Nach der Scheidung binationaler Ehen sollen Frauen und Kinder Unterhaltsansprüche schneller durchsetzen können. Darauf einigten sich die EU-Justizminister. Ein einheitlicheres EU-Scheidungsrecht scheiterte jedoch.
Nach Scheidungen können Frauen und Kinder ihre Unterhaltsansprüche künftig europaweit leichter durchsetzen. Darauf einigten sich die EU-Justizminister am Freitag in Luxemburg.
Begrüßte die Einigung der EU-Justizminister zu den Unterhaltsfragen: Brigitte Zypries (SPD) (© Foto: AFP)
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Einigung, die unter französischem EU-Vorsitz nach dem 1. Juli noch formal verabschiedet werden muss. "Das heißt vor allem, dass es deutlich schneller geht", sagte die Ministerin. "Unterhaltsforderungen aus Scheidungen binationaler Ehen sollen schneller und leichter vollstreckt werden", erläuterte die Politikerin die Vorzüge der geplanten Verordnung.
Künftig kann ein Unterhaltsurteil eines deutschen Gerichts direkt in Großbritannien oder Polen vollstreckt werden. Es muss nicht mehr überprüft werden, ob der Anspruch dem Recht des anderen EU-Landes entspricht. Dies nahm laut Zypries bisher rund sechs Monate in Anspruch. In Europa gibt es jedes Jahr 175.000 "internationale" Scheidungen. Das sind 16 Prozent aller Trennungen.
Am Widerstand Schwedens scheiterten dagegen vorerst Pläne, grenzüberschreitende Scheidungen zu erleichtern, etwa für binationale Paare oder Ehepartner, die im EU-Ausland leben. "Da haben wir Regelungen von Schweden, wo man einen Anspruch hat, innerhalb eines halben Jahres geschieden zu werden bis zu Malta, wo es eine Scheidung gar nicht gibt", sagte Zypries.
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(afp/dpa/dmo/aho)