Die unselige Geschichte der Herabsetzung unehelicher Kinder geht mit dem Urteil des Verfassungsgerichts endgültig zu Ende. Eine Affäre ist zwar etwas anderes als eine Ehe - aber nicht für das Kind.
Steht einem ehelichen Kind mehr persönliche Betreuung zu als einem nichtehelichen Kind? Darf die Ehelichkeit der Kinder durch Gesetz prämiert werden?
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Ist es richtig, wenn die Mutter eines nichtehelichen Kindes spätestens drei Jahre nach der Geburt wieder arbeiten gehen muss - die Mutter eines ehelichen Kindes aber erst nach acht oder gar erst nach 16 Jahren?
Steht es in Einklang mit der Verfassung, wenn der Vater eines nichtehelichen Kindes maximal drei Jahre lang einen sogenannten Betreuungsunterhalt an die Mutter zu entrichten hat, der von der Mutter geschiedene Vater eines ehelichen Kindes aber unbefristet zahlen muss, mindestens acht, oft 16 Jahre lang, manchmal noch länger?
Die "nacheheliche Solidarität"
Darf das Gesetz solche Unterschiede machen? Auf diese Fragen haben bisher alle Staatsgewalten laut "Ja" gerufen: Der Gesetzgeber hat Ja gesagt, die Gerichte und die meisten Politiker auch. Diese Ungleichbehandlung folge, meinten sie, aus der "nachehelichen Solidarität".
Es sei eben etwas anderes, ob das Kind die Frucht eines flüchtigen sexuellen Abenteuers sei oder die Frucht einer ehelichen Beziehung. Nun ist eine bloße Affäre natürlich etwas anderes als eine Ehe - aber nicht für das Kind.
Der Betreuungsunterhalt ist nicht dafür da, dem betreuenden Elternteil, sondern dem Kind etwas Gutes zu tun. Wie viel ein Kind an persönlicher Betreuung bedarf, richtet sich aber nicht danach, ob es ehelich oder nichtehelich geboren ist. Das Bundesverfassungsgericht hat daher die bisherige Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erklärt.
Diese Entscheidung ist gestern, am Verfassungstag, bekannt gemacht worden. Die lange und unselige Geschichte der rechtlichen Herabsetzung nichtehelicher Kinder geht damit endgültig zu Ende.
Auf dem Papier des Grundgesetzes war das schon lange so: "Den nichtehelichen Kindern" , so fordert es nämlich der Artikel 6 Absatz 5, "sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern".
Nun muss der Gesetzgeber aber die letzten Konsequenzen ziehen. Er muss die bisher unterschiedlichen Regelungen angleichen. Der Gesetzgeber kann es sich dabei aussuchen, ob er künftig alle Kinder nach dem bisherigen Muster für eheliche Kinder behandelt - oder ob er alle Kinder nach dem bisherigen Muster für nichteheliche Kinder behandelt.
Kosten für den Staat drohen
Das höchste Gericht hat hier keine Vorschriften gemacht; nur diese eine: Gleichbehandlung muss sein. Man muss kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, wie es kommen wird: Der Betreuungsunterhalt wird für alle auf drei Jahre begrenzt werden - und es wird eine gesetzliche Öffnungsklausel für Sonderfälle, eine Verlängerungsklausel im Einzelfall geben, wenn das Kind (etwa wegen Behinderung oder Erkrankung) einer längeren persönlichen Betreuung durch ein Elternteil bedarf.
Warum? Weil es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr gibt. Und weil das Recht es auch ansonsten in allen einschlägigen Paragrafen (etwa denen des Sozialgesetzbuches) für ausreichend hält, dass ein Kind in den ersten drei Lebensjahren von einem Elternteil persönlich betreut wird.
Wollte der Gesetzgeber die Latte höherlegen (auf acht Jahre zum Beispiel), dann müsste er auch im Sozialrecht die Zumutbarkeitsgrenze für die Arbeitsaufnahme entsprechend anheben. Das würde den Staat viel Geld kosten.
Und zweitens würde dies das Konzept der Kinderbetreuung in Kindergärten konterkarieren. Kinder leiden bekanntlich in einem Kindergarten nicht, sondern können dort besser gefördert werden als zu Hause. Es wäre im Übrigen paradox, wenn auf der einen Seite das Angebot an Kinderkrippen deutlich erhöht, andererseits aber der Betreuungsunterhalt generell ausgeweitet würde.
Das bisher geltende Recht, das eheliche Kinder (beziehungsweise ihre Mütter) gegenüber nichtehelichen Kindern und deren Mütter bevorzugt hat, war ein Relikt des alten Ehe- und Familienbildes. Es war geprägt von der traditionellen Rollenverteilung: "Mann arbeitet, Frau betreut die Kinder; ihr sollte nach der Scheidung nicht zugemutet werden, wieder ins Erwerbsleben einzutreten; für die Kinder sei es nämlich am besten, so lange wie nur möglich von der Mutter betreut zu werden".
Das traditionelle Familienbild hat im Gesetzbuch überlebt
Dies war und ist der Gehalt des bisher geltenden Paragraphen 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort hat das traditionelle Familienbild überlebt - und das Gerede von der "nachehelichen Solidarität" war der Weihrauch, mit dem dies umnebelt und legitimiert worden ist. Damit ist es nun vorbei.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Juli in Kraft treten sollte. Diese Reform setzt nämlich die Mutter eines nichteheliches Kindes bei der Rangfolge der Unterhaltsanprüche hinter die Mutter des ehelichen Kindes.
Wenn die Mutter deswegen keinen Unterhalt bekommt, muss sie arbeiten gehen oder von der Sozialhilfe leben. Beides trifft auch das Kind. Solche mittelbaren Ungerechtigkeiten, solche Benachteiligung des nichtehelichen Kindes hat das höchste Gericht soeben verboten. Vor dem Gesetz sind alle Kinder gleich.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 24.5.2007)
bevor es zur Sache geht.
Jetzt kommen sie nicht mehr so billig davon wie bisher... und das ist gut so.
Jetzt ist es amtlich! Jeder Junge/Mann muss nach einem weitergehenden Disco-Flirt damit rechnen, gnadenlos dafür blechen zu müssen. Denn auch die ledige Mutter wird sich das holen, was ihr zusteht und das mindestens 3 Jahre - ich denke auch, dass die Ausnahmen darüber hinaus die regel werden. Daneben wird er damit rechnen müssen mindestens 18, wahrscheinlich 27, wenn nicht noch länger für diese Frucht zahlen müssen.
Ohne garantiertes Recht auf regelmäßigen Umgang, ohne verbrieftes Recht auf würdiges Leben ... unter Umständen ohne zweite Chance.
Zumindest für Väter wird das nichts bringen. Aber es wird sich herumsprechen. Betroffene Väter sagen es ihren Freunden, Bekannten und Söhnen ...
Und wer dann noch ein Kind zeugt - nun, kann zumindest nicht behaupten, dass er nicht gewusst hat, was ihn erwartet: Jahrelanger Zahlesel.
"Die unselige Geschichte der Herabsetzung unehelicher Kinder ... geht endgültig zu Ende
Eine Affäre ist zwar etwas anderes als eine Ehe - aber nicht für das Kind."
Der Autor sollte besser nachdenken, bevor er schreibt.
Seit wann werden Kinder herabgesetzt, indem der Erziehungsberechtigte 3 Jahre lang gefördert wird. Hier geschieht kein Unrecht..Im neuen Testament steht: "Darf ich mit dem was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder bist du neidisch, weil ich zu anderen gütig bin?" (Mt 20,15) Der Autor sollte sich diesen Satz, der einem Gleichnis Jesu entsammt, sich meiner Meinung nach ernsthaft durch den Kopf gehen lassen. Dazu muß man nicht unbedingt gläubig sein. Es geht hier um die Frage von Recht und Unrecht. Die Gleichberechtigung, die der Autor im Sinn hat, ist in Wahrheit unrecht, weil sie die Freiheit dessen, der beschenkt nicht berücksichtigt.
Sehr wohl macht es auch für das Kind einen Unterschied, ob es in nichtehelichen oder "gerelgelten" Verhältnissen aufwächst. Der Autor des Artikels und wohl auch die Befürworter dieses Gesetzes vertreten die meiner Meinung nach vollkommen irrige Ansicht, für die Entwickllung des Kindes sei die materielle Versorgen entscheidend, und nicht die Verhältnisse, die Kind eine stabile und bergende Umwelt gewährleisten. Eine alleinerziehende Mutter ohne entsprechende Förderung wird in absehbarer Zeit versuchen, eine eheliche Verbindung einzugehen, während die andauernde Förderung dies überflüssig macht.
Hier wird die Familie begraben! Und unsere Politiker debatieren über Tempolimit. Regiert der Wahnsinn? Hier werden Dinge geregelt, die einen weitreichenenden Einfluß auf unsere Gesellschaft nach sich ziehen werden und sehr schwer rückgänig gemacht werden können. Alles unter dem Deckmantel der "Gleichberechtigung" und "verfassungstreue". In dem Sinne, wie immer öfter in unsere Zeit Gleichberechtigung
versucht wird zu verwirklchen, nämlich auf Kosten der Moral und der Grundwerte, wird daraus höchstens ein Recht auf "Verwahrlosung"
Dieses Gesetz ist ein Skandal!
Ganz unbemerkt lief es neben der Diskussion um Krippenplätze, und wird vielleicht doch ebensolche Auswirkungen haben.
Es wird uns als Gesetz verkauft zum Schutz der Kinder! Das ist der blanke Hohn!
Wer die Kinder schützen will, muß die Familie stärken und nicht verhindern, dass "gesunde" Familien zu stande kommen.
Die Medien und die Politiker möchten die Menschen für dumm verkaufen. Wollen wir das?
...und die Presse schreit "juhu"
Alamstufe rot!!!
Nur noch so zur Ergänzung des Artikels:
In Bayern gibt es KEINEN gesetzlichen Anspruch auf ein Kindergartenplatz.
Paging