Mann und Frau, Frau und Frau, Mann und Mann: Das muss den Gerichten egal sein. Das Verfassungsgericht wertet die rechtliche Stellung schwuler und lesbischer Paare zu Recht auf.
Was für eine Verwicklung voll Dunkel und Elend ist es", so schrieb Émile Zola im Jahr 1895, "wenn die Natur in einem Augenblick der Unentschiedenheit den Jungen als halbes Mädchen, das Mädchen als halben Jungen geboren sein lasst!"
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Homosexuelle Paare dürfen gegenüber Eheleuten bei der Erbschaftsteuer nicht benachteiligt werden, weil sie "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft" leben. Das Bild zeigt zwei Mitglieder der Volkstanzgruppe 'Schwuhplattler' bei einer Homosexuellen-Kundgebung im bayerischen Altötting im Jahr 2004. (© dpa/dpaweb)
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Zola wollte damals den Homosexuellen helfen: Wenn die Natur Schwule und Lesben schon straft wie einen Buckligen mit dem Buckel, dann soll die Polizei sie nicht auch noch ins Gefängnis werfen. Zola stand 1895 ziemlich allein da mit seiner Meinung. Der Paragraph 175, der in Deutschland homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, fiel erst 1994 völlig aus dem Strafgesetzbuch.
Kaum etwas hat sich seitdem so radikal gewandelt wie die Haltung des Staates zu den Schwulen und Lesben - was auch immer die Bürger über sie denken mögen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 schützt und fördert unabhängig von der sexuellen Orientierung, dass sich zwei Menschen rechtlich verbindlich verpflichten, füreinander zu sorgen, in guten und in schlechten Tagen. Und wenn die Gemeinschaft auseinandergeht, muss der wirtschaftlich stärkere Partner den schwächeren weiter unterstützen.
Vor neun Jahren war das Gesetz umstritten; nun denkt auch eine unionsgeführte Regierung nicht im Traum daran, es rückgängig zu machen. Es ist ein Gesetz gegen die Bindungslosigkeit der Single-Gesellschaft; es nimmt der im Grundgesetz geschützten Ehe nichts.
Entsprechend konsequent hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 2001 die Unterschiede der Lebenspartnerschaft zur Ehe Schritt um Schritt verringert. Das jetzige Urteil liegt ganz auf dieser Linie: Homosexuelle Paare dürfen gegenüber Eheleuten bei der Erbschaftsteuer nicht benachteiligt werden, weil sie "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft" leben.
Nur zwischen Eltern und Kinderlosen muss unterschieden werden
Es bleiben Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft, vor allem beim Steuer- und im Adoptionsrecht. Sie werden auf Dauer nicht bleiben können. Der Gesetzgeber muss unterscheiden zwischen Paaren mit und Paaren ohne Kindern. Nicht aber, ob ein Paar aus Mann und Frau, Frau und Frau, Mann und Mann besteht.
Das Verfassungsgerichtsurteil führt fort, was 1875 mit der Zivilehe begann, was in der Scheidungsrechtsreform und im Lebenspartnerschaftsgesetz weiterging: Der Staat stellt Menschen, die sich aneinander binden, einen Rahmen zur Verfügung. Er kann nicht dafür sorgen, dass diese Menschen sich lieben, einander treu bleiben, Kinder bekommen, einen tieferen, religiösen Sinn in ihrer Ehe sehen. Das Unbehagen, das manche Menschen angesichts des Karlsruher Urteils spüren mögen, kommt daher, dass sie merken, wie unsicher alle diese Beziehungen geworden sind - und wie wenig Gesetze dies ändern können.
Ja: Der Rahmen, den der Staat da gibt, ist ein öder Rahmen. Doch ihn von der Ödnis befreien, mit Sinn und Liebe füllen, das müssen die Menschen selber: egal, ob schwul, lesbisch, heterosexuell.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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Gleich mal vorweg: Ich (hetero) bin eindeutig FÜR die Gleichstellung von Partnerschaften gleichen und gegesätzlichen Geschlechts.
Wobei ich jedoch keinerlei Verständnis aufbringe, das ist, wenn es um das Thema (Einkommens-)Steuern geht. Konkret: Ich bin der Meinung, dass eine geringere/zusammenveranlagte Einkommensteuer nur dann Anwendung finden sollte, wenn ein Paar (egal ob Frau/Mann, Frau/Frau oder Mann/Mann) sich der Verantwortung annimmt ein oder mehrere Kinder aufzuziehen.
Sprich: Kinder vorhanden - geringere Steuer, keine Kinder - normale Steuer.
Nur weil ein Paar heiratet/sich eintragen lässt, ist das aus sozialpolitischer Sicht kein Grund dass man deswegen geringere Steuern zahlt. Wenn man jedoch Kinder hat, braucht man die Unterstützung des Staates.
Ich wohne in berlin kreuzberg, gar nicht so weit weg von der Rütlischule, und in kreuzberg und nord-neuköln respektieren sich Minoritäten, anders wäre ein zusammenleben hier nicht möglich. Was mich persönlich aber extrem stört, ist das erwachsene Menschen oft mit dem kindeswohl argumentieren, nur weil sie nicht wissen, wie sie mit Dingen umgehen sollen, die nicht in ihr heteronormativen Weltbild passen. Und was Pädagogen, die an den meisten deutschen Schulen auch heute noch hauptsächlich in den 50. Jahren sozialisiert wurden dazu sagen, ist mir egal !
was ich damit meine kann ich Ihnen hier nicht ausführen, aber meinen Sie das gesetz, welches auch die Adoption von Kindern erlaubt finden Pädagogen gut, wieviel Toleranz wollen Sie denn auf der Rütlischule erwarten von den Mitschülern, aber ich glaube auch auf einem Gymnasium hätte das Kind die Hölle auf Erden
Was wollen sie denn mit ihrem Kommentar aussagen ? Das in Zukunft alle Gesetzte darauf überprüft werden sollten, ob sie auch der Moralvorstellung von Kindern und Jugendlichen entsprechen ?
Des weiteren kommen Menschen immer als weise Fläche auf die Welt. Je nachdem wie sie sozialisiert werden entwickeln sie Vorurteile, oder auch nicht. Die Verantwortung liegt also immer bei den Erziehungsberechtigten.
"Es betrifft eine Minderheit von 0,02 Prozent der Bevölkerung. Wird hier die Demokratie nicht für die Durchsetzung von Einzelinteressen missbraucht?"
Demokratie beinhaltet immer auch die Verpflichtung zum Minderheitenschutz. Alles andere ist sonst eine Diktatur der Mehrheit.
"Evolutionsbiologisch sind schwule Partnerschaften widernatürlich."
Sicherlich nicht, sonst gäbe es nämlich keine Homosexuellen. Zur Evolution gehört schließlich alles, was es gibt. Übrigens gibt es nicht nur Schwule sondern eben auch Lesben. Eine Verkürzung der Homosexualität auf den Begriff "schwul" ist falsch.
"da es die Menschheit unter die Tierheit erniedrige und den Menschen der Menschheit unwürdig mache"
Kant hatte offensichtlich nur geringes Wissen über das Sexualverhalten von Tieren. Mittlerweile ist bekannt, dass Homosexualität auch im Tierreich immer wieder auftritt. Sehr gut zu sehen bei der Beobachtung von unseren "nächsten Verwandten", den Bonobos. Ich empfehle einen Besuch im Frankfurter Zoo.
"Hat die Weisheit der Natur nicht schon lange ihr Urteil gefällt, indem sie für die Evolution der Menschen auf die Gene Schwuler verzichtet? "
Definitiv nicht. Ich kenne genug Schwule und Lesben, die eigene Kinder haben. Eine sexuelle Ausrichtung sagt schließlich nichts über die Fertilität aus.
"Wenn Schwule schon wie Ehepaare erben können, sollten sie dann nicht von ihrem Erbteil die aufgelaufenen durchschnittlichen Schulden pro Kopf der Bevölkerung an den Staat zahlen, damit die Kinder von Familien nicht noch mit den Pensionen, Renten usw. dieser Lebensgemeinschaften belastet werden? "
Wie gesagt, auch Homosexuelle haben Kinder. Und Heterosexuelle sind kinderlos. Insofern ist ihr Vorschlag diskriminatorisch, wenn sie eine entsprechende Zahlungsverpflichtung an der gewählten Sexualpraxis festmachen und nicht and der Frage der biologischen Elterneigenschaft.
Warum empört es sie eigentlich, dass andere Menschen, die sie nicht einmal kennen eine ihnen nicht genehme Sexualpraxis haben? Sollten alle, die nicht die Missionars*stellung pflegen erbrechtlich benachteiligt werden?
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