Ein Kommentar von Peter Fahrenholz

Die Politik muss endlich die Grundsatzfrage klären: Will sie die NPD verbieten oder durch ein Netz an Spitzeln so gut es geht kontrollieren?

In der Diskussion um ein NPD-Verbot hat es immer zwei Ebenen gegeben. Die inhaltliche Frage, ob die NPD nicht nur eine politisch unappetitliche, sondern auch eine verfassungsfeindliche Partei ist, ist dabei weitgehend unumstritten. Niemand außer den Rechtsextremisten zweifelt an, dass dem so ist.

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Die Frage, ob die NPD nicht nur eine politisch unappetitliche, sondern auch eine verfassungsfeindliche Partei ist, ist weitgehend unumstritten. (© Foto: npd)

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Die taktische Frage freilich, welche Risiken der Staat eingehen darf, um dies vor Gericht auch zu beweisen, ist bis heute strittig. Das erste Verbotsverfahren 2003 war gescheitert, weil der Staat nicht bereit war, seine V-Leute in der NPD zu enttarnen.

Damit aber sah sich Karlsruhe außerstande, zu entscheiden, ob die NPD wirklich aus sich selbst heraus verfassungsfeindlich ist, oder ob das nicht das Werk von staatlich bezahlten Provokateuren ist.

Ohne eine Lösung der V-Mann-Problematik, das ist seither klar, hat ein neues NPD-Verfahren keine Aussicht auf Erfolg. Denn ein zweites Scheitern wäre nicht nur eine Blamage für den Staat, sondern ein Triumph für die Extremisten, den sie zum Nulltarif bekämen.

Die neue Dokumentation der SPD-Innenminister ändert an dem Dilemma, in das sich die Politik begeben hat, nichts. In der Fleißarbeit wird alles zusammengetragen, was an demokratiefeindlichen Äußerungen der NPD auf dem offenen Markt ist. Aber ob dahinter Leute stecken, die gleichzeitig vom Verfassungsschutz bezahlt werden, darüber sagt eine solche Materialsammlung nichts aus.

Die Politik muss endlich die Grundsatzfrage klären: Will sie die NPD verbieten oder durch ein Netz an Spitzeln so gut es geht kontrollieren? Ein erneutes Scheitern in Karlsruhe wäre das Schlimmste. Das Zweitschlimmste wäre ein Verbot, über das immer nur geredet wird, statt es zu betreiben.

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(SZ vom 05.05.2009)