Ehe für alle:Im Schnellverfahren

Bundespräsident Steinmeier hat am Donnerstag das Gesetz zur Ehe für alle unterzeichnet. Was nun noch passieren muss, damit das Gesetz Anfang Oktober in Kraft tritt.

Die ersten Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern können voraussichtlich am 2. Oktober geschlossen werden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete am Donnerstag das Gesetz zur Ehe für alle, wie eine Sprecherin des Bundespräsidialamts am Freitag in Berlin sagte. Wird das Gesetz nun noch im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt es Anfang Oktober in Kraft. Der 2. Oktober ist der erste Werktag des Monats. Das Gesetz hatte Steinmeier rund eine Woche lang zur Prüfung vorgelegen, die Entscheidung fiel also vergleichsweise schnell. Der Bundespräsident nimmt bei der Ausfertigung von Gesetzen keine politische Bewertung vor, sondern prüft, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Aus den Reihen der Union waren Forderungen an Steinmeier erhoben worden, seine Unterschrift vorerst zu verweigern. Politiker aus den Reihen von CDU und CSU - aber auch einige Juristen - sind der Ansicht, für die Öffnung der Ehe für alle wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig gewesen. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung: "Die Ehe für alle macht Deutschland zu einem moderneren Land", erklärte sie.

© SZ vom 22.07.2017 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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