Drohnenangriff auf Deutschen:"Tötung gerechtfertigt" - Verfahren eingestellt

Drei Jahre hat die Bundesanwaltschaft der tödliche Drohnenangriff auf den Deutschen Bünyamin E. beschäftigt. Jetzt stellt sie das Verfahren ein. Der 20-Jährige sei als "Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe" in Pakistan gewesen. Mit der Entscheidung spart sich die Behörde eine unangenehme Frage.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

20 Monate lang hat die Bundesanwaltschaft ihre Zuständigkeit geprüft, ein weiteres Jahr förmlich ermittelt - nun hat sie das Verfahren eingestellt. Generalbundesanwalt Harald Range wird keine Anklage wegen des tödlichen Drohnenangriffs auf den deutschen Staatsangehörigen Bünyamin E. erheben. Denn der 20-jährige Mann (das erste deutsche Opfer einer Drohnenattacke) sei nicht als Zivilist im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gewesen, sondern als "Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe" - und als potenzieller Selbstmordattentäter. "Deshalb war seine Tötung am 4. Oktober 2010 nach den Regeln des Konfliktvölkerrechts gerechtfertigt und stellt kein Kriegsverbrechen dar", resümiert die Behörde.

Nach dem Völkerrecht dürfen in einem bewaffneten Konflikt Mitglieder einer Kampfeinheit notfalls getötet werden, auch außerhalb konkreter Kampfhandlungen. Auch sogenannte Kollateralschäden gelten in gewissem Maß als hinnehmbar. Dass Bünyamin E. "Kombattant" und damit ein legitimes Ziel war, diese Überzeugung schöpfen die Ermittler aus den Verfahren gegen dessen Bruder Emrah E., der sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten muss. Bünyamin E. soll sich mehreren aufständischen Gruppierungen angeschlossen haben. "Er ließ sich zum Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden, wurde mit einer Waffe ausgestattet und war mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag vorgesehen", teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Bundesanwaltschaft muss Urheber der Drohne nicht nennen

Ausschlaggebend war offenbar ein vom Bundeskriminalamt abgehörtes Telefonat aus Pakistan, in dem Emrah ein Selbstmordattentat seines Bruders angekündigt haben soll. Die Rakete schlug in einem Gehöft in Mir Ali ein. Bünyamin E. soll gerade mit Taliban und Al-Qaida-Mitgliedern über den Anschlagsplan gesprochen haben. Fünf Menschen starben, unter ihnen auch der 25-jährige Iraner Shahab D. aus Hamburg.

Die Einstellung des Verfahrens erspart es der Bundesanwaltschaft, den Urheber des Drohneneinsatzes zu nennen - auch wenn niemand daran zweifelt, dass es sich um eine US-Drohne handelte. Und die Behörde muss sich nicht mit der Frage befassen, ob womöglich deutsche Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse über den deutschen Islamisten an die Amerikaner weitergegeben und damit den Angriff erst ermöglicht haben.

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