Ein Kommentar von Heribert Prantl

Jeder Deutsche wird demnächst eine elfstellige Nummer erhalten - so sieht es das neue Lohnsteuergesetz vor, das das Kabinett beschließen will. Datenschützer sehen darin eine Zäsur in der deutschen Datenschutzgeschichte.

In diesen Wochen wird jeder Mensch in Deutschland einen Brief erhalten. In diesem Brief steht sein neuer Name. Diesen Namen hat er nicht geerbt; und weder er noch seine Eltern haben ihn sich ausgedacht. Der Staat hat ihm diesen Namen zugeteilt.

Lohnstuerkarte, dpa

Die alte Lohnsteuerkarte wird es wohl bald nicht mehr geben. Die Bundesregierung will die elektronische Variante einführen. (© Foto: dpa)

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Der neue Name besteht aus elf Ziffern; und diese Ziffern werden so wichtig sein, dass der alte Name immer weniger interessiert. Der neue Name wird die Basis der Existenz, der alte zur Zierde.

Ohne den neuen Namen wird man kein Konto eröffnen, keinen Handyvertrag schließen, sich nicht für die Volkshochschule anmelden und sich nicht ins Internetforum einloggen können.

Man wird ihn beim Bezahlen einer Rechnung angeben. Der neue Nummernname wird den Alltag erobern, weil er so gut verwertbar, verknüpfbar und speicherbar ist, weil er, im Gegensatz zu "Müller" unverwechselbar ist und sich nicht so schnell Fehler einschleichen wie bei "Przybilla".

Der Nummernname enthält alle Grunddaten des Menschen, vom Säugling bis zum Greis, und er wird der Schlüssel sein, der dem Staat den Knopfdruckzugang auch zu sensibelsten Daten mit den interessantesten Verknüpfungen öffnet: mit Steuer- und Rentendaten geht es nun los.

Die aufgezählten Verwendungszwecke im Alltag (Rechnungen, Verträge) sind natürlich nicht in dem Gesetz vorgeschrieben, das heute im Kabinett verabschiedet wird. Es geht dort vorderhand um die zentrale Speicherung der neuen Steuer-Identifikationsnummern in einem zentralen Register, die (ohne dass man es groß mitbekommen hätte) längst an einen jeden vergeben worden sind. Aber die neue staatliche Nummernpraxis, welche Steuerhinterziehung und den Missbrauch staatlicher Leistungen ausschließen soll, wird einen gewaltigen Sog auslösen.

Zuerst werden, so wie das Gesetz es vorsieht, nur Finanz- und Sozialämter immer mehr und immer spezifischere Daten zusammentragen und abrufen können. Aber der staatliche Datenbestand wird schnell wachsen, weil anfängliche strikte Zweckbindungen von irgendwo registrierten Daten erfahrungsgemäß schnell aufgeweicht werden.

Im Lauf der Zeit werden dann nicht nur der Staat, sondern auch Banken, Adressenhändler, Auskunfteien, Versandhändler und Werbeagenturen ihre Datenbestände zusammenführen können. In den Nummern steckt also sowohl enormes staatliches Überwachungspotential als auch ein lukratives wirtschaftliches Potential zur Lenkung der Konsumenten. Den Datenschutz, der das verhindert, muss man erst noch erfinden.

Datenschützer sehen in dem Gesetz (das sich verschleiernd Jahressteuergesetz nennt) eine Zäsur in der deutschen Datenschutzgeschichte. Es erlaubt erstmals, dass die dezentral geführten Datenbestände der 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus 5300 Meldeämtern in einer Datei zusammengeführt werden. Das ist der Beginn eines Bevölkerungsregisters und eines gewaltigen nationalen Datenpools.

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(SZ vom 8.8.2007)