Deutsche Journalistin:Staatsanwaltschaft will Tolu freilassen

Mesale Tolu-Çorlu

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(Foto: privat)
  • Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hat die Freilassung der deutschen Journalistin Mesale Tolu aus der Untersuchungshaft beantragt.
  • Das melden Beobachter wie unter anderem die Bundestagsabgeordnete Heike Hänsel.
  • Die meisten Reporter waren zunächst von dem Verfahren ausgeschlossen worden.

Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hat die Freilassung der deutschen Journalistin Mesale Tolu aus der Untersuchungshaft gefordert. Auch die fünf anderen inhaftierten Angeklagten sollen der Staatsanwaltschaft zufolge während des Verfahrens auf freiem Fuß sein. Das teilten Beobachter aus dem Gerichtssaal übereinstimmend mit.

Neben der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel nehmen der deutsche Botschafter Martin Erdmann und der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff als Beobachter an dem Prozess teil.

Die meisten türkischen und deutschen Reporter waren am zweiten Verhandlungstag in dem Verfahren zunächst ausgeschlossen worden. Als Grund gaben die Sicherheitskräfte im zentralen Gerichtsgebäude in Istanbul vor Verhandlungsbeginn an, der Saal sei voll. Größere Säle seien belegt.

Der Ulmerin drohen nach Angaben ihrer Anwälte bis zu 20 Jahre Haft

Eine Entscheidung des Richters über den Antrag steht noch aus. Zum Auftakt des Verfahrens gegen Mesale Tolu am 11. Oktober hatte das Gericht es abgelehnt, die Deutsche bis zu einem Urteil in dem Verfahren auf freien Fuß zu setzen.

Tolu war am 30. April festgenommen worden, als Polizisten einer Anti-Terror-Einheit ihre Wohnung stürmten. Ihr wird unter anderem Terrorpropaganda vorgeworfen. Zudem sollen sie und die 17 weiteren Angeklagten Mitglieder der linksextremen MLKP sein. Der aus Ulm stammenden Deutschen drohen nach Angaben ihrer Anwälte bis zu 20 Jahre Haft. Zum Auftakt des Verfahrens hatten Tolu und alle anderen Angeklagten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Tolu arbeitet als Journalistin und Übersetzerin für die linke Nachrichtenagentur Etha, die in der Türkei nicht verboten ist. Die Anklage stützt sich auf die Teilnahme Tolus an vier Veranstaltungen und auf den Fund einer Zeitschrift, die die Staatsanwaltschaft als Propagandamaterial wertet. Tolu sagte zu Beginn des Prozesses, die Veranstaltungen seien weder verboten noch von der Polizei aufgelöst worden. Bei dem angeblichen Propagandamaterial habe es sich um eine legale Zeitschrift gehandelt, die "in jeder Buchhandlung" verkauft werde.

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