Steuerverschwendung, Umweltverschmutzung, blanker Neid: Das Privileg Dienstwagen birgt Konfliktpotential, wie der Fall Ulla Schmidt zeigt. Deshalb gibt es klare Regelungen, was Ministern erlaubt ist und was nicht.
Beruflich oder privat, sie habe ihren Dienstwagen immer "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" genutzt, ließ Ulla Schmidt verlauten.
Dienstwagen von Abgeordneten vor dem Bundestag. (© Archivfoto: AP)
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Die gesetzlichen Bestimmungen - selbst die Abkürzung ist noch umständlich: DKfzR steht für "Richtlinie für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung". Das Dokument ist Teil der Geschäftsordnung der Bundesregierung und regelt die dienstliche und private Nutzung der Staatslimousinen durch Minister und andere Regierungsangestellte. Eigentlich soll es dazu dienen, Diskussionen wie die über Schmidts Spanienurlaub durch klare Regeln zu vermeiden. Wir zeigen, was mit dem Dienstwagen erlaubt ist und was nicht.
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@stefan x1982 (Zitat):" Es gibt die Regelung, dass die Benutzung des Dienstwagen auch für Privatzwecke gestattet ist. Ende!. " und: "Was soll das Ganze dann? Ob das Auto jetzt in Spanien auf privater Tour oder dienstlich in Polen... geklaut wird. Und um ehrlich zu sein, sind 300.000 Euro Steuerverschwendung eine lächerlich kleine Summe. "
Richtig, alles peanuts (mit allem Drum und dran, was dieser Ausdruck so bedeutet).
L'ächerlich klein ist die Summe nur für einen Schmidt- oder Partei-Fan.
'Im übrigen: Der Fabrikbesitzer, der mit dem Flugzeug in den 14-tägigen Urlaub fliegt und seinen Firmenwagen von Chauffeur sich für zwei Nachmittagstermine nachfahren läßt, kann die Kilometer vom Hotel bis zum Konferenzort steuerlich absetzen, der Rest ist privat veranlaßt und damit keine Beztriebsausgabe.
Gälte diese Regelung auch für Minister, müßte Frau Schmidt für die Überführung des Doienstfahrzeuges privat aufkommen. Ich frage mich, warum eigetnlich nicht?
Gälte diese Regelung, entspräche das dem Billigkeitsdenken eines jeden Bundesbürgers und Steuerzahlers.
wenn ich persönlich nicht unbedingt ein Fan unserer Gesundheitsministerin bin:
Es lebe das Sommerloch!
Es gibt die Regelung, dass die Benutzung des Dienstwagen auch für Privatzwecke gestattet ist. Ende!
Was soll das Ganze dann? Ob das Auto jetzt in Spanien auf privater Tour oder dienstlich in Polen (oh.....ich wittere die nächste Schlagzeile!!! Ulla's Benz in Warschau gesichtet!!!) geklaut wird. Und um ehrlich zu sein, sind 300.000 Euro Steuerverschwendung eine lächerlich kleine Summe.
Hoffentlich ist der Sommer bald vorbei. Dann können die Deutschen wieder an Probleme denken, die Probleme sind!
Die Bundesgesundheitsministerin hat dienstliche Termine wahrgenommen. Die Menschen die an der Veranstaltung teilgenommen haben waren froh und dankbar dass Frau Schmidt vor Ort war.
Frau Schmidt hat die Nutzung ihres Dienstfahrzeug "verdienstlicht", indem sie in vor Ort zwei (entbehrliche) Besuchstermine von Senioren eingeschoben hat. Das macht es ihr dann möglich, den Wagen für private Fahrten vor Ort mit 44 ct. + 25 ct (für den Chauffeur) pro Kilometer zu nutzen. Ihr Verhalten mag in Einklang mit den Richtlinien für die Nutzung von Dienstwagen stehen, vernünftig, billig und gerecht ist diese Regelung indes nicht.
FÜr den Bereich der privaten Wirtschaft gelten andere Regeln. Bei gemischt genutzten Reisen - betrieblich/geschäftlich und privat - muß die 'Reise betrieblich veranlaßt sein und anschließend sind alle Reisekosten (Pkw, Flug- Übernachtung, Verpflegung u.a.) entsprechend des betrieblichen und privaten Anteils aufzuteilen.
Konkret heißt das, daß wenn der Firmenchef oder Angestellte, der geschäftlich für drei Tage nach Kairo fliegen will - Montag, Dienstag und Mittwoch - auf die 'Idee kommen sollte, schon am Freitag abend abreist und in Rom Samstag und Sonntag Zwischenstation macht (vilelleicht um den Segen vom Heiligen Vater zu erlangen oder die Geliebte wieder mal zu besuchen) von den Flugkosten über ca. EUR 1.000.- nur noch 3/5 mithin 400 EURo weniger steuerlich als Reisekosten geltend machen kann. (So großzügig das BFH-Urteil vom 20.7.06 IV R 94/01, die Vorinstanzen hatten EU'R 0.- anerkannt)
Das hieße, wäre Frau Ministerin Schmidt eine Geschäftsfrau, die ihren Urlaub in Spanien verbringt und sich für die Wahrnehmung von zwei Gesprächsterminen jeweils an einem Nachmittag (= ein Reisetag bei insgesamt 14 Uralubstagen, einschließlich Samstag und Sonntag), ihren Geschäftswagen samt Chauffeur nachfahren läßt), daß ihr von allen Kosten für den Pkw nur 1/14 als Betriebsausgaben anerkannt würden. Wenn der Steuerzahlerbund ausgerechnet hat, daß die Kosten des Dienstwagens mit E'UR 10.000.- anzusetzen sind, dann müßte Frau Schmidt 13/14 = EUR 9286.- aus eigener Tasche bezahlen (und nicht nur ca. 200 bis - 300.- EUR für Ausflüge in die Umgebung).
Die Dienstwagenregelung für Minister sieht demgegenüber anders aus. Sie verleitet zum Mißbrauch. Zwei Besuchstermine dazwischengeschoben und schon
Hat sich der Mercedes in Luft aufgelöst? Hat man ihn immer noch nicht gefunden?
Diese teuren Wagen kann man mittlerweile sehr gut gegen Diebstahl sichern. Eine GPS-Empfangsantenne und einen Sender versteckt eingebaut. Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, aktiviert man die Suche und kann innerhalb kürzester Zeit feststellen, wo sich das Fahrzeug bewegt, auch wenn es nicht selbst fährt. Ausnahme nur, wenn keine Verbindung zum GPS-Satelliten besteht oder kein Mobilfunknetz erreicht wird.
Das Verfahren ist mittlerweile sehr weit verbreitet und wird z. B. in diebstahlsgefährdeten Baumaschinen eingesetzt. Warum also nicht in Minister-Dienstlimousinen?
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