Schwerkriminelle sollen nach Ende ihrer Strafhaft künftig dann in geschlossenen Anstalten untergebracht werden können, wenn Gutachter ihnen psychische Störungen attestieren. Das birgt Raum für Willkür.
Wer glaubt, aus der Frage des Umgangs mit rückfallgefährdeten Schwerkriminellen politisches Kapital schlagen zu können, irrt. Das hat schon Altkanzler Gerhard Schröder erfahren müssen, der Sexualverbrecher "für immer" wegsperren wollte.
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Mag sein, dass solche populistischen Verheißungen bei manchen Wählern verfangen. Doch in einem Rechtsstaat darf niemand nach Ende der Haft einfach weiter hinter Gittern gehalten werden, womöglich gar bis zum Lebensende. Wer so handelt, macht sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig - und wird dafür verurteilt.
Manche in der Union und FDP hatten aus dem Beispiel Schröder lange nichts lernen wollen. Als in Deutschland in diesem Sommer nach einem Urteil europäischer Richter Ex-Kriminelle auf freien Fuß kamen, die zu Unrecht in Verwahrung waren, entspann sich nicht nur juristischer, sondern parteipolitischer Streit.
Der scheint nun beigelegt, dank der Einsichtsfähigkeit von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger und der Besonnenheit von Thomas de Maizière. Die Justizministerin begriff, dass der Bund die Länder bei der Überwachung potentiell gefährlicher Männer nicht allein lassen darf. Der Innenminister überzeugte die Union, dass Menschenrechte auch für einstige Straftäter gelten müssen.
Ob ihr Vorschlag juristisch trägt, werden Verfassungsrichter klären müssen. Schwerkriminelle sollen nach Ende ihrer Strafhaft künftig dann in geschlossenen Anstalten untergebracht werden können, wenn Gutachter ihnen psychische Störungen attestieren. Das birgt Raum für Willkür. Straftäter darf man nicht zu Gestörten erklären, um sie einzusperren. Das ging dereinst in der Sowjetunion. Im Rechtsstaat geht das nicht.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 27.08.2010)
Stockender Kita-Ausbau
Frau Höll sagt: "Straftäter darf man nicht zu Gestörten erklären, um sie einzusperren. Das ging dereinst in der Sowjetunion. Im Rechtsstaat geht das nicht."
Sie spricht aber vorher von "Schwerstkriminellen" die nach Verbüßung ihrer Strafhaft aufgrund von Gutachten weggeschlossen werden können. Der "Raum für Willkür", den die Autorin bemängelt, ist doch sehr begrenzt. Denn wir leben ja im Rechtsstaat! Es werden ja nicht "irgendwelche Staatsfeinde" für gestört erklärt, sondern bereits um (hoffentlich) zu recht Verurteilte Mörder/Sexualverbrecher.
Der "Kurzschluß" vom "Schwerstkriminellen" zum (allgemeinen) "Straftäter" ist unzulässig!
was nicht geht ist:
- Dass ein Angeklagte eines schweren Verbrechens in Deutschland keine zweite Instanz zur Verfügung hat, sprich oberstes Gericht.
- Dass Richter gleichzeitig Staatsanwälte sein können, und faktisch (theoretisch sind sie natürlich "neutral", weils Gesetz so will) somit jeglicher Neutralität enthoben sind, sprich sogar das Deutsche Gesetz brechen.
- Dass ein einziges Gutachten bereits ausreicht, um jemanden bis kurz vor dem Tod (die Kosten für die Bestattung will man natürlich nicht selbst tragen) einsperren zu können.
- Dass in München gewisse Connections von selbst nicht ganz koscheren Zeitgenossinnen ausreichen, um kleine Diebe wegen Spielsucht und Heiratsschwindel (Fall U.F. 2009) in Sicherheitsverwahrung zu bringen.
- Dass diese Connections in München andererseits Beweismaterial aus der Asservatenkammer der Staatanwaltschaft verschwinden lassen können (Max lässt grüssen).
- Dass hunderte von Angeklagten jährlich in Deutschland zu sog. taktischen Geständnissen erpresst werden, man hat zwar keine Beweise, droht aber mit irrsinnigen Haftstrafen und der Zerstörung der Existenz, wenn kein Geständnis abgegeben wird (uneinsichtig, wie es so schön heisst).
- Dass die alleinige Beweiswürdigung beim Richter liegt (der dann klar eine einzige Zeugenaussage eines einzigen Belastungszeugen als genügend erachet, um den Angeklagten einzusperren)
- Dass "in dubio pro reo" in Deutschland, insbesondere in Bayern, so gut wie unbekannt ist und dank §261 StPO der Angeklagte schuldig gesprochen wird, und gesteht er nicht, dann gibt's gleich das Doppelte an Strafe. Das ist die Realität und wer sie verkennt, kennt die Deutsch Justiz nicht.
Sicherheitsverwahrung gibt es auch in der Schweiz (nach starker Menschenrechtsdiskussionen). Voraussetzung sind da mindestens drei unabhängige Gutachter, dann "mindestens 2 schwerste Verbrechen", wie etwa Morde, oder Sexualdelikte mit Mord, etc. Aber sicherlich keine Heiratsschwindler, Bankräuber, Spielsüchtige.