Mehrheit ist also nicht unbedingt gleichzusetzen mit Wahrheit, Richtigkeit und Verfassungsmäßigkeit. Das gilt im Parlament - das gilt auch für das Plebiszit. Eine Mehrheit beim Plebiszit hat keine höhere Dignität als eine Mehrheit im Parlament. Und ein Land ist gewiss keine beispielhafte Demokratie, wenn es per Plebiszit Menschen- und Freiheitsrechte missachtet. Es ist ein Beispiel für missverstandene, für statistische Demokratie.

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Demokratie und Rechtsstaat sind Partner

Auch plebiszitäre Demokratie braucht ein Korrektiv, ein Kontrollorgan: ein Verfassungsgericht. Die Schweiz hat keines. Es fungiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg de facto als Verfassungsgericht.

Ein Plebiszit kann etwas Gutes sein, weil es die Bürger aufweckt, wenn es sie zum Mitmachen anregt; aber das Plebiszit ist nicht per se gut. Wenn eine Mehrheit der Bürger die Todesstrafe gutheißt, besagt das gewiss nicht, dass die Todesstrafe auch richtig ist. Und es wäre absurd zu unterstellen, dass bestimmte Menschen Rechte nur dann haben, wenn auch die Mehrheit dieser Ansicht ist.

Dann hätten Beschuldigte in spektakulären Strafverfahren, dann hätten Minderheiten bald nicht mehr viele Rechte; die Unschuldsvermutung hätte wohl nicht mehr lange Bestand, und der Rassismus hätte Oberwasser. In einer Demokratie, die Recht und Verfassung missachtet, herrscht nicht der Demos, sondern die Willkür wechselnder Mehrheiten.

In einer echten Demokratie regiert das Volk nicht statistisch, sondern gemeinschaftlich. Eine Demokratie, die mehr sein will als eine statistische Entität, braucht also stützende Institutionen und Hintergrundvoraussetzungen, welche die demokratischen Grundhaltungen festigen.

Man muss die Demokratie nicht vor der Verfassung retten, sondern man muss sie mit der Verfassung hegen und pflegen. Demokratie und Rechtsstaat sind Partner.

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  1. Minarette und Zigaretten
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(SZ vom 07.12.2009/afis)