Entschädigungen für NS-Opfer:Verfangen in den Paragraphen

Verbittert über die deutsche Bürokratie: Überlebende der Ghettos streiten sich mit Rentenversicherern vor Gericht, weil diese mehr als 90 Prozent der Anträge als unzulässig ablehnen.

Robert Probst

Die Mitglieder des Bundestags waren sehr zufrieden. Einstimmig hatten sie im Jahr 2002 eine "letzte Lücke in der Wiedergutmachung für NS-Opfer" geschlossen. Dafür verabschiedeten sie ein Gesetz, das Juden, die von den Nazis in Osteuropa in Ghettos gesperrt worden waren, für ihre damalige Arbeit einen Rentenanspruch zusicherte - so wie es das Bundessozialgericht in Kassel fünf Jahre zuvor in einem Grundsatzurteil gefordert hatte.

Entschädigungen für NS-Opfer: Die Überlebenden der Ghettos sollen glaubhaft machen, dass sie freiwillig gearbeitet haben - am besten mit Originaldokumenten. Das Bild von Uljana Kusminitschna Samanowa wurde in einem deutschen Arbeitslager aufgenommen.

Die Überlebenden der Ghettos sollen glaubhaft machen, dass sie freiwillig gearbeitet haben - am besten mit Originaldokumenten. Das Bild von Uljana Kusminitschna Samanowa wurde in einem deutschen Arbeitslager aufgenommen.

(Foto: Foto: ddp)

Das Problem: Dieses Gesetz funktioniert nicht. Die Rentenversicherungen lehnten von etwa 70.000 Anträgen hochbetagter NS-Opfer mehr als 90 Prozent als unzulässig ab - und sparten sich so Ausgaben von mehr als zwei Milliarden Euro. In der Folge überrollte eine Klageflut die Sozialgerichte. An diesem Dienstag und Mittwoch werden die Kasseler Richter deshalb erneut über die Entschädigung der Ghetto-Rentner befinden.

Das Gesetz von 2002 hatte ein paar hohe Hürden aufgebaut, die der komplexen historischen Situation kaum gerecht werden. Während der Besetzung Osteuropas hatten die NS-Machthaber die dortigen Juden zuerst in Hunderten Ghettos zusammengepfercht. Nach dem Beschluss zur "Endlösung" wurden die meisten von ihnen 1942/43 in Konzentrations- oder später Vernichtungslager deportiert. Die gesetzliche Regelung 60 Jahre später geht nun davon aus, dass es in den Ghettos möglich gewesen sei, aus "eigenem Willensentschluss" und gegen "Entgelt" einer Beschäftigung nachzugehen. Und nur daraus leite sich eben ein Rentenanspruch ab.

Peinlich berührt von der starren Handhabung

Die Überlebenden der Ghettos sollen also glaubhaft machen, dass sie damals freiwillig gearbeitet haben. Am besten noch mit Originaldokumenten, die es aber nur selten gibt. Dabei ging es bei ihrer Beschäftigung immer nur ums nackte Überleben, denn nur wer arbeitete, entging der Deportation in die Gaskammern.

Ein weiteres Problem: Die Rentenversicherer erkennen die weitverbreitete Entlohnung mit Nahrungsmitteln, die meist von den "Judenräten" organisiert wurden, nicht an. Sie verlangen ein "Austauschverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und gezahltem Entgelt", am liebsten also Bargeld. Ansonsten habe es sich um Zwangsarbeit gehandelt - und die sei ja bereits durch die Zahlungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" entschädigt worden.

Die Bundesregierung hat - peinlich berührt von der starren Handhabung des Gesetzes - im Jahr 2007 eigens einen Hilfsfonds aufgelegt, aus dem Betroffene, die bisher hingehalten wurden, pauschal eine symbolische Summe von 2000 Euro erhalten können. Doch die Anspruchsberechtigten, von denen die meisten in Israel und den USA leben, sind inzwischen vor allem verbittert, wie die deutsche Bürokratie mit ihnen umgeht. Immerhin geht es dabei um eine durchschnittliche Monatsrente von 150 Euro.

Einige Historiker haben nun vor einer "besorgniserregenden Fehlentwicklung" gewarnt. Sie kritisieren die "unzureichenden" Vorstellungen vom Ghetto-Leben sowie die "ahistorisch-schematische Anwendung aktueller Rechtsbegriffe auf historische Situationen". Jürgen Zarusky vom Münchner Institut für Zeitgeschichte sagt: "Hier werden oft Geschichtsbilder präsentiert, bei denen man sich nur schütteln kann."

Die Rentenversicherungen sehen keine Fehler bei sich (das Gesetz sei nun mal kompliziert), sondern bei den Nazi-Opfern: Man müsse auch die "Unkenntnis der Antragsteller" über die Rechtslage berücksichtigen.

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