Steuerverschwendung, Umweltverschmutzung, blanker Neid: Das Privileg Dienstwagen birgt Konfliktpotential, wie der Fall Ulla Schmidt zeigt. Deshalb gibt es klare Regelungen, was Ministern erlaubt ist und was nicht.

Beruflich oder privat, sie habe ihren Dienstwagen immer "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" genutzt, ließ Ulla Schmidt verlauten.

Dienstwagen von Abgeordneten vor dem Bundestag. (© Archivfoto: AP)

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Die gesetzlichen Bestimmungen - selbst die Abkürzung ist noch umständlich: DKfzR steht für "Richtlinie für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung". Das Dokument ist Teil der Geschäftsordnung der Bundesregierung und regelt die dienstliche und private Nutzung der Staatslimousinen durch Minister und andere Regierungsangestellte. Eigentlich soll es dazu dienen, Diskussionen wie die über Schmidts Spanienurlaub durch klare Regeln zu vermeiden. Wir zeigen, was mit dem Dienstwagen erlaubt ist und was nicht.

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