Kontrolle von Gefährdern:De Maizière hält elektronische Fußfessel für sehr hilfreich

  • Das Kabinett hat die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder gebilligt.
  • Innenminister de Maizière nannte sie ein wichtiges Mittel zur Erleichterung der Polizeiarbeit.
  • Außerdem hofft er auf eine "Zeitenwende" bei der Informationstechnik der Polizei.

Gefährder, von denen ein Anschlag drohen könnte, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen.

"Fußfesseln sind kein Allheilmittel, sie sind aber ein wichtiges Instrument, um die Überwachung von Gefährdern zu erleichtern", sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach der Entscheidung. Nach dem Terroranschlag in Berlin hatte er sich mit Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Konsequenzen daraus verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und sogenannten Gefährdern, vor allem aus dem islamistischen Spektrum, sind Teil des Maßnahmenpakets.

Elektronische Fußfesseln können nicht verhindern, dass ein Träger keinen Anschlag begehe, sagt de Maizière. Mit ihrer Hilfe könne aber verhindert werden, dass ein als Gefährder eingestufter Islamist einfach untertauche, wie dies beim Berliner Attentäter Anis Amri geschehen war. "Mit der Fußfessel wird das nicht mehr passieren", sagte der Innenminister. Selbst wenn ein Träger sie entferne, könne er schneller aufgespürt werden als ohne.

De Maizière schränkte aber auch ein: "Das erleichtert die Polizeiarbeit wesentlich, ersetzt aber nicht andere Formen der Observation." Mit der Fußfessel könne man weder sehen, mit wem sich jemand treffe, noch, mit wem er sonst kommuniziere.

Appell an die Länder

Da die meisten Gefährder allerdings nicht dem Bundes-, sondern Landesrecht unterliegen, appellierte der Minister an die Länder, die nun im BKA-Gesetz veränderte Formulierung auch in Landesrecht zu überführen. Für ausländische Gefährder müssten entsprechende Regelungen im Aufenthaltsgesetz festgelegt werden.

Die elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender zur Überwachung von Menschen, von denen eine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen könnte. Die mit einer Satellitenortung ausgestattete Fußfessel schlägt Alarm, sobald sich ein Träger zum Beispiel einer für ihn verbotenen Zone nähert oder ein definiertes Gebiet verlässt.

Die Überwachungsstelle der Bundesländer im hessischen Bad Vilbel behält alle Fußfesselträger im Blick. Bundesweit tragen derzeit 88 (Stand: 12. Januar) aus der Haft entlassene Gewalt- und Sexualverbrecher ein solches, 180 Gramm schweres Gerät am Bein. Künftig soll es eben auch potenzielle Terroristen überwachen.

Bessere Polizeikommunikation

Neu geregelt wird im BKA-Gesetz auch die Informationstechnik der Polizei. Die "zersplitterte Informationstechnik", die noch auf Grundlagen aus den 1970er Jahren beruhe, solle modernisiert werden, sagte de Maizière.

"Ein Polizist in einem Bundesland muss wissen, dass ein Polizist in einem anderen Bundesland gegen die gleiche Person ermittelt", sagte er. Und beide müssten wissen, welche Daten beim BKA vorliegen. Das wolle man erreichen. Man leite damit "so etwas wie eine Zeitenwende" ein.

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