Drei Fragen an Hubert Heinhold, Pro Asyl
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Hubert Heinhold ist einer renommiertesten Asylanwälte Deutschlands. Er ist Vorstandsmitglied der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die im September den Aachener Friedenspreis erhält. Heinhold lehnt eine Ausweitung des Kirchenasyls ab und erinnert den Staat an seine Schutzpflicht.
sueddeutsche.de: Bundesinnenminister Otto Schily plant offenbar, den Kirchen beim Asyl freie Hand zu lassen, solange sie selbst für die Kosten aufkommen. Kann das funktionieren?
Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von Pro Asyl
(Foto: Foto: Heddergott)Hubert Heinhold: Ich bin sehr skeptisch und habe erhebliche Vorbehalte. Das Kirchenasyl ist von den Kirchen nie als autonomes Recht beansprucht worden, sondern nur als Nothilferecht. Für die Aufnahme und den Schutz von Verfolgten ist der Staat zuständig.
Deswegen kann die Forderung nur heißen: Staat verhalte dich so, dass die Nothilfe nicht mehr nötig ist. Es ist völlig falsch jetzt zu sagen, ich legalisiere die Nothilfe.
Wir brauchen statt dessen eine Härtefallregelung, für die Fälle, wo unser Recht nicht greift. Eine solche Regelung gibt dann eben dem Staat die Möglichkeit, den Aufenthalt zu ermöglichen. Dann braucht es auch kein Kirchenasyl mehr.
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sueddeutsche.de: Ist es nötig, den Asylantenstatus - wie es das Innenministerium plant - nur noch für zwei Jahre zu gewähren und dann neu zu überprüfen?
Heinhold: Prinzipiell ist das Quatsch. Die Überprüfung wird in 80 Prozent der Fälle ins Leere gehen. Das ist ein unnötiger Verwaltungsaufwand. Wenn eine Überprüfung Sinn macht, dann allenfalls in längeren Zeiträumen.
Zum Beispiel fünf Jahre. In so einem Zeitraum mag es sein, dass sich was geändert hat, vielleicht auch die Verhältnisse im Herkunftsland des Flüchtlings.
Außerdem ist der Preis für die zweijährliche Überprüfung zu hoch. Wenn meine Mandanten alle zwei Jahre ein Schreiben vom Bundesamt kriegen, "Sehr geehrter Herr XY, ihr Verfahren wird wieder überprüft", müssen sie in einem ständigen Angstzustand leben. Darüber hinaus kostet so eine Überprüfung viel Geld und ist nicht effizient.
sueddeutsche.de: Ist den Asylbewerbern geholfen, wenn die Verfahren - wie von CDU und Süssmuth-Kommission gefordert - auf ein Jahr verkürzt werden?
Heinhold: Je kürzer die Verfahren, desto besser für die Asylbewerber, weil die Wartezeit für sie äußerst schlecht ist. Allerdings darf es keinen Qualitätsverlust geben. Es muss genauso gründlich recherchiert werden, es müssen Beweise erhoben werden. Man darf nicht sagen, hoppla wir müssen in einem Jahr fertig werden, jetzt fragen wir mal lieber nicht nach.
Wenn alle Akten in einem Asylfall vorliegen und er zügig bearbeitet wird, dann ist die Sache leicht durch alle Instanzen in einem Jahr zu bewältigen. Nur in Ausnahmefällen gibt es Nachfragen, die längere Zeit erfordern.