Diskriminierung:Kein Ticket für Israelis

Kuwait Airways verweigert einem Passagier den Flug - und das nur deshalb, weil er Bürger Israels ist. Das Landgericht Frankfurt stellt nun fest: Die Fluglinie darf das, denn mit der Beförderung hätte sie gegen kuwaitisches Recht verstoßen.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Ein israelischer Staatsbürger ist im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die diskriminierenden Beförderungspraktiken der kuwaitischen Fluggesellschaft Kuwait Airways in Deutschland zu unterbinden. Das Landgericht Frankfurt wies am Donnerstag die Zivilklage des Mannes ab, der 2016 ein Flugticket von Frankfurt nach Bangkok mit einem Zwischenstopp in Kuwait City gebucht und bezahlt hatte. Als Kuwait Airways bemerkte, dass der in Berlin ansässige Mann die israelische Staatsangehörigkeit besitzt, stornierte sie das Ticket mit der Begründung, dass Israelis nach den Gesetzen Kuwaits weder in das Land einreisen noch dort zwischenlanden dürften. Sie bot dem Kunden an, ihn auf Kosten von Kuwait Airways auf einem anderem Flug nach Bangkok zu bringen. Das hatte der Israeli nicht akzeptiert und war vor Gericht gezogen. Er will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Das Landgericht lehnte es nämlich ab, in diesem Fall eine Beförderungspflicht durchzusetzen. Richter Wolfram Sauer kam zu dem Schluss, dass die Airline wegen des in Kuwait generell geltenden Israel-Boykott-Gesetzes nicht zum Transport eines Mannes gezwungen werden könne. Verstöße gegen das kuwaitische Gesetz würden in Kuwait geahndet. Man könne es einem Unternehmen nicht zumuten, einen Vertrag zu erfüllen, wenn es damit gegen Gesetze des eigenen Landes verstoße und mit Strafe rechnen müsse.

Ausdrücklich verwahrte sich Sauer gegen den Verdacht, mit der Entscheidung werde der Israel-Boykott Kuwaits gerechtfertigt. "Es geht bei der Beurteilung einer rechtlichen Unmöglichkeit nicht darum, aus Sicht eines deutschen Gerichts zu beurteilen, ob das Gesetz eines fremden Staates sinnvoll ist und ob es nach den Wertungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könnte", heißt es in dem Urteil.

Der in Berlin ansässige Anwalt Nathan Gelbart zeigte sich entsetzt über die Entscheidung und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt an. "Ich bin schockiert darüber, dass ein deutsches Landgericht dem rassistischen Boykottgesetz eines autokratischen Familienfürstentums den Vorrang vor der deutschen Rechtsordnung einräumt", sagte er und sprach von einem schwarzen Tag für die Freiheit des Luftverkehrs, für die deutsche Justiz und das demokratische Werteverständnis. Dieses "peinliche Urteil" dürfe keinen Bestand haben.

Die Gepflogenheiten von Kuwait Airways - auch Staatsbürgern aus Afghanistan, Bangladesch, Iran, Irak, Jemen und Syrien ist die Einreise nach Kuwait verboten - stoßen immer wieder auf Kritik. Das US-Verkehrsministerium warf der Airline 2015 Diskriminierung vor, weil einem Israeli der Kauf eines Tickets von London nach New York verweigert wurde. Die Fluggesellschaft strich diese transatlantische Verbindung daraufhin aus ihrem Flugplan. Das Bundesverkehrsministerium hat sich inzwischen in die Angelegenheit eingeschaltet und prüft, ob Kuwait Airways mit seinen Praktiken gegen die Beförderungspflicht verstößt.

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