sueddeutsche.de: Wie würde es sich auswirken, wenn das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz am Mittwoch stoppt?
Bruns: Am direktesten betroffen wären binationale Paare: Es würde dabei bleiben, dass die ausländischen Partner in einigen Bundesländern, etwa. in Bayern und Baden-Württemberg, entweder überhaupt keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, oder nur nach langem zermürbendem Warten.
sueddeutsche.de: Bayern, Sachsen und Thüringen argumentieren gegen das Gesetz, weil es angeblich die Ehe gefährden würde.
Bruns: Das ist Blödsinn. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, nichts zu unternehmen, was die Ehefreudigkeit der Bürger mindern könnte. Schwule und Lesben würden aber unter keinen Umständen einen gegengeschlechtlichen Partner heiraten. Deshalb ist die eingetragene Lebenspartnerschaft auch keine Konkurrenz zur Ehe.
sueddeutsche.de: Aus Sicht der Kläger in Karlsruhe ist das Gesetz der rot-grünen Koalition aber zu nahe am Eherecht.
Bruns: Auch das ist falsch. Das Lebenspartnerschaftsgesetz schreibt fast nur Pflichten für schwule und lesbische Paare fest - die ganzen Rechte, die Eheleute haben, fehlen: Steuerliche Vergünstigungen für eingeschriebene Lebenspartnerschaften beispielsweise sind derzeit nicht vorgesehen. Es gibt auch keine Versorgungsansprüche.