Von Birgit Lutz

Die 626 Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeinen und geheimen Wahlen gewählt. Die Diäten der Europa-Abgeordneten sind mit denen der nationalen Abgeordneten identisch und werden von dem jeweiligen Mitgliedstaat bezahlt.

Die Zahl der Abgeordneten aus den jeweiligen Mitgliedstaaten ist in den Verträgen festgelegt. Deutschland hat zum Beipiel 99 Abgeordnete und Frankreich, Italien und Großbritannien je 87.

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Sitzverteilung nach Nationalität (© )

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Für die Zuteilung der Mandate wird das Verhältniswahlsystem angewendet. Die Kandidaten werden direkt gewählt. In Belgien, Luxemburg und Griechenland besteht Wahlpflicht.

Die Sitzordnung im Saal richtet sich nicht nach der Nationalität sondern nach Fraktionszugehörigkeit.

Zur Zeit gehören dem Europäischen Parlament acht Fraktionen und einige fraktionslose Mitglieder an.

Mit 233 Mitgliedern ist die christdemokratische Fraktion derzeit die größte, gefolgt von der sozialdemokratischen mit 180.

Die Fraktionen

PPE-DE: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten

PSE: Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas

ELDR: Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas

Verts/ALE: Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz

GUE/NGL: Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

UEN: Fraktion Union für das Europa der Nationen

TDI: Technische Fraktion der unabhängigen Abgeordneten - gemischte Fraktion

EDD: Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede

NI: Fraktionslos

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