Dokumentation:Der Mazedonien-Beschluss

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Auszüge aus dem Papier, das den Mitgliedern des Bundeskabinetts vorlag.

1. Völkerrechtliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen

Die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat mit Schreiben ihres Präsidenten (Boris) Trajkovski vom 14. Juni 2001 an den NATO-Generalsekretär um die Entsendung von Streitkräften des Bündnisses zur Unterstützung bei der Entwaffnung von ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen gebeten.

Die Nato entwickelte daraufhin den Operationsplan "Essential Harvest" (bedeutende Ernte), der am 29. Juni 2001 vom Nato-Rat abschließend gebilligt wurde. (...) Dieser Einsatz in Mazedonien steht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 13. August 2001 den Abschluss des politischen Rahmenabkommens in Skopje und die Unterstützung der Implementierung durch die NATO begrüßt. (...)

2. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Umsetzung des Nato-Operationsplans "Essential Harvest" im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz.

Der Einsatz dieser Kräfte darf erfolgen, sobald der Deutsche Bundestag seine konstitutive Zustimmung erteilt hat.

3. Auftrag

Deutsche Streitkräfte beteiligen sich an der NATO-Operation "Essential Harvest". Die Operation unterstützt die internationale Gemeinschaft bei ihren politischen Anstrengungen zur friedlichen Beilegung des innermazedonischen Konflikts und damit zur Stabilisierung der Balkanregion.

Ziel der Operation ist das Einsammeln und Zerstören der Waffen, die ethnisch albanische bewaffnete Gruppen auf dem Gebiet Mazedoniens freiwillig abgeben werden.

Die zu diesem Zweck eingesetzte "Task Force Harvest" wird keine Gewalt anwenden, um die Abgabe der Waffen zu erzwingen.

Die "Task Force Harvest" hat folgende Aufgaben: - Verlegung in das Einsatzgebiet, - Eigensicherung, - Errichtung von Waffensammelplätzen, - Entgegennahme und Zwischenlagerung der Waffen, - Abtransport der Waffen aus Mazedonien, - Schutz der eingesammelten Waffen, - Zerstörung der Waffen, - im Bedarfsfall Eigenevakuierung sowie - Rückverlegung.

4. Voraussetzungen

Rahmenabkommen zur politischen Lösung der Probleme in Mazedonien, - dauerhafter Waffenstillstand, - Vereinbarung über die freiwillige Entwaffnung der ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen. (...)

5. Ermächtigung zum Einsatz, Beginn und Dauer

Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der Operation "Essential Harvest" (...) Kräfte der Nato anzuzeigen und - unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag - im Rahmen der Operation "Essential Harvest" einzusetzen.

Die Operation ist von der Herstellung der Einsatzbereitschaft bis zur Rückverlegung der "Task Force Harvest" für 30 Tage geplant.

Sie kann nur auf Grund eines erneuten Beschlusses des Nato-Rats verlängert werden. (...) Sollte die Operation über 30 Tage hinaus fortgesetzt werden, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der weiteren Beteiligung deutscher Kräfte spätestens in der darauf folgenden Sitzungswoche erneut konstitutiv befassen. (...)

9. Personaleinsatz

Für die Operation "Essential Harvest" werden bis zu 500 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt, unbeschadet der im Rahmen der Operationen "Joint Forge" (SFOR) und "Joint Guardian" (KFOR) eingesetzten Soldaten. (...)

11. Finanzierung

Die einsatzbereiten Zusatzausgaben für den 30-Tage-Einsatz in Mazedonien werden bis zu 135 Millionen Mark betragen, davon bis zu 120 Millionen Mark notwendige Einmalausgaben. (...)"

(sueddeutsche.de/dpa)

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