Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover:Wulff muss mit Anklage rechnen

Christian Wulff

Die Anwälte von Christian Wulff (hier ein Archivbild von Juli 2012) fordern die Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten.

(Foto: dpa)

Eine stille Erledigung des Falles ist unwahrscheinlich: Die Staatsanwälte in Hannover zeigen sich unnachgiebig und halten an ihrer Anklage gegen Christian Wulff fest - obwohl von den Vorwürfen gegen den früheren Bundespräsidenten kaum etwas übrig geblieben ist.

Von Hans Leyendecker

Im Ermittlungsverfahren gegen den Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmmanager David Groenewold wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung zeichnet sich eine Anklage ab. Eine stille Erledigung des Falles ist unwahrscheinlich geworden.

Bei einem Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft Hannover und den beiden Wulff-Verteidigern am Montagnachmittag sollen die Strafverfolger ihr Angebot vom 13. März, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung fünfstelliger Geldauflagen einzustellen, wiederholt haben. Ansonsten würden sie Anklage erheben, sollen die Strafverfolger erklärt haben. Ob dies auch zu einer öffentlichen Verhandlung führen würde, ist unklar. Vermutlich wird eine Große Strafkammer beim Landgericht Hannover in dem Zwischenverfahren entscheiden müssen, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht.

Wulffs Anwälte sowie Groenewolds Anwalt hatten in Schriftsätzen Ende voriger Woche noch einmal die völlige Einstellung des seit vierzehn Monaten andauernden Verfahrens verlangt. Dies wurde aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt: Sie geht davon aus, dass ihre Anklage Bestand haben wird, obwohl von den Vorwürfen kaum etwas übrig geblieben ist.

Hochgeschraubter Strafvorwurf wegen 400 bis 770 Euro

Groenewold hatte früh intern erklärt, er wolle vor Gericht den Freispruch suchen. Auch aus der Umgebung Wulffs war verlautet, das frühere Staatsoberhaupt setze auf ein "unabhängiges Gericht". Wulff wolle "Genugtuung" durch einen Freispruch. Beobachter hatten allerdings nicht ausgeschlossen, dass Wulff einer 153a-Lösung doch noch zustimmen könnte, wenn die Strafverfolger im letzten Augenblick ein neues Angebot vorlegen würden.

Die Ermittler hatten erst im vorigen Monat den Strafvorwurf gegen Wulff auf den Vorwurf der Bestechlichkeit hochgeschraubt und gleichzeitig die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro angeboten. Möglicherweise hätte Wulff einer stillen Erledigung zugestimmt, wenn der Strafvorwurf wieder auf Vorteilsannahme heruntergestuft und die von den Ermittlern vorgeschlagene Geldauflage von 20.000 Euro deutlich reduziert worden wäre, heißt es. Das wäre aus Sicht Wulffs ein Zeichen gewesen, dass die Staatsanwälte überzogen hätten. Dieses Angebot gab es nicht.

Bei dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft war Wulff nicht dabei. Er hat zu dem Verfahren selbst noch nicht Stellung genommen. Die Verteidigung Wulffs wollte am späten Montagnachmittag mit ihrem Mandanten das Vorgehen noch einmal beraten. Mit einer Erklärung der Anwälte wird für Dienstag gerechnet. Auch die Staatsanwaltschaft wird vermutlich am Dienstag eine Erklärung abgeben.

Am Ende des Verfahrens stehen noch 400 bis 770 Euro im Raum, die Groenewold für einen Hotelaufenthalt des Ehepaares Wulff während des Münchner Oktoberfests 2008 bezahlt haben soll. Drei Monate später hatte sich Wulff für ein von Groenewold favorisiertes Filmprojekt beim Siemens-Vorstandschef Peter Löscher eingesetzt. Die Strafverfolger werten das als Unrechtsvereinbarung.

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