Drohnenkrieg:Richter lehnen Prüfung ab

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Im Kampfeinsatz: eine Drohne namens "Reaper" der US-Air-Force in Kandahar, Afghanistan. (Foto: Josh Smith/Reuters)

Weil sein Vater in Somalia durch eine US-Drohne starb, klagte der Sohn gegen Deutschland. Es geht wieder einmal um Ramstein.

Von Wolfgang Janisch, Köln

Es war eine jener Wendungen, wie sie wirklich nur Juristen einfallen. Der Tod eines Somaliers, den die Hellfire-Rakete einer US-Drohne getroffen hat, sei "allenfalls mittelbar" durch ein - mögliches - Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland verursacht worden, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Gemeint war damit: Mag sein, dass Deutschland ein bisschen etwas damit zu tun hat. Weil die US-Airbase Ramstein offenkundig die Datendrehscheibe für Drohneneinsätze in Afrika ist. Aber eben nicht genug, dass der Sohn des Opfers deshalb durch ein deutsches Gericht überprüfen lassen dürfte, wie viel Deutschland wirklich damit zu tun hat. Der Sohn habe keine Klagebefugnis, lautete das Fazit des Kölner Gerichts.

Der fatale Angriff an jenem 24. Februar 2012 galt, so haben es die Anwälte des Klägers geschildert, nicht seinem Vater, sondern Mohamed Sakr, welcher der Terrormiliz al-Shabaab zugerechnet wird, einer afrikanischen Al-Qaida-Filiale. Der Somalier hatte an jenem Tag weit von zu Hause weggehen müssen, um Gras für seine Kamele zu finden. Abends kamen einige Kamele zurück, nicht aber der Hirte - seine Familie fand seine Leiche dort, wo eine Rakete zwei Autos in die Luft gejagt und Sakr getötet hatte. Der Hirte war nur zur falschen Zeit am falschen Ort: ein Kollateralschaden, wie es das Militär ausdrückt.

Das Kölner Verfahren war ein weiterer Versuch, die Verantwortlichkeit Deutschlands in Sachen Ramstein gerichtlich klären zu lassen. Die Kläger-Anwälte haben zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken erstattet. Und erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Anwohners der Airbase abgewiesen. Beim Oberverwaltungsgericht Münster ist ein Fall wegen der Drohneneinsätze in Jemen anhängig. Ramstein dient als Analysezentrum sowie Relais-Station, um Drohnen in Echtzeit steuern zu können - die Piloten sitzen in den USA. Ohne Ramstein sei kein Drohnenangriff in Afrika möglich, hatte der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss berichtet. Das Verteidigungsministerium freilich bestritt in Köln erneut, davon "positive Kenntnis" zu haben; jedenfalls würden die Einsätze von dort "weder gesteuert noch befehligt". Was auch niemand behauptet hatte.

Die Klage, vertreten durch die Anwälte Eberhard Kempf, Natalie von Wistinghausen und Victor Pfaff, stützt sich auf das Recht auf Leben: Den deutschen Staat treffe eine Schutzpflicht, Gefährdungen zu unterbinden, die von deutschem Boden ausgingen. Zwar sind tödliche Drohneneinsätze in "bewaffneten Konflikten" völkerrechtlich erlaubt, wenn sie verhältnismäßig sind. In Somalia herrschte damals allerdings kein bewaffneter Konflikt - so jedenfalls sehen es die Kläger, durchaus im Einklang mit vielen Völkerrechtlern. Erstens, weil al-Shabaab nicht über den Organisationsgrad einer Kampftruppe verfüge, zweitens, weil ein bewaffneter Konflikt eine höhere Intensität voraussetze. Al-Shabaab führt danach, vereinfacht gesagt, keinen Krieg, sondern betreibt Terrorismus - wofür die Polizei zuständig ist, nicht das Militär. Auch das sieht das Ministerium anders: Die USA befänden sich in einem bewaffneten Konflikt mit al-Qaida - und damit auch mit dessen Ableger in Somalia.

Doch bis dahin drang das Gericht nicht vor, mangels Klagebefugnis und, noch so ein Begriff, auch mangels "Feststellungsinteresse". Wäre der Vater zu Unrecht des Terrorismus bezichtigt worden, hätte man so ein Interesse bejahen können. Er sei aber nur "aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden", befand das Gericht.

© SZ vom 28.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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