Elterngeld:Missliche Entscheidung

Warum man sich über das Bundessozialgericht ärgern darf.

Von Ulrike Heidenreich

Logisch klingt es und den steuerlichen Vorschriften entspricht das Urteil auch: Weihnachts- und Urlaubsgeld gelten als "sonstige Bezüge" und werden daher nicht mitgezählt bei der Berechnung des Elterngeldes. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die mehr Geld in der Elternzeit will und die Einberechnung dieser zwei zusätzlichen Gehaltsraten in den Jahresverdienst fordert. So korrekt die Entscheidung ist, so ärgerlich ist sie. Denn es geht um mehr als 20 oder vielleicht 100 Euro.

Zu den Gründen, warum Frauen weniger verdienen, zählen unter anderen die Berufspausen wegen der Kinder, das Verharren am immer gleichen Arbeitsplatz, ohne zu verhandeln - und die Bescheidenheit. In allen Studien geben sich Frauen mit weniger Lohn zufrieden als Männer mit gleicher Qualifikation, der Unterschied beträgt 25 Prozent. Wenn nun eine hartnäckig bleibt und konsequent mehr will, zählt das nicht. Die Höhe von Einmalzahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeldern ist ja oft Verhandlungssache, bei Frauen wie bei Männern. Hat man da ein Plus herausgeholt, fällt es unter den Tisch, solange man in Elternzeit weilt.

Das Urteil betrifft Väter wie Mütter. Frauen sind aber besonders betroffen, denn ihr Erwerbsleben entspricht selten einem durchgängigen Vollzeitarbeitsverhältnis. Im Steuer- und Sozialrecht wimmelt es nur so an Fehlanreizen. Dies ist eindeutig einer davon.

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