Von Von Heidrun Graupner

Künftig dürfen die privaten Kassen keine Patienten mehr ablehnen - egal, wie alt oder krank sie sind

Peter Struck klang fast euphorisch, der Einstieg in die Bürgerversicherung sei erreicht worden, sagte er. Manche in der SPD allerdings werden diesem Satz ihres Fraktionsvorsitzenden nicht zustimmen, denn nur in einem Punkt ist der Einstieg gelungen: Erstmals in der Geschichte Deutschlands gibt es eine Pflicht für alle, sich gegen Krankheit zu versichern.

Arzt nimmt Patient Blut ab, AP

Die Einigung der bei der Gesundheitsreform bedeutet für die Versicherten oft Mehrkosten. (© Foto: AP)

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Die getrennten Versicherungssysteme der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen aber bleiben weitgehend unverändert erhalten.

Kommen wird der geplante Basistarif, wenn auch mit Einschränkungen, den die private Krankenversicherung (PKV) von 2009 an anbieten muss. Der günstige Basistarif wird aus dem Durchschnitt der Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Kassen (GKV) errechnet, für den Tarif dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden, nur Alter und Geschlecht verändern seine Höhe.

Jeder muss sich versichern

Es gilt Versicherungspflicht, niemandem darf gekündigt werden. Nichtversicherte sollen bereits von Juli 2007 an in die PKV eintreten, zunächst in einen Standardtarif und von 2009 an in den Basistarif.

200.000 bis 300.000 Menschen in Deutschland sind derzeit in keiner Kasse versichert. Das sind oft Selbstständige, die irgendwann ihren Schutz bei einer privaten Krankenversicherung verloren haben, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten.

Die Altkunden der PKV können von 2009 an sechs Monate lang den Basistarif wählen. In diesem halben Jahr dürfen sie die private Krankenversicherung wechseln und einen allerdings begrenzten Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.

Nach den sechs Monaten können nur noch über 55-Jährige oder Bedürftige in den Basistarif wechseln und nur in der Versicherung, in der sie bereits Mitglied sind. Neukunden sollen den Basistarif immer wählen können.

Ärzte befürchten Pleitewelle

Mit dieser Regelung will die Union verhindern, dass die PKV durch den Basistarif allzu gravierende finanzielle Einbußen erleidet. Auch Ärzte befürchten kräftige Einschnitte und Praxispleiten, weil im Basistarif niedrigere Honorare bezahlt werden als sonst in der PKV üblich.

Die Honorarreform der Ärzte soll nicht, wie zunächst geplant, 2009 abgeschlossen werden, sondern erst 2011. Auch die Fallpauschalen für niedergelassene Fachärzte werden erst dann eingeführt. Verändert wurden auch die Reform-Rezepte gegen den Ärztemangel in verschiedenen Regionen, vor allem in Ostdeutschland.

Gestrichen wurde der Passus, dass Ärzte, die sich in überversorgten Gebieten wie in Oberbayern niederlassen, Honorarabschläge hinnehmen müssen. Mediziner aber, die zum Beispiel im vom Ärztemangel bedrohtem Mecklenburg-Vorpommern eine Praxis übernehmen, sollen von 2008 an Honorarzuschläge erhalten.

Ärzte sollen außerdem ihren Patienten leichter die Kostenerstattung anbieten können, und zwar für jede Einzelleistung. Die Patienten erhalten dann eine Rechnung, sie müssen diese aber selbst bezahlen und sie sich dann von den Kassen erstatten lassen.

Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlung von chronisch Kranken soll wie vorgesehen bleiben. Allerdings soll dies nur für Patienten mit schweren Leiden gelten, etwa für Krebs-, Aids- oder Mukoviszidose-Kranke.

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