Anders als angekündigt, will die Regierung Sachsen-Anhalts nun doch nicht ihr Wissen über die rechtsextreme NPD veröffentlichen - und kritisiert Bundesinnenminister Schäuble unverhohlen.

Am Vormittag saßen die Verantwortlichen im Magdeburger Innenministerium noch beisammen, dann wurde dem Vernehmen nach die Causa kurzfristig anders entschieden: Sachsen-Anhalt sieht davon ab, die Materialsammlung über die NPD für ein neues Verbotsverfahren offenzulegen.

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Rechtsradikaler Skinhead vor NPD-Logo (Archivbild von 2005). (© Foto: AP)

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Grund sei eine Ankündigung des Bundesinnenministeriums, im Falle einer Veröffentlichung das Prüfverfahren für einen möglichen zweiten Anlauf zum NPD-Verbot einzustellen, teilte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in Magdeburg mit. Sein Land wolle Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) keinen "Vorwand" liefern, das Prüfverfahren abzubrechen.

"Schon die Weigerung der meisten CDU-geführten Innenministerien, ihre Erkenntnissammlung an das Bundesinnenministerium zu liefern, war eine Belastung für die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren", sagte Hövelmann laut seinem Ministerium.

Hövelmanns Sprecher Martin Krems sagte im Gespräch mit sueddeutsche.de, "der Wunsch nach Transparenz ist in dieser Situation nachrangig." Wichtig sei es jetzt, das Prüfverfahren "ordentlich durchzuziehen."

"Sinnvolle Aktion"

Ursprünglich wollte Sachsen-Anhalt als erstes Land neue, in allgemein zugänglichen Quellen gesammelte Erkenntnisse über das Agieren der rechtsextremen NPD veröffentlichen - laut Krems eine nach wie vor an sich "sinnvolle Aktion".

Hövelmann wollte die Materialsammlung auf einer Pressekonferenz in Magdeburg vorstellen und auch im Internet präsentieren. "Eine Veröffentlichung sollte deutlich machen, dass aus frei zugänglichen Quellen ohne Beteiligung von V-Leuten erhebliches Belastungsmaterial gegen die rechtsextreme NPD zusammengetragen werden kann", hieß es aus seinem Ministerium.

"Jetzt muss es endlich zu einer seriösen Prüfung kommen, ob der Bedrohung unserer Demokratie von rechts mit einem Antrag auf ein Parteiverbot erfolgreich begegnet werden kann." Das Prüfverfahren müsse daher weiterlaufen.

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(sueddeutsche.de/odg)