Wolfgang Clement wird nicht aus der Partei ausgeschlossen, obwohl er in allen Punkten schuldig ist. Dennoch ist er mit der Entscheidung nicht zufrieden - und legt Widerspruch ein.
Wolfgang Clement erfuhr es fast als Letzter. Der frühere Bundesminister saß in einem Berliner Hotel, als das Fax seiner Frau Karin eintrudelte. Auf der ersten Seite stand das erwartete Urteil: Wolfgang Clement wird nicht aus der SPD ausgeschlossen. Die dreiköpfige Schiedskommission des Bochumer Unterbezirks erteilte dem 67-Jährigen im laufenden Parteiordnungsverfahren eine Rüge. Der Beschluss ist nur vorläufig, denn sowohl Clement als auch die Antragsteller kündigten sogleich Widerspruch an.
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Zuvor hatte der Vorsitzende des Bochumer SPD-Unterbezirks, Bernd Faulenbach, die Entscheidung begründet. Der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident, so Faulenbach, habe "die innerparteiliche Solidarität verletzt". Das Verhalten des früheren SPD-Vizes sei "nicht hinnehmbar".
In ihrem fünfseitigen Beschluss, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, kommt die Schiedskommission zu der Auffassung, dass Clement "vorsätzlich" mit seinen öffentlichen Äußerungen "ein besseres Wahlergebnis in Hessen verhindert" und somit "einen schweren Schaden" für die SPD verursacht habe. Clement könne sich dabei nicht auf die freie Meinungsäußerung berufen, weil eine Diskussion und ein Streit über politische Themen "in Zeiten eines Wahlkampfes zurückzutreten" hätten. Clement hätte sich, heißt es, "vorübergehend ,zügeln' können und schweigen - ganz einfach". Dennoch sei ein Parteiausschluss "nicht zwingend geboten". Zur Begründung heißt es: Schließlich sei Clement ,,der derzeitig verheerende Zustand der SPD (...) nicht anzulasten. In einer ,Noch-Volkspartei' wie der SPD (...) ist auch eine gewisse Gelassenheit gegenüber dem Meinungsspektrum von SPD-Mitgliedern am Platze."
Der 67-jährige Clement, seit 1970 Parteimitglied, hatte sich in einer Kolumne für die Welt am Sonntag eine Woche vor der hessischen Landtagswahl indirekt gegen die Wahl der SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti ausgesprochen. 13 Gliederungen innerhalb der SPD hatten daraufhin das Parteiordnungsverfahren angestrengt und einen Ausschluss Clements gefordert. Nun sind die innerparteilichen Gegner vereint im Zorn.
Ihm werde "hier das Recht auf freie Meinungsäußerung im Wahlkampf verwehrt", sagte Clement der SZ. "Das kann ich nicht akzeptieren." Er werde die Landesschiedskommission in Düsseldorf anrufen und gehe davon aus, "dass dort die Rüge aufgehoben wird". Man müsse "insbesondere vor einer Wahl deutlich sagen, was man will und was nicht. In der Vergangenheit hat man ja zu oft in Wahlkämpfen etwas gesagt und danach etwas ganz anderes gemacht." In der Berufungsverhandlung wird der 67-Jährige prominenten Beistand erhalten. Als Juristen werde er "Otto Schily zu Rate ziehen", so Clement.
Auch die Antragsteller zeigten sich enttäuscht von dem Entscheid der Kommission. Martin Rockel, Vorstand des klagenden Bochumer SPD-Ortsvereins Hamme, sagte der SZ: "Das ehrlose Verhalten von Wolfgang Clement ist einmalig. Er hat der Partei schweren Schaden zugefügt. Deshalb werden wir weiter seinen Ausschluss fordern."
Beide Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, ihren Widerspruch schriftlich einzureichen. Das Verfahren vor der Landesschiedskommission wird nach den Statuten womöglich die letzte Instanz sein. Der Gang vor die Bundesschiedskommission ist bei einer Bestätigung der Rüge nicht zulässig. In der Berufungsverhandlung wird sich dann erstmals auch Clement äußern. Bei der Anhörung in Bochum war er aufgrund beruflicher Termine verhindert, sein Wunsch auf eine Verlegung wurde brüsk abgelehnt. Clement: "Das befremdet mich und ist nicht akzeptabel." Nun bekommt er seinen Showdown.
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(SZ vom 24.04.08/woja)
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