Entscheidung im Bundespräsidialamt:Wulff erhält Ehrensold

Soll Christian Wulff nach nicht einmal 600 Tagen im Amt und unter diesen Umständen den Ehrensold für Ex-Bundespräsidenten erhalten? Die Frage ist nun beantwortet: Das Bundespräsidialamt spricht Wulff volle Altersbezüge zu - knapp 200.000 Euro pro Jahr bis zu seinem Lebensende.

Unmittelbar nach seinem Rücktritt flammte die Diskussion auf, ob Christian Wulff nach nur 20 Monaten im Amt sein Altersgeld in voller Höhe erhalten solle. Nun hat das Präsidialamt bekanntgegeben: Wulff wird den Ehrensold bekommen. Der CDU-Politiker wird bis an sein Lebensende jährlich knapp 200.000 Euro erhalten.

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Das Präsidialamt hat entschieden: Der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff erhält einen Ehrensold.

(Foto: Getty Images)

Das Bundespräsidialamt setzte am Mittwoch nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Wulff fest. "Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach Paragraph 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden", teilte das Präsidialamt mit.

Nur bei einem Ausscheiden aus gesundheitlichen oder politischen Gründen besteht ein Anspruch auf Ehrensold. Im Vorfeld der Entscheidung war darüber diskutiert worden, ob Wulffs Motive für den Rücktritt politischer oder privater Natur waren. In der Mitteilung des Präsidialamtes hieß es dazu: "Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben."

Dietmar Bartsch, Berichterstatter der Linken für den Haushaltsplan des Bundespräsidenten, hatte der Süddeutschen Zeitung gesagt, dass ein Ehrensold einer "soliden rechtlichen Prüfung" auch durch den Haushaltsausschuss bedürfe. Zuvor hatte sich unter anderem SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles dagegen ausgesprochen, Wulff den Ehrensold vorzuenthalten. In der Union wurden Stimmen laut, die unabhängig von Wulff eine Überarbeitung der Gesetzeslage forderten, etwa indem der Ehrensold erst ab einem bestimmten Alter ausgezahlt und eigenes Arbeitseinkommen angerechnet wird.

Laut Bundespräsidialamt werden Wulffs Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter auf den Ehrensold angerechnet. Wie hoch Wulffs Bezüge für seine Amtszeit als Bundespräsident danach noch ausfallen werden, wurde nicht angegeben.

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