Edathy:Gestraft auch ohne Urteil

Gut, dass der Prozess gegen Sebastian Edathy eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft wollte den ehemaligen Abgeordneten an den Pranger stellen. Doch das war nicht nötig.

Ein Kommentar von Thorsten Denkler

Deckel zu, Fall abgeschlossen? So einfach wird es nicht für Sebastian Edathy. Nicht wenn es um etwas wie den Besitz von Kinderpornografie geht. Das Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten ist an diesem Montag vor dem Landgericht Verden eingestellt worden. Gegen ein Geldauflage von 5000 Euro. Und das ist auch gut so.

Edathy hat ohnehin die Höchststrafe bekommen: die öffentliche Ächtung. Seit vor etwas über einem Jahr sein Fall publik wurde, ist Edathy ein Gejagter (Chronik der Ereignisse). Einer, der sich verstecken muss. Irgendwo in Nordafrika, angeblich. Wo genau, das soll keiner wissen.

Nicht die Neigung ist das Verbrechen, aber sie auszuleben

Ein jeder mag sich über den Fall moralisch empören. Ja, so etwas macht man nicht. Kinder sind tabu, wenn es um Sexualität geht. Auch wenn sich Edathy selbst nicht direkt an den Kindern vergangen hat, nicht selbst den Auslöser gedrückt hat und die Kamera gehalten - mittelbar hat er durch den Klick auf den Bestellbutton im Internet an der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mitgewirkt.

Jeder, der die Neigung verspürt, ähnlich zu handeln, sollte sich eines eingestehen: Sein Verhalten ist abnormal, ist pathologisch, krank. Wer noch keine professionelle Hilfe hat, sollte sie sich suchen. Für eine pädophile Neigung kann niemand etwas. Die Kategorien von Schuld oder Unschuld greifen hier nicht. Aber für den Umgang damit ist jeder selbst verantwortlich. Schuld trifft den, der der Neigung nachgibt, der ihr Raum gibt. Sich Fotos bestellt. Oder Schlimmeres tut.

Grenzen des Privaten gesprengt

Edathy irrt, wenn er glaubt, dass die Öffentlichkeit allein seine juristische Verantwortung zu interessieren hat. Tatsächlich geht es niemanden etwas an, was im Schlafzimmer der Nachbarn passiert - wenn es sich um Erwachsene handelt. Die haben da alle Freiheiten - solange alle Beteiligten einverstanden sind.

Aber Fotos nackter Kinder zu kaufen, sprengt die Grenzen des Privaten.

Vor Gericht gelten jedoch andere Maßstäbe. Dort gilt das Recht. Moral ist ein schwieriger Gradmesser für Juristen. Moral lässt sich nur schwer in Paragraphen gießen. Weil jeder darunter etwas anderes versteht. Das Gericht in Verden hätte nur zu prüfen gehabt, ob das Bildmaterial, das sich in Edathys Besitz fand, strafrechtlich relevant ist. Offenbar hatte das Gericht daran erhebliche Zweifel.

Die Staatsanwaltschaft aber wollte unbedingt ein Schuldeingeständnis von Edathy sehen. Einstellung des Verfahrens nur gegen Anerkennung der Schuld. Auch darüber lässt sich moralisch streiten. Die Staatsanwaltschaft wollte einen Mann an den Pranger stellen, der dort seit mehr als einem Jahr schon steht. Die Frage, ob es nötig war, lässt sich leicht beantworten: Nein.

Edathy hat nun eingeräumt, Bilder von nackten Jungen heruntergeladen zu haben. Wohl auch um sich zu schützen vor einem Verfahren, das sein Intimstes ans Licht befördert hätte. Die Staatsanwaltschaft hätte nicht gezögert, jedes pikante Detail aus Edathys in den Gerichtssaal zu tragen. Gelitten hätte darunter auch der Rechtsstaat.

Eine zweite Chance hat jeder verdient

Edathy gilt mit der Einstellung des Verfahrens nicht als vorbestraft. Eine juristische Kategorie, die mit dem Leben von Edathy nichts zu tun hat. Er wird viele Jahre brauchen, bis er sich ein neues Leben aufgebaut hat - wenn es ihm denn je gelingt. Er hat die meisten seiner Freunde verloren, fast sein gesamtes soziales Umfeld. In Deutschland ist er zu bekannt, als dass ihm noch so etwas wie eine Karriere nach der Politik offenstehen könnte. Unklar ist, ob er je nach Deutschland zurückkehren kann.

Sein Name wird nicht so bald aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Edathy-Ausschuss des Bundestages tagt weiter. Seine Mitglieder versuchen die politische Dimension des Falles aufzuklären.

Edtahy hat dazu gesagt, was er zu sagen hatte. Jetzt darf er Schweigen. Jetzt kann und muss er sich darum kümmern, sein Leben zu ordnen. Es ist ihm zu wünschen, dass er etwas aus seinem tiefen Fall gelernt hat. Dann kann er bekommen, was jeder verdient hat: eine zweite Chance.

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