Einbürgerung:Niedersachsen will Verfassungseid verlangen

Auf der Innenministerkonferenz haben sich die Bundesländer eigentlich auf bundesweit einheitliche Standards für die Einbürgerung von Ausländern geeinigt. Mit viel Gestaltungsspielraum für die Länder und den nutzt Niedersachsen als erstes aus.

Als Konsequenz aus dem Kompromiss der Innenminister will Niedersachsen künftig von einbürgerungswilligen Ausländern einen Verfassungseid verlangen. "Wir haben als Erstes im Bundesrat den Eid beantragt, wir werden ihn in Niedersachsen vorschreiben", sagte Landesressortchef Uwe Schünemann (CDU) der Neuen Presse aus Hannover.

Fußgänger in Berlin-Kreuzberg

Einbürgerungswillige Ausländer müssen offenbar künftig von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viele Hürden bis zur Einbürgerung nehmen.

(Foto: Foto: AP)

Der CDU-Politiker zeigte sich mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen voll zufrieden: "Das, was wir beschlossen haben, ist der niedersächsische Weg, den wir schon vor acht Wochen als Vermittlungsangebot skizziert haben."

Der Zentralrat der Muslime hat den Beschluss der Innenministerkonferenz zu den Einbürgerungsregeln begrüßt. "Wir sind froh, dass ein Gesinnungstest bei der Einbürgerung offenbar vom Tisch ist", sagte der Vorsitzende Ayyub Axel Köhler der Berliner Zeitung.

Kritik aus der Türkischen Gemeinde

Sprachkenntnisse seien notwendig zur Integration. "Auch ein Kurs, bei dem staatsbürgerliche Grundlagen vermittelt werden, ist in Ordnung." Köhler warnte die Länder aber davor, etwa in den Gesprächen der Einbürgerungsbehörden doch noch Gesinnungstests einzuführen.

Dagegen kritisierte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, die Innenminister hätten neue Hürden für Einbürgerungen aufgebaut. "Durch die beschlossenen neuen Verschärfungen, wie schriftliche Sprachtests, wird kaum jemand mehr Interesse an einer Einbürgerung haben", erklärte er am Freitag in Berlin.

Die Innenministerkonferenz hatte zuvor in Garmisch-Partenkirchen bundesweit einheitliche Standards für die Einbürgerung beschlossen. So müssen Ausländer vor der Einbürgerung künftig neben dem Nachweis von Sprachkenntnissen auch ein staatsbürgerliches Grundwissen aufzeigen können.

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