Die bayerische FDP stellt sich bei der Erbschaftsteuer quer. Sie fordert eine Enthaltung Bayerns im Bundesrat. Damit gerät die Mehrheit der großen Koalition in Gefahr.
Zwischen CSU und FDP in Bayern bahnt sich ein Koalitionskrach um die Erbschaftsteuerreform an, der den Berliner Koalitionskompromiss ins Wanken bringen könnte.
Bild vergrößern
Die bayerische FDP will, dass sich Bayern bei der Abstimmung im Bundesrat enthält. Damit gerät die Mehrheit der großen Koalition ins Wanken. (© Foto: dpa)
Anzeige
Während CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer in Berlin lediglich Klärungsbedarf in Detailfragen sieht, die sich in den verbleibenden zwei Wochen bis zur Abstimmung im Bundestag noch ausräumen ließen, stellt München die Zustimmung zur Reform grundsätzlich unter Vorbehalt.
Für die FDP nicht zustimmungsfähig
Das Kabinett von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) verständigte sich bei seiner ersten Sitzung darauf, die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag abzuwarten. Erst anschließend werde die Staatsregierung ihre Haltung festlegen, berichteten Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) und Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) im Anschluss.
Die bayerische FDP kündigte an, dass sie im Bundesrat eine Enthaltung durchsetzen wolle. Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform führe zu Belastungen des Mittelstandes, kritisierte FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Handelsblatt. "In der jetzt bekannten Ausgestaltung ist die Erbschaftsteuerreform für die FDP Bayern so nicht zustimmungsfähig," so Leutheusser-Schnarrenberger.
Hauchdünne Mehrheit
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) betonte, an Fahrenschon sei einmütig der Auftrag ergangen, zunächst eine Modellrechnung zur Reform der Erbschaftssteuer vorzulegen. Es gebe zwar ein hohes Maß an Übereinstimmung in der schwarz-gelben Koalition. Die FDP hätte sich aber nach den Worten von Zeil bei der Erbschaftssteuer "sehr viel mehr gewünscht".
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler präsentierte seiner Parteiführung währenddessen einen Acht-Punkte-Fragenkatalog zur Erbschaftsteuer. Der "vorläufige" Koalitionskompromiss lasse noch immer eine Reihe von Fragen offen, kritisierte Gauweiler.
Als Beispiel nannte er die Begrenzung des steuerfrei vererbbaren Wohneigentums an Kinder auf 200 Quadratmeter oder die strengen Auflagen bei der Vererbung von Familienbetrieben. Parteichef Horst Seehofer und der Landesgruppenvorsitzende Ramsauer hätten ihm zugesagt, dass sie vor einer Entscheidung über den Gesetzentwurf auf einer schriftlichen Klärung durch die zuständigen Ministerien bestehen wollten, erklärte Gauweiler.
Setzt sich die FDP durch, dann könnte sich die große Koalition aus Union und SPD in der Länderkammer nur noch auf eine hauchdünne Mehrheit von 35 Stimmen gegen 34 Stimmen stützen. Das Nein der FDP in Bayern und damit eine Enthaltung im Bundesrat bringt allerdings die CSU in die Bredouille. Nach den Worten Ramsauers sei ein einheitliches Stimmverhalten von Staatsregierung im Bundesrat und CSU-Landesgruppe im Bundestag geplant. Mit den von der CSU erreichten Nachbesserungen sei der Kompromiss seiner Ansicht nach auch für die FDP in Bayern mitzutragen.
Monatelanges Gezerre
Zugleich versprach Ramsauer bereits die Reform der Reform nach der Bundestagswahl in einem Jahr. "In einer Koalition der Union mit der FDP kommt das Thema ganz sicher wieder auf den Tisch", sagte der CSU-Politiker. Dann müsse es zur Regionalisierung der Erbschaftsteuer kommen, die mit der SPD nicht zu machen gewesen sei.
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich nach monatelangem Gezerre vorige Woche auf einen Reformkompromiss geeinigt. Auf Druck der CSU entfällt die Erbschaftsteuer bei Wohnungen und Häuser für Ehepartner und meist auch für Kinder ganz, wenn diese zehn Jahre darin wohnen bleiben. Auch Betriebserben müsse keine Steuern zahlen, wenn sie ihn mindestens zehn Jahre erhalten und keine Arbeitsplätze abbauen. Bei einer kürzen Frist von sieben Jahren werden 15 Prozent Steuern fällig.
Geplant ist, dass der Bundestag die Erbschaftsteuerreform am 27. November beschließt, der Bundesrat dann in der letzten Sitzung des Jahres am 19. Dezember. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Reform zum Jahreswechsel in Kraft sein. Sonst entfällt die Erbschaftsteuer und damit rund vier Milliarden Euro Einnahmen, die in die Kassen der Länder fließen.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Erbschaftsteuer Kompromiss droht zu kippen 11.11.2008
- Erbschaftsteuer Ein großer Punkt für die CSU 07.11.2008
- Erbschaftsteuer Opposition genervt von Koalitions-Gerangel 04.11.2008
- Erbschaftsteuer-Reform vertagt Annäherung ohne Einigung 03.11.2008
- Erbschaftsteuer Erben verpflichtet 03.11.2008
(sueddeutsche.de/dpa/AP/Reuters/ddp-bay/jkr/ihe)
Dass die FDP auch die letzte Version der Erbschaftsteuer ablehnt, zeugt von ihrer, das Gemeinwohl verachtender Einstellung.
Während die Große Koalition deutschen Unternehmerdynastien wie Burda und Oetker Steuergeschenke in Milliardenhöhe macht, bittet sie Geringverdiener/innen samt ihrem Nachwuchs seit dem 1. Januar 2007 stärker als vorher zur Kasse: Die Anhebung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent traf und trifft tagtäglich besonders jene Familien hart, die praktisch ihr gesamtes Einkommen in den Konsum stecken (müssen). Angesichts der durch die Erbschaftsteuerreform wachsenden Glaubwürdigkeits- und Gerechtigkeitslücke fragt man sich, wie CDU, CSU und SPD die Legitimität des politischen System einer sozialen Marktwirtschaft bewahren wollen.
Als ob es die Schlagzeile "Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander", als ob es einen Armutsbericht nicht geben würde:
Während die unteren 50 Prozent der Haushalte weniger als vier Prozent des gesamten Nettovermögens besitzen, haben die reichsten zehn Prozent der Haushalte knapp 47 Prozent. Der Anteil dieses oberen Zehntels stieg von 1998 bis 2003 um zwei Prozent an.
Während Hartz-IV-Bezieher als überversorgt verunglimpft werden, erlässt man dem Geldadel die Vermögensteuer und demnächst die Erbschaftsteuer.
Da kommen dann Tiefflieger wie Westerwelle, gestern aber auch Friedrich Küppersbusch in der TAZ mit dem Argument, die Vermögen seien bereits versteuert.
Selbst in den Einzelfällen, in denen das Vermögen bereits wirklich versteuert worden ist, wird / würde nicht der Erblasser, sondern der Erbe besteuert und der hat nun weder eine Leistung erbracht, noch eine Steuer entrichtet.
Für Betrieb sollte man satte Freibeträge und moderate Steuersätze wählen, aber bei den Multimillionen-Privatvermögen wäre es gerecht, hemmungslos zuzuschlagen.
An 200 qm sollte es nicht scheitern, soll die FDP vorschlagen, was sie für angemessen hält, wäre doch interessant.
Vielleicht steht die FDP aber auch auf südafrikanische Verhältnisse, wo der Geldadel sich in bewachten, abgeschirmten Villenvierteln einbunkert und den Rest des Landes spätestens bei Einbruch der Dunkelheit der Anarchie überlässt...
Ausgerechnet eine - gemessen an der ganzen Republik gemessen- kleine Splittergruppe
will jetzt also einen Kompromiss kippen, der ohnehin schon die Besitzenden favorisiert.
Es wäre aber auch unerträglich, wenn sich die armen Erben mit 200qm zufrieden geben müssten ,wenn sie sich bei einem Familienbetrieb mittelfristig um die Angestellten kümmern müssten,etc.
Nach der FDP soll alles so bleiben, wie es ist. Wessen Familie seit jeher wohlhabend war,
der soll es gefälligst auch bleiben, auch wenn er als Erbe nichts zur Erlangung dieser Situation beigetragen hat.
Der Angestellte, der das aber durchaus von sich sagen kann, soll gefälligst bleiben, wo er ist und schon immer war: Er hat zu dienen , schließlich bekommt er ja ein Gehalt.
Und bevor wieder das Argument mit dem enormen Risiko der (Familien)Unternehmer kommt:
Wenn die Firma in Schwierigkeiten gerät, ist der Mitarbeiter der erste, der dies qua Kündigung erfährt.
Man will nicht immer gleich die ganze Demokratie in Frage stellen, aber nachdenklich stimmt es einen hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Systems schon, wenn eine so geringe Gruppe von beinharten Lobbyisten ein ganzes Gesetzeswerk zu Fall bringen kann.
Ich hatte irgendwo gelesen,dass die Abgeordneten dem ganzen Volk verpflichtet sind, an Weisungen nicht gebunden. Da muss ich mich wohl verlesen haben.
Oder schlägt auch hier das Gewissen zu, das die FDP in Bayern einfach nicht anders handeln lässt?