In den frühen Jahren der Republik aber waren schon außereheliche Kontakte brandgefährlich, wie Paul Nevermann erfahren musste. Der Sozialdemokrat, nach 1960 Erster Bürgermeister Hamburgs, führte eine außereheliche Beziehung.  Solange darüber geschwiegen wurde, war - politisch gesehen - für ihn alles in bester Ordnung. Seine Frau Grete aber machte das Spiel irgendwann nicht mehr mit, weigerte sich beim Staatsbesuch der britischen Queen Elizabeth II. an seiner Seite zu stehen.

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Der Erpressungsversuch durch Roland Barnabas Schill scheiterte: Der CDU-Politiker Ole von Beust blieb auch nach seinem Eingeständnis, homosexuell zu sein, ein beliebter Erster Bürgermeister in Hamburg. (© dpa)

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Zu einem Politikum wurde Nevermanns Privatleben durch die viel kritisierte Berichterstattung der Springer-Medien. Die hatten aus dem Verhältnis eine Staatsaffäre gemacht, die den SPD-Politiker schließlich im Juni 1965 sein Amt kostete. Nevermann war den Verlegern der Bild-Zeitung angeblich dabei im Weg, ein werbefinanziertes Privatfernsehen in Deutschland zu etablieren.   

Heute sind solche Verfehlungen kein Rücktrittsgrund mehr, nicht mal in den konservativen Parteien. Horst Seehofer wurde zum CSU-Chef und bayerischen Ministerpräsidenten gewählt, obwohl er ein uneheliches Kind gezeugt hatte - und in der Partei viel getuschelt wurde. Auch die vielen Ehen des Gerhard Schröder haben die Menschen nicht gehindert, ihn zum Bundeskanzler zu wählen. Wenn sich Persönlichkeiten wie Helmut Kohl und Franz Müntefering wesentlich jüngeren Partnerinnen zuwenden, wird vielleicht kurz die Nase gerümpft. Jemanden deshalb ins politische Abseits zu stellen, kommt kaum noch einem in den Sinn.

Wer eine öffentliche Person wegen moralisch anstößigen Verhaltens zum Rücktritt zwingen will, muss schwerere Geschütze auffahren. Außerdem müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Der Betroffene muss sich der moralischen Verfehlung bewusst sein und sie deshalb verschweigen. Er muss wichtige Ämter bekleiden oder sie anstreben. Die Beweise müssen eindeutig sein. Im besten Fall liegen sie exklusiv in der Hand desjenigen, der sie politisch instrumentalisieren will.

Im Fall Boetticher waren offenbar alle Bedingungen erfüllt.

Im schlimmsten Fall versuchen Intriganten, sich Informationen zu beschaffen, die dem Gegner schaden können. In der Barschel-Affäre hat die CDU Detekteien beauftragt, um dem SPD-Spitzenkandidaten Björn Engholm homosexuelle Neigungen anhängen zu können. Der CDU-Politiker wurde später tot in einer Badewanne in einem Schweizer Hotel gefunden. Auch Engholm musste als Ministerpräsident und Kanzlerkandidat zurücktreten, weil er früher als angegeben von den Spitzeleien erfahren hatte. 

Doch wie auch immer solche Verfehlungen ans Licht kommen: Ob es zum Rücktritt reicht, hängt von den gesellschaftlichen Verhältnissen ab. Ein Skandal ist eben erst dann ein Skandal, wenn die herrschenden Moralvorstellungen massiv verletzt werden. Uneheliche Kinder und Homosexualität gehören längst nicht mehr dazu. Die Zeiten für Intriganten sind schwerer geworden.

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  1. Schwere Zeiten für Intriganten
  2. Sie lesen jetzt Nachsicht bei Schröder und Seehofer
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(sueddeutsche.de/mati/bön)