Nach Holocaust-Rede:AfD-Vorstand Höcke: Ausschlussverfahren hat das Potenzial zur Spaltung der Partei

  • Nach seiner Kritik am Holocaust-Gedenken in Deutschland leitet der AfD-Parteivorstand ein Ausschlussverfahren gegen Björn Höcke ein.
  • Der Beschluss sei mit Zweidrittelmehrheit erfolgt, teilte ein Parteisprecher mit.
  • Der thüringische AfD-Vorsitzende Höcke hatte in einer Rede Mitte Januar unter anderem das Holocaust-Mahnmal in Berlin als "Denkmal der Schande" bezeichnet.

Der AfD-Bundesvorstand will ein Parteiausschlussverfahren gegen den umstrittenen Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke einleiten. Das teilte Parteisprecher Christian Lüth mit. Dies habe das Gremium in einer Telefonkonferenz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. "Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden."

Auf einer dortigen Veranstaltung der Jugendorganisation der AfD hatte Höcke mit Kritik am Holocaust-Gedenken in Deutschland heftige Kritik ausgelöst. In Anspielung auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin sagte er: "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat." Weiter sprach er von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Bis jetzt sei der deutsche Gemütszustand der "eines total besiegten Volkes".

Im Bundesschiedsgericht sitzen viele Anhänger Höckes

Höckes Rede habe "das Maß des demokratisch Erträglichen gesprengt", teilte AfD-Chefin Frauke Petry mit. Deswegen habe man das Ausschlussverfahren eingeleitet, man sehe dabei "eine große Mehrheit der Partei" hinter sich.

Höcke teilte seinerseits mit, er habe die Entscheidung des Vorstands "mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen". Er sei überzeugt, dass er "weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der Partei verstoßen habe." Dem Verfahren vor der AfD-Schiedsgerichtsbarkeit sehe er "gelassen entgegen". In einem späteren Statement vor der Hauptstadtpresse warf er dem Parteivorstand zudem vor, das Ausschlussverfahren habe "das Potenzial zur Spaltung" der Partei.

Das Verhältnis zwischen Höcke und Petry gilt seit Langem als zerrüttet. Petry warf Höcke bereits kurz nach dessen Rede in Dresden parteischädigendes Verhalten vor. Ähnlich sieht es zum Beispiel die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Anders der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, der nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren stimmte. Es sei aussichtslos und inhaltlich unbegründet, sagte er. "Ich halte die Rede von Björn Höcke für reichlich misslungen, aber es ist keine Position, die außerhalb dessen liegt, was wir akzeptieren."

Im Parteivorstand gab es Kreisen zufolge vier Gegenstimmen

Die Entscheidung im Parteivorstand fiel recht knapp aus. Vorstandskreisen zufolge gab es neun Stimmen für das Ausschlussverfahren, dagegen stimmten vier Vorstandsmitglieder: Alexander Gauland, André Poggenburg, Jörg Meuthen sowie Armin Paul Hampel. Bei einer weiteren Gegenstimme wäre die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden.

Der Landesvorstand der AfD, dessen Vorsitzender Höcke ist, distanzierte sich ebenfalls. "Das Vorgehen des Bundesvorstands ist allein machtpolitisch motiviert", teilte der Landessprecher mit. Höcke habe weder gegen die Satzung noch gegen die Grundsätze der Partei verstoßen. "Ziel ist es offenbar, den Meinungspluralismus, der die AfD von allen anderen Parteien unterscheidet, stark einzugrenzen und auf diese Weise missliebige Personen aus der Partei zu drängen."

Nach Angaben von Parteisprecher Lüth wird in erster Instanz das zuständige Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen über den beantragten Parteiausschluss entscheiden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Dort sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt.

Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

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