Bei Wachdiensten, in der Altenpflege und weiteren Branchen soll es künftig Lohnuntergrenzen geben. Zeitarbeiter bleiben hingegen außen vor.
Der Bundestag hat Mindestlohn-Regelungen für sechs weitere Branchen zugestimmt. Lohnuntergrenzen sollen künftig auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Altenpflege, in der Weiterbildung sowie für Abfallentsorger, Textilreiniger und Bergbau-Spezialarbeiter gelten.
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Gegen Lohndumping: Auch im Sicherheitsgewerbe sollen künftig Mindestlöhne greifen. (© Foto: AP)
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Das beschloss das Parlament am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und SPD. Der Bundesrat muss der Aufnahme weiterer Branchen ins Entsendegesetz noch zustimmen. Um die Ausweitung der Mindestlöhne hatten Union und SPD monatelang gestritten.
Die Neuregelung werde bessere Löhne für mehrere hunderttausend Arbeitnehmer bringen, sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in der Debatte des Bundestags. Entgegen dem Willen der SPD wurde die Zeitarbeitsbranche nicht in das Entsendegesetz aufgenommen.
Stattdessen soll nunmehr das Bundeskabinett über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll rasch auf den Weg gebracht werden.
Die IG Metall kritisierte den Vorschlag für die Zeitarbeitsbranche als unzureichend. Mit dem Umweg über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei "nicht sichergestellt, dass Lohndumping verhindert werden kann", sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Detlef Wetzel, in Frankfurt. Er forderte eine Aufnahme auch der Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz.
Das Entsendegesetz gilt nur für Branchen, in denen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch jene Branchen zu erreichen, in denen dieser Anteil nicht erzielt wird, änderte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD auch das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen. Damit kann künftig auch in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, ein Mindestlohn eingeführt werden.
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(AFP/AP/gal/gba)
Genau in die Richtung zielen doch Obanism´s und meine Aussage auch. Wir könnten uns höchstens über Formulierungen streiten (auch ich mache mich da schuldig, wenn ich ein nur verwirrende, scheinbare Einschränkung kritisiere -- die in der Sache keine Änderung der Aussage bewirkt), aber das wäre in der jetztigen Situation unsinnig.
Schließlich ist es in der Realität ja so, dass der Staat durch das "Aufstocken" bereits einen Mindestlohn durch die Hintertür eingeführt und Anreize für Unternehmer geschaffen hat, das auszunutzen. Auf diese Weise wurde eine Lohndiskussion "nach unten" begünstigt, deren Auswirkungen viele für Lohn arbeitende Menschen spüren. Und deren Geist sich dann sogar bis in Diskussionen über gerechte Löhne in die Internet-Foren hineinzieht.
Ich halte es für eine Unverfrorenheit, eine Diskussion mit der Tendenz "Wer arbeitet, hat ein Anrecht auf ein Leben auf Hartz IV-Niveau" zu führen. Das bringt dieses Land nicht weiter und dass es auch anders geht, kann sich jeder anschauen, der in eine beliebige Himmelsrichtung über unsere Grenzen schaut. Was wird brauchen ist eine Diskussion über gerechte, höhere Löhne. Wer Vollzeit arbeitet -- und wenn er Blätter an Äste klebt -- muss ein garantiertes Anrecht auf eine Entlohnung haben, die ihm ein Leben deutlich über Hartz IV-Niveau ermöglicht.
Alles Gute
Kai Hamann
jeder arbeitete Mensch hat und muss ein recht haben auf eine adequate Bezahlung!
Der Staat, muss Unternehmen Bußgelder verhängen, wenn die es nicht tun, durch Strafzölle zu erheben, dieses als Strafmaßnahme, um die Steuerzahler gegen Profit-Gier der Unternehmer zu schützen.
Gesunde Länder, wie einige in der "EU" haben bereits seit Dekaden als lichtendes Vorbild uns den Weg gezeigt, wir sollten mal besser über unserer Grenzen hinaus kucken.....
Deutschland hat Schulden genug, und die Steuerzahler bezahlen schon zu lange für blödsinnige Sachen wie oben erwähnt.
Manche nörgeln eben immer!
"Die Neuregelung werde bessere Löhne für mehrere hunderttausend Arbeitnehmer bringen, sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in der Debatte des Bundestags. "
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mein taschentuch.....
Es wird eine Lohnuntergrenze gebraucht und eine strafrechtliche empfindliche Verfolgung des Unterschreitens einer Untergrenze von nicht weniger als 9,50.
Alles andere wäre die Füße waschen ohne die Strümpfe auszuziehen.
Paging