Corona-Gefahr in Zügen:Abstandsregeln? Nur für Mitarbeiter des Bundes

Reisen mit der Bahn im Juni 2020

Mindestabstand ist Glückssache: In der Bahn sind die vorgeschriebenen Regeln nicht immer einzuhalten.

(Foto: Deutsche Bahn AG)

Bahn und Bund lehnen einen Mindestabstand für alle Passagiere in ICEs ab. Zugfahren sei sicher, heißt es. Nun wird klar: Für die eigenen Mitarbeiter gilt etwas anderes.

Von Markus Balser, Berlin

Entspannt ankommen? Was die Bahn noch vor der Corona-Pandemie versprach, gilt seit deren Ausbruch nur noch bedingt. Viele Passagiere fragen sich beim Buchen, ob sie im Zug wirklich ausreichend Abstand zum nächsten Passagier halten können. Denn das Befolgen des Corona-Mindestabstands ist in den ICEs des Staatskonzerns reine Glückssache.

Die Bahn und auch ihr Eigentümer, der Bund, lehnen es trotz steigender Infektionszahlen ab, nur noch einen Teil der Plätze zu vergeben oder eine Reservierungspflicht einzuführen, um Sitzplätze frei zu lassen. Es gebe keinerlei Belege für ein besonderes Infektionsrisiko an Bord, heißt es. Er könne mit Überzeugung sagen, dass Bahnfahren auf diese Weise sicher sei, erklärte etwa Fernverkehrsvorstand Berthold Huber. Es gebe keinerlei Nachweis über eine besonders Ansteckungsgefahr in Zügen.

Nun allerdings sorgt ein Rundschreiben für Aufsehen, in dem das Bundesinnenministerium Dienstreisen für die Mitarbeiter des Bundes regelt. Das Ministerium schrieb nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor einigen Tagen an die Obersten Bundesbehörden - darunter Ministerien, Einrichtungen wie der Bundesrechnungshof oder auch die Zentrale der Bundesbank -, wie Beschäftigte mit zwingend erforderlichen Dienstreisen umgehen sollen. Erstaunlicher Inhalt: Während Bund und Bahn den garantierten Mindestabstand allen Passagieren verwehren, sollen die eigenen Mitarbeiter auf Kosten des Bundes in der Bahn einen zweiten, leeren Platz buchen können, "um so im Sinne des Infektionsschutzes einen größeren Abstand zu den Mitreisenden zu haben", heißt es weiter. Es gehe nicht nur um eine Reservierung, sondern um eine Fahrkarte, stellt das Schreiben klar. Diese erweiterte Erstattungsmöglichkeit werde im Bundesreisekostengesetz zunächst befristet bis Ende März eingeräumt.

Auch bei Flugreisen zeigen sich die Behörden kulant. Da könne ein Mittelsitzplatz dazugebucht werden, um mehr Abstand zu gewähren. Während der Bund als Eigentümer der Bahn auf die Sicherheit der Züge verweist, empfiehlt der Arbeitgeber Bund den eigenen Leuten auch das Auto: Die Nutzung eines Mietwagens könne anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisenden geringer ausfalle.

Parlamentarier wundern sich über derartige Ansagen einer Regierung, die verkehrspolitisch ganz andere Ziele verfolgt. Zweiklassenpläne dieser Art beim Bahnfahren lösen in der Opposition Irritationen aus. "Diese skurrile Entwicklung bestätigt, dass eine Reservierungspflicht richtig wäre", sagt der FDP-Verkehrspolitiker Christian Jung. Die Bahn habe über Monate Zeit gehabt, eine digitale Lösung einzuführen, dies aber versäumt. "Es fragt sich, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen nur für die Mitarbeiter und nicht für alle Passagiere garantiert", sagt auch Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen.

Die Bahn räumt ein, dass wirtschaftliche Gründe eine Rolle bei der Entscheidung gegen eine Reservierungspflicht spielen. Denn ein Mindestabstand von 1,50 Meter im Zug würde bedeuten, dass die Bahn nur noch 25 Prozent der Tickets verkauft.

Einziger Trost für Kunden, die weiterhin Bahn fahren: Die Auslastung der Züge sinkt ohnehin wieder stark. Die Züge sind im Schnitt nur noch zu einem Drittel besetzt.

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