Einigung in der großen Koalition:Wer für einen Doppel-Pass in Frage kommt

Lesezeit: 2 min

Was bedeutet "aufgewachsen in Deutschland"? Monatelang haben SPD und Union darauf keine gemeinsame Antwort gefunden. Jetzt ist der Streit über die doppelte Staatsangehörigkeit beigelegt. Kinder von Migranten können beide Pässe behalten - unter besonderen Bedingungen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die große Koalition hat ihren Streit über die doppelte Staatsbürgerschaft beigelegt. Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verständigten sich auf einen Gesetzentwurf. In ihm ist geregelt, unter welchen Bedingungen in Deutschland geborene Kinder von Migranten künftig sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern als auch den deutschen Pass behalten können. Bisher müssen sich diese Kinder vor ihrem 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entschieden haben.

Die SPD forderte seit Langem eine Aufhebung dieser sogenannten Optionspflicht, die Union lehnte das ab. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und Union dann einen Kompromiss vereinbart. Demnach soll die Optionspflicht für in Deutschland geborene und "aufgewachsene" Kinder ausländischer Eltern entfallen. In den vergangenen Monaten hatten sich Union und SPD jedoch darüber gestritten, was aufgewachsen bedeutet.

Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass in Deutschland "aufgewachsen" - und damit von der Optionspflicht befreit - ist, wer sich am 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in der Bundesrepublik aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besucht hat oder einen in Deutschland erworbenen Schul- oder Berufsabschluss besitzt. Auf Antrag des Betroffenen kann die zuständige Behörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen - und damit den dauerhaften Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit - auch schon vor dem 21. Geburtstag feststellen. Mit Ende des 21. Lebensjahres prüft die Behörde die Voraussetzungen dann automatisch von Amts wegen. Falls die entsprechenden Informationen aus dem Melderegister vorliegen, muss die Behörde nichts weiter prüfen. Anderenfalls muss der Betroffene die genannten Kriterien selbst nachweisen. Dazu kann er beispielsweise sein Schulzeugnis vorlegen.

Maas und de Maizière hatten sich bei einem bisher nicht bekannt gewordenen Gespräch am Dienstag auf diese Lösung verständigt. Die beiden Minister mussten den Kompromiss aber noch mit ihren Fraktionen und Parteien abstimmen. Am Donnerstag konnten sie dann die Einigung verkünden. Der Gesetzentwurf soll jetzt so schnell wie möglich vom Kabinett beschlossen und vom Bundestag verabschiedet werden. Die Minister hoffen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

"Wir haben eine gute Lösung für die doppelte Staatsbürgerschaft gefunden", sagte Maas. Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt worden sei, würden jetzt "nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden". Der Kompromiss setze den Koalitionsvertrag "vernünftig in die Praxis um". Unnötige bürokratische Hürden würden vermieden. Schließlich könnten die Behörden "in der großen Mehrzahl der Fälle" mit wenig Aufwand selbst feststellen, ob die Voraussetzungen für die doppelte Staatsangehörigkeit vorlägen. Innenminister de Maizière hatte zunächst deutlich höhere Anforderungen verlangt.

© SZ vom 28.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: