Ermittlungen gegen CDU-Politiker:"Ich bin krank und brauche Hilfe"

Der CDU-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff spricht offen über sein Alkoholproblem - allerdings nicht ohne Grund: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten. Sie verdächtigt ihn, betrunken ein Auto gerammt zu haben.

Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Schockenhoff wird wegen des Verdachts der Unfallflucht und Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Die Staatsanwaltschaft leitete ein förmliches Verfahren gegen den 54-jährigen Vize-Fraktionschef ein.

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Unter Verdacht: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Schockenhoff.

(Foto: AFP)

Schockenhoff hatte am vergangenen Samstag nach einem Musikfest in Baindt in seinem Wahlkreis beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. "Wir gehen derzeit davon aus, dass der Alkoholpegel von Herrn Schockenhoff zum Tatzeitpunkt über der absoluten Fahruntüchtigkeit von etwa 1,1 Promille lag", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schockenhoff selbst räumte ein, ein Alkoholproblem zu haben.

"Ich habe es mir lange nicht eingestanden, sagte der Parlamentarier der Onlineausgabe der Schwäbischen Zeitung. "Aber ich bin krank und brauche Hilfe." Die eigentliche Tat hatte er in einer früheren Mitteilung bereits zugegeben und sich für sein Verhalten entschuldigt. Nach eigener Aussage wollte er den Parkunfall am nächsten Tag der Polizei melden.

Die förmlichen Ermittlungen konnten eingeleitet werden, weil der Bundestag nicht innerhalb der vorgeschriebenen 48 Stunden mit Verweis auf Schockenhoffs Immunität widersprochen hatte. Die Polizei hatte dem Abgeordneten noch Samstagnacht eine Blutprobe entnommen, die laut Staatsanwaltschaft deutlich über zwei Promille Alkohol ergab. Schockenhoff sagte bei der Polizei aus, nach der Fahrt zu Hause noch Wein getrunken zu haben. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa gab er dabei an, vor dem Ausparken beim Fest nur ein bis zwei Gläser Wein getrunken zu haben.

Dem Abgeordneten wurde am Donnerstag auch der Führerschein entzogen. Dagegen hatte er zunächst Widerspruch eingelegt. Zu einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers, wonach er bereits zweimal wegen Alkohols Gegenstand von Beratungen im Immunitätsausschuss gewesen sei, sagte er: "In solchen Fällen besteht eine Verjährungsfrist nach zehn Jahren. In den letzten zehn Jahren hat es nichts gegeben." Schockenhoff bestätigte einen Vorfall in den 1990er Jahren, der im Immunitätsausschuss behandelt worden sei.

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