Einwanderungsgesetz:Wie einst die Ostverträge

Die Öffnung der CDU für ein Einwanderungsgesetz hat historische Bedeutung.

Von Heribert Prantl

Die Öffnung der CDU für ein Einwanderungsgesetz hat historische Bedeutung: Jahrzehntelang hat die Partei das Wort "Einwanderung" so gebraucht, als handele es sich um Gift. Den Satz, dass Deutschland "kein Einwanderungsland" sei, hat sie in vielen Wahlkämpfen verbissen verteidigt. Alle Anläufe, ein Einwanderungsrecht zu schaffen, hat sie blockiert. Damit ist offenbar jetzt Schluss. Die CDU fügt sich der Realität.

Das Einwanderungsgesetz ist für die Innenpolitik von ähnlicher Bedeutung, wie sie einst die Ostverträge für die Außenpolitik hatten. Die CDU beendet eine Lebenslüge: Wenn es Einwanderung gibt, und es wäre borniert, sie noch immer zu leugnen, empfiehlt es sich, sie zu regeln. Die CDU wird darauf verweisen, dass es ihr um genau diese Regeln geht; sie wird ein Gesetz "zur Steuerung und Regelung" der Einwanderung propagieren. Ein Gesetz dieses Namens gibt es eigentlich schon, es stammt aus dem Jahr 2004; aber damals hat die CDU/CSU aus dem von SPD-Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Gesetz alle echten Einwanderungsregeln herausverhandelt; CDU-Politikerin Rita Süssmuth hatte diese vorgelegt.

Endlich wird es zu einer Zweispurigkeit kommen: Asylrecht gilt für die, so hat das einst Richard von Weizsäcker formuliert, "die uns brauchen". Einwanderungsrecht gilt für die, "die wir brauchen". Es wäre gut gewesen, wenn diese Erkenntnis sich viel früher durchgesetzt hätte.

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