Dick-Marty-Bericht zu Terrorlisten:"Zivile Todesstrafe"

Der Europarats-Ermittler Dick Marty wirft UN und EU vor, im Kampf gegen den Terror willkürlich unschuldige Menschen auf schwarze Listen gesetzt zu haben. Wer einmal draufsteht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben.

Birgit Kruse

Youssef Nada hat den Stein ins Rollen gebracht. Seit vier Jahren kämpft der 76-jährige Italiener dafür, sein früheres Leben zurückzubekommen. Denn seit sich sein Name auf der sogenannten Terrorliste der UN befindet, ist nichts mehr so, wie es einmal war. Seit jenem Tag sitzt der Geschäftsmann in der italienischen Enklave Campione im Schweizer Kanton Tessin fest. Reisen ins Ausland sind ihm untersagt. Noch nicht einmal an seine Konten kommt er ran. "Ich kann seit fünf Jahren nicht mehr arbeiten und auch nicht über die Grenze zum Arzt fahren", klagt er in einem Interview.

Dick-Marty-Bericht zu Terrorlisten: Europarats-Sonderermittler Dick Marty: "Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht"

Europarats-Sonderermittler Dick Marty: "Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht"

(Foto: Foto: AFP)

Der Grund: Die Behörden werfen Youssef Nada, Hauptaktionär der Finanzgesellschaft al-Taqua und Mitglied der Muslimbruderschaft, vor, die Attentäter vom 11. September 2001 finanziell unterstützt zu haben. Nada wehrt sich gegen diesen Vorwurf. "Keiner kann sagen, dass ich in meinem Leben irgendetwas Unrechtes getan habe." Und auch die Schweizer Justiz, die auf Wunsch von Nada vier Jahre ermittelt hat, konnte keine Verdachtsmomente gegen den gebürtigen Ägypter finden.

Nadas Schicksal ist kein Einzelfall, klagt der Sonderermittler des Europarats Dick Marty. Auf den schwarzen Listen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union über Terrorverdächtige stehen nach seinen Erkenntnissen auch unbescholtene Bürger.

Ein vager Verdacht reiche aus, um als unbescholtener Bürger auf die schwarze Terror-Liste der Vereinten Nationen und der EU zu kommen, kritisierte Marty bei der Vorstellung seines Berichts in Paris. "Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht", schimpfte er und warf UN und EU Willkür bei der Führung ihrer Listen vor.

"Es sei skandalös und rechtsstaatlich nicht vertretbar", dass Personen weder über den Eintrag in die Liste noch über die Gründe dafür informiert würden, sagte Marty.

Der UN-Sicherheitsrat hatte 1999 erstmals eine Liste zusammengestellt, auf denen mutmaßliche Anhänger der Extremistengruppen al-Qaida und Taliban standen. Die UN-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Vermögenswerte der Genannten einzufrieren und gegebenenfalls bestehenden Waffenhandel mit ihnen zu unterbinden. Insgesamt sollen 365 Personen und 124 Institutionen auf den Listen stehen.

Privatpersonen wie Youssef Nada finden sich dann neben Namen von Organisationen wieder, die als terroristische Vereinigungen eingestuft werden, wie etwa al-Qaida, die Taliban oder die PKK. Aber auch Hamas oder Hisbollah sollen auf den schwarzen Listen geführt werden.

Für eine Privatperson, die nur aufgrund "vager Verdachtsmomente" in das Visier des US-Geheimdienstes CIA gerät, bedeute ein solcher Eintrag die "zivile Todesstrafe", kritisiert Marty. Die Konten der Betroffenen werden eingefroren, Ausreisesperren werden verhängt und eine rechtliche Handhabe gegen die Eintragung in die Listen gibt es so gut wie nicht.

Wie viele Unschuldige auf den Listen gelandet sind, ist unklar. Klar ist nur, dass Youssef Nada nicht der Einzige ist. Auch Ahmed Nasreddin, ein Geschäftspartner von Nada, soll Medienberichten zufolge auf der Liste stehen. Der 78-jähirge Eritreer mit italienischem Pass dürfe nicht mehr in die Schweiz einreisen, wo er verschiedene Finanzgesellschaften besitzt. Denn auch er wird beschuldigt, im großen Stil Terrororganisationen finanziell unterstützt zu haben.

Auch die EU führt eine Terrorliste mit etwa 60 Personen. Der EU-Ministerrat entscheidet, wer auf der europäischen Liste landet. Der Innenminister eines EU-Landes kann hier den Antrag stellen, eine Organisation oder eine Person auf die Terrorliste setzen zu lassen. Diesem Antrag sind Ermittlungen des Geheimdienstes des jeweiligen Landes vorausgegangen. Um den Antrag anzunehmen, müsen alle 27 Innenminister zustimmen. Eine einzige Nein-Stimme schmettert den Antrag bereits ab.

Das gleiche Prozedere muss auch durchlaufen werden, um eine Streichung von der Liste zu veranlassen. Nur der Innenminster, also die Regierung eines Landes, kann die Streichung beantragen. Organisationen oder Privatpersonen müssen den meist langen und schwierigen Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nehmen.

Grundsätzlich hat Marty, der durch die Untersuchungen zu den CIA-Geheimflügen und Gefängnissen bekannt geworden ist, nichts gegen die Listen einzuwenden. "Ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Listen", hat er in einem Zeitungsinterview gesagt. "Aber nach einer gewissen Zeit müsste eine Person wieder gestrichen werden, wenn nichts gegen sie vorliegt", findet der Schweizer Abgeordnete aus dem Tessin.

In wenigen Fällen ist das auch schon gelungen, wie etwa bei einem ehemaligen Professor der ETH-Zürich und seiner Frau. Auch sie standen auf den Terrorlisten. Nach vier Verhandlungsjahren ist es Schweizer Diplomaten gelungen, dass das Ehepaar von den Listen gestrichen wird.

Und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals gerichtlich die Streichung einer Organisation bewirken können. Mitte Dezember 2006 hatten die Luxemburger Richter in erster Instanz verfügt, dass die Organisation Iranische Volksmudschaheddin von der Liste gestrichen werden müsste.

Im Juni 2007 wehrten sich die in den Niederlanden ansässige Stiftung Al-Aksa und der philippinische Kommunistenführer José María Sison erfolgreich gegen die Aufführung in der EU-Terrorliste.

Auch wenn es bereits erste Erfolge zu verzeichnen gibt: Für Marty steht das bisherige Verfahren im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechts- konvention. Deshalb rät er den Betroffenen in der NZZ, gegen die europäischen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates zu klagen. Zudem spricht er sich für eine regelmäßige Überprüfung der Personen aus, die auf der Liste genannt werden. Dazu solle eine unabhängige Instanz innerhalb der UN geschaffen werden, so der Ermittler.

Jetzt scheint etwas Bewegung in das Prozedere zu kommen. Nach Angaben des Europarates werden Personen schriftlich informiert, bevor sie auf die Listen gesetzt werden. Und die Länder könnten einen Antrag stellen, um eine Person von der Liste streichen zu lassen. Dass die Beschuldigten jedoch zu den Vorwürfen Stellung nehmen können, ist noch nicht möglich.

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