Entscheidung des EuGH:Richter stoppen Orbans Umbau der ungarischen Justiz

Offiziell wollte Viktor Orban nur das Ruhestandsalter für ungarische Richter und Staatsanwälte senken. Seine Kritiker vermuteten indes, dass Ungarns rechts-konservative Regierung ein ganz anderes Ziel verfolgte. Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene Vorhaben jetzt untersagt.

Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn

Darf Ungarns Richter und Staatsanwälte nicht früher in den Ruhestand schicken: Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn.

(Foto: dpa)

Die Regierung des rechts-konservativen ungarischen Regierungschefs Viktor Orban darf die älteren Richter des Landes nicht vorzeitig in den Ruhestand schicken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stoppte die von Orban geplante Zwangspensionierung von einem Zehntel der Richter, Staatsanwälte und Notare. Es handele sich um eine unerlaubte Diskriminierung aus Gründen des Alters.

Die offiziell genannten Gründe für die Senkung des Pensionsalters von 70 auf 62 Jahre seien nicht akzeptabel, entschieden die höchsten EU-Richter. Die "plötzliche und erhebliche Senkung" des Pensionsalters sei ohne Übergangsmaßnahmen für die Betroffenen erfolgt. Der EuGH akzeptierte nicht, dass es um eine Vereinheitlichung des Rentenalters gehe. Während nämlich das Pensionsalter der Richter auf 62 Jahre gesenkt werden, werde ab 2014 das allgemeine Ruhestandsalter - einschließlich der Richter - in Ungarn von 62 auf 65 Jahre angehoben.

Orban war von der Opposition beschuldigt worden, im Justizapparat lediglich Platz für eigene Parteifreunde schaffen zu wollen. Die EU-Kommission hat sich in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Fällen besorgt über den starken Einfluss der Regierung auf Medien, Zentralbank und Justiz gezeigt.

Der EuGH wertete die Zwangspensionierung als Ungleichbehandlung, die nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahre. Deswegen verstoße sie gegen die EU-Richtlinie, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen des Alters verbiete. Eine ausgeglichenere Altersstruktur werde entgegen den Behauptungen der Regierung auch nicht erreicht: Zwar könne beim Wegfall von acht Richter-Jahrgängen kurzzeitig mehr jüngeres Personal eingestellt werden, doch werde dies durch die Erhöhung des Rentenalters auf 65 dann wieder stark abgebremst.

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