Ein Kommentar von Kurt Kister

Unter der Führung der USA bekämpfen deutsche Soldaten die afghanischen Taliban - ein Einsatz, dem Bundestag und Bundesverfassungsgericht zugestimmt haben. Trotzdem haben immer mehr Menschen das Gefühl, die Bundeswehr sollte sich aus Afghanistan zurückziehen.

In der Bundesrepublik ist es häufiger vorgekommen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung in militär- und sicherheitspolitischen Fragen zeitweise anderer Meinung war als die amtierende Regierung. Das begann zur Zeit Konrad Adenauers, als zunächst die Majorität der Deutschen die "Wiederbewaffnung" ablehnte, ging weiter über Helmut Schmidt (Nachrüstung) und erstreckt sich bis Angela Merkel (die Bundeswehr in Afghanistan).

Taliban-Kämpfer in einem geheimen Militärlager im Osten Afghanistans (Archivfoto). (© Foto: Reuters)

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Keine dieser Differenzen zwischen Volk und politischer Elite hat je eine Wahl entschieden. Es gibt eher Beispiele dafür, dass den Wählern Außenpolitik im Vergleich zu anderen Themen so wenig wichtig ist, dass bei Wahlen sogar jene Parteien gestärkt wurden, die dezidiert anders wollten als die zeitweilige Mehrheit des Volkes.

Die SPD etwa, abgesehen vom Nachrüstungs-Kanzler Schmidt, stand 1982/83 an der Seite der Bevölkerung ("wir wollen Reagans Raketen nicht"); gewählt aber wurden die Union und der Raketenfreund Kohl.

Wachsende Skepsis über die Operation Enduring Freedom

Beim Afghanistan-Engagement ist die Mehrzahl der Abgeordneten für den Verbleib der Bundeswehr im Rahmen des Aufbaueinsatzes Isaf, der von einschlägigen UN-Resolutionen gedeckt ist.

Wachsende Skepsis dagegen gibt es über die weitere Bereitstellung deutscher Soldaten für die Operation Enduring Freedom (OEF). Die dient unter US-Führung der Bekämpfung der Taliban, also jener kriegerischen Bewegung, die bis 2001 in Kabul regierte und al-Qaida entscheidend unterstützte.

Die Nato wertete die Anschläge vom 11. September 2001 einhellig als Angriff auf ihr Mitglied USA; der Bundestag stimmte dieser Sicht mehr als einmal mit großer Mehrheit zu. Anfang Juli bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Beteiligung deutscher Soldaten an beiden Einsätzen, Isaf und OEF.

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