Der Fall Wulff:Schnullis Umarmungen

Christian Wulff Prozess Korruptionsvorwürfe Anwälte

Der frühere Minister- und Bundespräsident Christian Wulff soll in Mails seines damaligen Sprechers Olaf Glaeseker unter dem Spitznamen "Knödel" auftauchen.

(Foto: Getty Images)

"Dann guck ich mal, watt noch geht": Olaf Glaeseker, Sprecher des einstigen Bundespräsidenten Christian Wulff, muss sich vor dem Landgericht Hannover Bestechungsvorwürfen stellen. Parallel wird der Fall Wulff verhandelt, in dem es zwar um weniger Geld, aber um ungleich mehr Ehrverlust geht. In den Hauptrollen der Gerichtsakten: zwei Schnullis und ein Knödel.

Von Hans Leyendecker

Wenn "Schnulli" an "Oberschnulli" etwas schreibt und in E-Mails darüber gerätselt wird, was "Knödel" dazu gemeint hat, versteht der Außenstehende gewöhnlich nur Bahnhof. Aber einige Richter des Landgerichts Hannover können mit dem eigentümlichen Jargon nach Lektüre von Ermittlungsakten etwas anfangen. Es handelt sich um die Kose- und Spitznamen von drei Männern, deren Geschichten die Republik bewegten.

Die Herren, die sich bei Gelegenheit auch noch "dicke Schnulliumarmungen" zukommen ließen, sind der Event-Manager Manfred Schmidt und Olaf Glaeseker, der frühere Regierungssprecher in Hannover und langjährige Vertraute von Christian Wulff. Der ehemalige Ministerpräsident und Ex-Bundespräsident wiederum soll "Knödel" sein, weil er bei Reden die Worte herauspresst, er "knödelt" dann.

Glaeseker und Schmidt sind vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover wegen Bestechung und Bestechlichkeit in einer Größenordnung von 12 000 Euro angeklagt. Im Fall Wulff, mit dem sich die Zweite Große Strafkammer beschäftigt, geht es um Bestechungsvorwürfe in einer Größenanordnung von 753 Euro. Mitangeklagt ist der Filmproduzent David Groenewold.

Seit voriger Woche liegt dem Landgericht eine 69-seitige Stellungnahme der Verteidiger Glaesekers vor. Es geht um das Recht und um das Rechthaben, aber auch um die Auslegung der neuesten "Höflichkeitsforschung" und "die Funktion von Komplimenten". Ungewöhnlicher Stoff also. Streng juristisch geht es in der 132 Seiten dicken Anklage um den Vorwurf, Glaeseker sei bestechlich gewesen, weil er für den von Schmidt erfundenen und von 2007 bis 2009 veranstalteten "Nord-Süd-Dialog", die unter der Schirmherrschaft der damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und Günther Oettinger (beide CDU) stattfanden, aus Eigennutz Sponsorengeld gesammelt habe. Glaeseker habe die Akquise von seinem Mail-Account in der Regierungszentrale betrieben. Im Gegenzug habe er von Schmidt kostenlos Flüge erhalten und Urlaube auf Schmidts Finca in Spanien oder in dessen Häusern in Frankreich gemacht.

In ihrer neuen Stellungnahme bestreiten die Glaeseker-Anwälte - wie schon in früheren Stellungnahmen - vehement die Korruptionsvorwürfe. Sie betonen, die beiden Schnullis verbinde seit den Neunzigerjahren eine enge Freundschaft. Auch hätten sie sich häufiger gegenseitig eingeladen. Die Akquise der Sponsorengelder durch Glaeseker sei keine dienstliche Handlung gewesen, sondern privat erfolgt. Glaeseker sei ein Typ, der "wie wenige andere vernetzt" sei. Er kenne nun mal "Gott und die Welt" und helfe gern. Die Anklage und die Stellungnahme sagen etwas über die Ankläger und über die Beschuldigten aus. Die Staatsanwälte haben sich über alle Maßen bemüht, aus Akquise und Beziehungen das System der gemeinen Abzocke zu machen. Die Verteidiger Glaesekers mühen sich angestrengt, Geschäft und Freundschaft völlig arglos zu erklären. Ganz überzeugend wirken beide Positionen nicht.

Aus Sicht der Ermittler ist eine E-Mail Glaesekers an Schmidt mit der Formulierung, dessen "Großzügigkeit" sei nicht "selbstverständlich", und "wir wissen sie zu schätzen" verräterisch. Die Antwort von Schmidt, "Sponsoren brauche ich auch noch", und die Replik Glaesekers, "dann guck ich mal, watt noch geht", deuteten doch auf ein enges Verhältnis von Vorteil und Amtsausübung hin. Die Verteidiger verweisen auf den "Gesamtzusammenhang" der sehr langen E-Mail und empfehlen die Exegese der Komplimenteforschung, weil Glaeseker seinem Freund nach freundlichen Worten kritische Ratschläge erteilt habe.

Bei all den Exkursionen über "Freundschaft und Geschäft" landen die Anwälte auch wieder bei Wulff, der in einer Vernehmung behauptet hatte, er habe nichts von den Urlauben Glaesekers bei Schmidt gewusst. Das sei falsch, meinen die Anwälte. So habe Wulff seinen Ex-Vertrauten nach dessen Rückkehr von einem Spanien-Ausflug gleich gefragt, wie es "Manfred" gehe. Falsch sei auch die Behauptung Wulffs, er habe mit Glaeseker im Urlaub keine Verbindung gehabt. Wulff plage eine "fehlerhafte Erinnerung", die allerdings bei einer "90-Stunden-Woche" nicht verwunderlich sei. Keine Feindschaft zwischen "Schnulli" und "Knödel".

Im Fall Schmidt/Glaeseker wird die Strafkammer die Entscheidung über die Anklage vermutlich nicht in diesem Monat treffen. Im Fall Wulff/Groenewold soll sie im August fallen. Beide Angeschuldigten hatten eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflagen abgelehnt. Vermutlich wird das Gericht, wie durchsickert, in den nächsten Tagen die Anklage zulassen. Die Frage, ob das in vollem Umfang passiert, ist bei einer Summe von 753 Euro nicht unkomisch, aber sie stellt sich ernsthaft. Anfang November könnte der Prozess beginnen. Zwei Termine pro Woche wurden schon mal angepeilt. Der Prozess um so wenig Geld und so viel Ehrverlust würde vermutlich bis Februar nächsten Jahres dauern.

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