Deutsches Urteil zu Völkermord in Ruanda:Mörder, Mörder, Völkermörder

6000 Kilometer vom Tatort entfernt verurteilt ein deutsches Gericht einen Ex-Bügermeister aus Ruanda wegen Beihilfe zum Völkermord. Von diesem Prozess geht ein Signal an alle Staatsverbrecher aus. Trotzdem hinterlässt er Unbehagen.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Das Risiko eines normalen Mörders, entdeckt und verurteilt zu werden, ist hoch. Das Risiko eines Völkermörders dagegen lag lange Zeit nahe null. Es war leider so: Mit den einfachen Mördern verhandeln die Richter; mit den tausendfachen Mördern verhandeln die Staatsmänner. Die Versuche, diese zynische Rechnung zu durchkreuzen, sind soeben wieder vorangekommen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Ex-Bürgermeister aus Ruanda, der nun in Deutschland lebt, wegen eines Massakers in Ruanda zu 14 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Völkermord verurteilt. Von diesem Urteil geht ein Signal aus: Jeder Staatsverbrecher, wo immer er mordet, muss wissen: Er kann zur Verantwortung gezogen werden, fast überall auf der Welt, in einem der mehr als hundert Staaten, die (wie Deutschland) die UN-Konvention gegen Völkermord unterschrieben haben.

Trotzdem bleibt Unbehagen: Ein Prozess vor dem deutschen Gericht, sechstausend Kilometer entfernt vom Tatort, ist nur ein Notbehelf; es gibt so viele Beweis- und Beweiswürdigungsprobleme. Besser wäre ein Verfahren vor dem UN-Strafgericht für Ruanda gewesen, einem Gericht mit Spezialkompetenz; es wurde zu früh zugemacht.

Viele Fragen bleiben daher offen: Welche Rolle spielen Kirchen in der Gesamtschau des Ruanda-Völkermordes? Und: Warum wurden nie die Hauptwaffenlieferanten angeklagt? Die Justiz muss noch viele Rechnungen durchkreuzen.

© SZ vom 19.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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