Wenn ein lange gesuchter Schwerverbrecher endlich aufgegriffen wird, ist die spontane Wirkung ein Gefühl der Befreiung. Dieser wird die Zeitgenossen nicht länger bedrohen, denkt, wer die gute Nachricht erhält. Und: Nun kann Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen. So oder ähnlich mögen die meisten gedacht haben, als sich die Nachricht von der Gefangennahme Saddam verbreitete. Aber zwischen den begründeten Wunsch und seine praktische Erfüllung hat die Geschichte eine Reihe schwer überwindlicher Hindernisse gelegt. So ist der Augenblick des Triumphs, der auf die Nachricht von der Ergreifung des Tyrannen folgt, nur kurz. Danach setzen die Fragen wieder ein. Wer soll über den Schlächter ganzer Völker zu Gericht sitzen, wo und nach welchem Recht soll geurteilt werden?

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Die Bilder, die man von der Verhaftung sah, wiesen in eine bestimmte, praktische Richtung. Eine unrasierte Bestie wird unter den Händen des Barbiers zu einem bartlosen Menschen, ein Diktator, der vor dem Doktor die Zunge herausstreckt und A! sagt, wird zum Patienten. Die hygienische und medizinische Prozedur, durchgeführt vorm Kameraauge der Weltöffentlichkeit, bewirkt eine das Komische streifende Reduktion: Aus einem Monster macht sie einen Fall.

Aber so wenig wie jede weitere exekutive und juristische Maßnahme kann sie verhindern, dass hinter dem Fall, hinter dem Privatmann Saddam, wieder das Monstrum sichtbar wird. Tatsächlich personifiziert sich in diesem Menschen ja nicht nur ein besonders böser Geist, sondern eine mehr als zwanzigjährige Schreckensgeschichte, in die eine ganze Welt von Mit- und Gegenspielern, Freunden, Feinden und Komplizen verwickelt ist. Darunter auch solche, die jetzt über den Diktator zu Gericht sitzen müssen.

Weit deutlicher als im Fall Milosevic wird sich im Fall Saddam die Asymmetrie zeigen, die zutage tritt, wenn eine Schreckensherrschaft von Jahrzehnten, in den "Fall" eines Einzelnen transformiert wird, der sich nach "normaler" juristischer Verfahrenslogik behandeln lässt: der Fall eines Angeklagten, dem man einzelne Taten nachweisen und den man aufgrund dieses Nachweises schließlich verurteilen kann. Hier ein Diktator, der unzählige Leben zerstört hat, Völker ausgepresst und Länder vernichtet hat - und dort das dürre Regelwerk der Prozeduren und der individuellen Schuldzuschreibung. Als hätte es sich im Fall des Diktators um einen Einzeltäter gehandelt, dem allenfalls hie und da Komplizen zuarbeiteten. In Wahrheit handelte es sich auch in dieser orientalischen Despotie nicht um das Werk eines Einzelnen, sondern um ein multifokales und vernetztes Machtsystem.

Hinzu kommt im speziellen Fall, dass der "Täter" Saddam nicht nur innerhalb seines eigenen Regimes nicht allein war. Auch international war er lange Zeit, und darunter in der Zeit seiner schlimmsten Verbrechen, nicht isoliert. Noch ist unklar, welches Gericht über Saddam verhandeln wird. Doch schon jetzt steht fest, dass dieses Tribunal gezwungen sein wird, einen vergleichsweise schmalen Sektor aus einer weit größeren und für alle Beteiligten peinlichen Geschichte herauszuschneiden. Wer wird denn, wenn man Saddam den Prozess macht, davon hören wollen, wer zu seinen Unterstützern gehörte, als er im irakisch-iranischen Krieg den Tod von einer Million Menschen herbeiführte?

Mit den Nürnberger Prozessen kam das Wort von der "Siegerjustiz" auf; es ist bis heute nicht verstummt. Nicht nur Carl Schmitt hat den nachträglich konstruierten Hauptvorwurf des "Angriffskrieges" heftig kritisiert. Aber die Sieger über das "Dritte Reich" standen vor einer völkerrechtlich wesentlich schwierigeren Lage als die heutigen Sieger über Saddam. Die sechs Jahrzehnte seit dem Zweiten Weltkrieg sind auch sechs Jahrzehnte der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Völker- und des Völkerstrafrechts gewesen. Deren entscheidende Konventionen hat auch der Irak anerkannt. Dennoch kann man, auch ohne Prophet sein zu wollen, schon jetzt sicher sein, dass auch dem Tribunal gegen Saddam wieder der Vorwurf der Siegerjustiz anhängen wird. Aber gäbe es eine Alternative zum rechtsförmigen Verfahren? Selbst ein moralisch so sensibler Autor wie Adorno hat sich nicht gescheut, den Gedanken zu äußern, man hätte besser "die Chargierten der Folter samt ihren Auftraggebern und deren hochmögenden Gönnern sogleich erschossen", anstatt einigen von ihnen den Prozess zu machen. Aber solch "kurzer Prozess", von Churchill und Stalin nach dem Zweiten Weltkrieg kurzfristig befürwortet, stellte damals und stellt erst recht heute keine Alternative dar.

Wer soll über Saddam zu Gericht sitzen, Juristen der Kriegskoalition oder seine eigenen Landsleute? Hellmut Becker, der im Nürnberger "Wilhelmstraßen-Prozess" den früheren Staatssekretär Ernst von Weizsäcker verteidigt hat, war später der Ansicht, es wäre besser gewesen, die Deutschen hätten diese Prozesse selbst geführt: So hätten die Verfahren zu einem "Prozess der Selbstreinigung" werden können. Ein irakisches Gericht wäre vermutlich auch das einzige, das für sich das moralische Recht in Anspruch nehmen könnte, zu formulieren, worauf jetzt die halbe Welt in ihrem "natürlichen" Strafbedürfnis warten wird: ein Todesurteil gegen den Diktator. Lange bevor es dazu kommt, wird der "Fall Saddam" die Welt darüber belehren, dass es nicht nur ein einziges Rechtsempfinden in dieser Welt gibt, sondern deren viele.

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