Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat in Kanada auch die vorletzte Instanz in seinem Rechtsstreit gegen seine drohende Auslieferung nach Deutschland verloren. Nun bleibt ihm nur noch der kanadische Supreme Court.
Eine Entscheidung über eine Auslieferung des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber von Kanada an Deutschland rückt näher. Ein Berufungsgericht in Toronto wies seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des kanadischen Justizministers vom Dezember 2006 am Donnerstag zurück. Das teilte Schreibers Ehefrau Bärbel in New York mit. Damit hat Schreiber in seinem Rechtsstreit nun auch in der vorletzten Instanz verloren.
Karlheinz Schreiber bleibt nur noch ein juristischer Strohhalm (© Foto: AP)
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Den Angaben seiner Frau zufolge hatte sich der Geschäftsmann am Mittwochabend erneut freiwillig in Untersuchungshaft begeben. Er hofft, gegen eine Kaution bald wieder auf freien Fuß zu kommen.
Anklage wegen Bestechung und Steuerhinterziehung
Danach will Schreiber beim kanadischen Supreme Court gegen das Urteil des Berufungsgerichts in Toronto angehen. Als Begründung führt er an, dass ihn in Ausgburg keine faire Verhandlung erwartet. Ihm sei angedroht worden, vor einem Prozess erst einmal Jahre lang in Untersuchungshaft "schmoren" zu müssen. Schreiber ist 72 Jahre alt.
Der deutsch-kanadische Geschäftsmann gilt als Drahtzieher eines umfangreichen Bestechungssystems und als Schlüsselfigur der CDU- Parteispendenaffäre.
Er kämpft seit sieben Jahren mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung an Deutschland. In Augsburg liegt eine Anklage wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung gegen ihn vor. Er soll dem deutschen Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
Schreibers Rechtsstreit gegen die Auslieferung läuft auf mehreren juristischen Ebenen und vor unterschiedlichen Gerichten. Am 1. Februar hatte der Oberste Gerichtshof bereits eine andere Klage von ihm gegen die Überstellung nach Deutschland abgelehnt.
Damals ging es um eine frühere Auslieferungsentscheidung. Zudem hat Schreiber mehrere Zivilklagen wegen angeblich unfairer Behandlung gegen die kanadische Regierung erhoben und fordert eine Entschädigung in Millionenhöhe. Am 6. Juni will er vor einem Bundesgericht in Halifax an die kanadische Justiz appellieren, seine Ausweisung bis zum Abschluss dieser Zivilverfahren aufzuschieben.
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(dpa)
Wer glaubt, dass Karlheinz Schreiber irgendwann ausgeliefert und aussagen wird, der ist einfach nur grenzenlos naiv. Man wird formaljuristische Fehler finden/konstruieren. Kein öffentliches Interesse oder Schaden von Deutschland abwenden.
Waffengeschäfte laufen in einer Liga ab, da dominieren ausschliesslich wirtschaftliche und politische Interessen
Ich glaube nicht, dass Herr Schreiber bereit ist sich ausliefern zu lassen, schon allein seine Einlassung hinsichtlich seiner (möglichen) U-Haftzeit zeigt, dass er eine Gefahr darin sieht - ob diese existiert oder nicht sei egal - von Kanada aus nach Augsburg, mithin nach Bayern, ausgeliefert zu werden. Dass heißt, dass selbst wenn er, einmal in Deutschland angekommen, mit den Herren von der CSU/CDU seine schmutzige Wäsche waschen wollte, bräuchte er zunächst einen, oder besser mehrere verdammt gute Anwälte, insbesondere weil der Strafvollzug seit der Föderalismusreform Ländersache ist.
Eigentlich hätte er schon hier sein müssen bevor die bayerische Landesregierung im Zuge der Spendenaffäre der Unionsparteien und des Steuerverfahrens gegen Strauß junior umstrukturiert wurde, aber mittlerweile glaube ich, dass der Mann viel erzählen aber leider nichts beweisen kann.
und Stoiber so tief fallen lassen, dass man dessen Aufprall nicht mehr hört. Wenn Schreiber auch noch Beckstein, Söder, Huber, Faltlhauser, Goppel, Andreas Scheuer & Co so tief fallen lassen könnte, dass man auch deren Aufprall nicht mehr hört, könnte er sogar die CSU-Krise beenden.
ging ja schnell, so schauts besser aus :]
Das mag ja brandaktuell sein, aber wird die Meldung dadurch so eilig und wichtig dass sie über allem stehen muss, mit rotem Rand?
Oder sollte einfach die neue Funktion getestet werden?