Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:Sprachtests für türkische Ehepartner sind unzulässig

Wie gut muss jemand Deutsch sprechen, der seinem Ehepartner in die Bundesrepublik nachfolgt? Bisher mussten Bürger aus der Türkei zumindest geringe Kenntnisse vorweisen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Tests nun für unzulässig erklärt.

  • Europäischer Gerichtshof erklärt Sprachtests für türkische Ehepartner für unzulässig.
  • Bisher mussten Migranten aus der Türkei, die ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen, ein niedriges Sprachniveau vorweisen können.

EuGH kippt Sprachtest-Pflicht

Wer seinem Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland nachfolgen will, muss bisher einen Test machen. Er oder sie muss beweisen, dass er zumindest etwas Deutsch sprechen kann.

Für Bürger aus der Türkei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Regelung nun aufgehoben. Türken, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, können dies künftig auch ohne Nachweis von Deutschkenntnissen tun.

Verstoß gegen früheres Abkommen

Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, entschied der EuGH (PDF). Die Sprachtests verstoßen demnach gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre - damals vereinbarten beide Seiten in der sogenannten "Stillhalteklausel", dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.

Die Richter betonten, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Sie verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.

Türkische Ehefrau bekommt recht

Eine Türkin hatte beim Verwaltungsgericht in Berlin geklagt, weil ihr von der deutschen Botschaft in Ankara 2012 zum wiederholten Mal ein Nachzug zu ihrem Ehemann verwehrt wurde - Grund war ihr Analphabetismus. Die Ehefrau sah damit ihr Recht auf Familienzusammenführung verletzt.

Ursprüngliches Ziel der Integrationsförderung

Die Sprachtests wurden vor sieben Jahren mit dem Ziel eingeführt, die Integration zu fördern und Zwangsehen zu vermeiden. Sie werden allgemein von nachziehenden Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten verlangt, innerhalb der EU gelten diese Regeln nicht. Erreicht werden muss das niedrigste von sechs international festgelegten Sprachniveaus.

Linktipp:

  • Anwältin und Buchautorin Seyran Ates erklärt im Gespräch mit SZ-Autor Roland Preuß, warum sie die umstrittenen Tests für unverzichtbar hält.
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