Von Interview: Thorsten Denkler

Der Grünen-Abgeordnete Schulz wird gegen die Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten klagen. Wolf-Rüdiger Schenke, Professor für Öffentliches Recht, wird ihn in Karlsruhe vertreten. (Das Interview fand vor Köhlers Entscheidung statt.)

sueddeutsche.de: Herr Schenke, nennen Sie drei gute Gründe für Neuwahlen.

Wolf-Rüdiger Schenke (© )

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Wolf-Rüdiger Schenke: Die kann es nur geben, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Neuwahlen erfüllt sind. Aber das sind sie nicht.

sueddeutsche.de: Haben Sie kein Verständnis für den Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung, eine neue Regierung wählen zu wollen?

Schenke: Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vertrauensfrage unterliegen nicht der Disposition der Bevölkerung oder der Parteien. Entscheidend sind die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht 1983 formuliert hat. Und diese Kriterien sind nun mal nicht erfüllt.

sueddeutsche.de: Wie wollen Sie eigentlich vor dem Verfassungsgericht beweisen, dass die Einschätzung des Kanzlers, das stetige Vertrauen der Parlamentsmehrheit verloren zu haben, falsch ist?

Schenke: Wir werden die Widersprüche in den Erklärungen des Kanzlers aufzeigen. Er hat ja kurz nach der verlorenen Wahl in Nordrhein-Westfalen mit der neuen Stärke der Opposition im Bundesrat argumentiert, weshalb er eine neue Legitimation vom Volk anstrebe. Diese Begründung trägt nach Artikel 68 des Grundgesetzes auf keinen Fall.

In der Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage gab er dann außerdem an, keine Mehrheit des Bundestages mehr hinter sich zu haben, hat aber keine Details genannt. Dem Bundespräsidenten hat das offensichtlich nicht gereicht. Er hat ja in der vergangenen Woche den Kanzler aufgefordert, seine Begründung zu ergänzen.

sueddeutsche.de: Werden Sie den Verfassungsrichtern Zeitungsausschnitte als Beweise vorlegen?

Schenke: Presseberichte werden sicher eine Rolle spielen. Aber auch Reden vor dem Parlament. Der SPD-Parteivorsitzende Müntefering hat dort ja gesagt, dass der Kanzler das Vertrauen der Fraktion hat. Die vermeintlichen Kritiker des Kanzlers haben das ja auch mehrfach erklärt.

sueddeutsche.de: Unehrliche Lippenbekenntnisse, sagt der Kanzler.

Schenke: Na ja, wie sonst sollen die Betroffenen deutlich machen, dass der Kanzler ihr Vertrauen hat? Überdies sind alle umstrittenen Gesetze auch mit Hilfe der Kritiker zustande gekommen. Am Tag vor der Vertrauensfrage ist sogar ein Gesetz von der Tagesordnung genommen worden, weil dafür die Kanzlermehrheit notwendig gewesen wäre.

Es wäre wohl zu merkwürdig gewesen, dieses Gesetz durchzubekommen und am nächsten Tag die Vertrauensfrage zu verlieren. Von fehlendem Vertrauen kann also nicht die Rede sein.

sueddeutsche.de: Die Verfassungsrichter haben selbst gesagt, dass ihre Überprüfungsmöglichkeiten in solchen Fällen weitaus geringer sind, als etwa bei Normenklagen. Welche Rolle spielt diese Selbsteinschätzung für das Verfahren?

Schenke: Die Richter haben zu Recht darauf hingewiesen, dass der Kanzler einen eigenen Beurteilungsspielraum hat. Der ist allerdings kein Freibrief, aus jedem x-beliebigen Grund heraus die Vertrauensfrage mit dem Ziel zu stellen, sie zu verlieren. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

sueddeutsche.de: Die Vertrauensfrage ist vor Schröder zweimal erfolgreich mit dem Ziel gestellt worden, sie zu verlieren. Warum sollte das nicht ein drittes Mal klappen?

Schenke: Der erste Fall 1972 ist nicht vergleichbar. Es gab ein Patt im Parlament. Kanzler Willy Brandt konnte nicht weiter regieren, die Opposition keinen eigenen Kanzler wählen. Verfassungsrechtlich völlig unproblematisch.

Im Jahr 1983 war die Situation anders. Ich habe damals drei FDP-Abgeordnete vertreten, die gegen die Entscheidung von Bundespräsident Carstens klagten. Sechs der acht Richter waren der Auffassung, dass die Vertrauensfrage von Kanzler Helmut Kohl damals gerechtfertigt gewesen sei.

sueddeutsche.de: Warum?

Schenke: Weil aus ihrer Sicht die FDP nicht bereit gewesen sei, den Kanzler zu stützen. Später - wie vor der Stellung der Vertrauensfrage - hat die FDP mit der Union koaliert und sogar noch einen Tag vor Stellung der Vertrauensfrage wurde das Haushaltsgesetz - das Kernstück jedes Regierungsprogramms - mit deutlicher Mehrheit durch CDU/CSU und FDP verabschiedet.

Deshalb ist die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bis heute sehr umstritten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass 1983 nicht die Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestages gegeben waren.

Aber das Gericht hat immerhin Grundsätze aufgestellt, die für zukünftige Vertrauensfragen gelten sollten, wenn sie das Ziel der Neuwahlen verfolgen. Nach diesen Grundsätzen sind heute die Voraussetzungen wieder nicht gegeben.

sueddeutsche.de: Die Richter haben nur wenige Zeit für eine Entscheidung. Könnte das ihr Votum beeinflussen?

Schenke: Ich gehe davon aus, daß die Verfassungsrichter trotz der nur kurzen Zeit, die ihnen zur Verfügung steht, nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden werden.

sueddeutsche.de: Einige Parlamentarier wollen ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages im Grundgesetz verankern. Ein gangbarer Weg?

Schenke: Gangbar, aber nicht gut. Ein Selbstauflösungsrecht ist nach den Erfahrungen der Weimarer Republik mit gutem Grund nicht Bestandteil der Verfassung.

sueddeutsche.de: Weimar liegt bald 75 Jahre zurück. Ist das Land immer noch nicht erwachsen genug für so einen Schritt?

Schenke: Es geht dabei um mehr als nur diesen einen Punkt. Die Verfassungseltern haben sich nach Weimar und dem Dritten Reich bewusst für eine repräsentative Demokratie und gegen eine plebiszitäre entschieden.

Ein Selbstauflösungsrecht würde diesen Grundsatz in Frage stellen. Um genau diese Frage nach den elementaren Grundsätzen der Verfassung geht es auch heute. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Begründung des Kanzlers akzeptiert, dann ist das Grundgesetz ein anderes, als es vorher war.

sueddeutsche.de: Wenn Sie mit Ihrer möglichen Klage Erfolg haben, muss dann eigentlich der Kanzler zurücktreten oder der Bundespräsident?

Schenke: Rechtlich gesehen besteht für keinen von beiden eine Verpflichtung zurückzutreten. Aber aus Sicht des Kanzlers wäre es dann sicher angebracht, das Amt zur Verfügung zu stellen.

sueddeutsche.de: Aber im Kern wird doch der Bundespräsident beschädigt, der dem Ansinnen des Kanzlers zustimmen muss.

Schenke: Weshalb? Solange die Entscheidung ohne Einfluss von außen zustande kommt und von seiner rechtlichen Überzeugung getragen wird, ist er nicht angreifbar.

sueddeutsche.de: Und wenn er das Parlament nicht auflöst?

Schenke: Das wäre eine mutige Entscheidung die allergrößten Respekt verdient und keine Katastrophe für das Land, wie es der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sagt.

sueddeutsche.de: Einige Parlamentarier verwetten inzwischen ihre besten Weine, dass es nicht zu Neuwahlen kommt. Wie hoch wäre ihr Einsatz?

Schenke: Spekulationen sind hier fehl am Platz. Wichtig ist, dass der Bundespräsident seine Aufgabe sehr ernst nimmt, unabhängig vom Ausgang seiner Entscheidung. Was am Ende dabei herauskommt, wissen wir natürlich nicht. Da kann sich niemand sicher sein.

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