Diäten-Kürzung:Rente mit 67 nun auch für Bundesminister

Das Kabinett beschließt endlich die lange versprochenen Pensionskürzungen. Laut Schäuble "geht die Regierung mit gutem Beispiel voran".

Robert Roßmann

Die Bundesregierung hat am Mittwoch doch noch Kürzungen der Ministerpensionen beschlossen. Ressortchefs und ihre Staatssekretäre sollen künftig erst nach vier Jahren im Amt Anspruch auf ein Ruhegeld haben. Bisher genügten zwei Jahre.

Außerdem wird die Altersgrenze auf 65 angehoben. Sie soll später analog zu den Regeln für Arbeitnehmer auf 67 steigen. Derzeit können die Regierungsmitglieder je nach Amtsdauer bereits mit 55 oder 60 Jahren ihre Pension beziehen. Auch die Übergangsgelder werden gekürzt. Sie sollen künftig nur noch zwei statt drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Gesetzentwurf am Dienstagnachmittag überraschend von der Tagesordnung der Kabinettssitzung nehmen lassen. Der Kanzlerin ging der Entwurf, auf den sich Innen- und Justizministerium nach monatelangen Gesprächen verständigt hatten, nicht weit genug. Daraufhin mussten die beteiligten Minister den Entwurf überarbeiten.

"Mit gutem Beispiel voran"

Am Abend wurde der geänderte Entwurf dann doch noch auf die Tagesordnung gesetzt. Normalerweise steht die Tagesordnung des Kabinetts bereits nach einer Staatssekretärsrunde am Montag endgültig fest. Zu den hektischen Aktivitäten am Dienstag kam es, weil Merkel sich persönlich in der Pflicht fühlte.

Die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2005 angekündigt, die Ministerpensionen deutlich zu kürzen. Außerdem hatte sie versprochen, das Kabinett werde noch im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden. Angesichts zu erwartender kritischer Schlagzeilen wollte Merkel diese Frist nicht verstreichen lassen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Kürzungen würden bereits für die amtierenden Minister gelten. Die Bundesregierung mache damit deutlich, dass sie beim Sparen "weiter mit gutem Beispiel vorangeht". In dem Gesetzentwurf gibt es jedoch einige Ausnahmeregelungen.

Rente mit 67 nun auch für Bundesminister

So bedarf es im Falle einer vorgezogenen Neuwahl oder einer Abwahl der Bundeskanzlerin weiterhin nur einer Mindestamtszeit von zwei statt vier Jahren. Die jetzt amtierenden Minister würden damit auch bei einem vorzeitigen Scheitern der großen Koalition in den Genuss einer Pension kommen. Außerdem können ehemalige Minister trotz der Verschärfung bereits vom 60.Geburtstag an ihre Pension beziehen.

Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Dies ist angesichts der hohen Pensionen aber zu verschmerzen. Bisher hatte ein Bundesminister bereits nach zwei Jahren Anspruch auf 1939 Euro Pension monatlich, und zwar vom 60.Geburtstag an. Wer drei Jahre durchhielt, bekam sogar 2530 Euro - von 55 an. Künftig müssen sich Ex-Minister allerdings andere Erwerbseinkommen auf ihre Pensionen anrechnen lassen.

Erstmals Geld für DDR-Minister

Mit dem Gesetzentwurf werden erstmals auch Mitglieder des letzten DDR-Ministerrats in die Versorgung einbezogen. Damit soll die "historische Bedeutung" der ersten frei gewählten DDR-Regierung gewürdigt werden. Schließlich habe diese "die Einheit Deutschlands zügig und verantwortungsvoll verwirklicht". Die Minister sollen deshalb für ihre sechsmonatige Amtszeit vom 55.Lebensjahr an knapp 1000Euro monatlich erhalten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte sich lange gegen einige der jetzt beschlossenen Kürzungen gesperrt. Die SPD-Politikerin befürchtet, dass bei geringeren Ansprüchen Regierungsämter für Quereinsteiger nicht mehr interessant genug sein könnten. Sie plädierte deshalb für eine komplette Umstellung des Systems. In der letzten Kabinettssitzung 2006 schlug sie eine Art Lebensversicherungsmodell vor.

Minister sollten im Ruhestand nicht mehr wie Beamte aus der Staatskasse alimentiert werden, sondern stattdessen auf Angespartes zurückgreifen. Allerdings müssten dafür ihre laufenden Bezüge deutlich erhöht werden. Dies schien der restlichen Bundesregierung angesichts des zu erwartenden Medienechos aber nicht durchsetzbar zu sein.

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