Den Haag:Mehr Biss fürs Völkerrecht

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Der Internationale Strafgerichtshof darf künftig Angriffskriege verfolgen - eine große politische Weichenstellung. Damit entscheiden die Richter, wer in einem Konflikt der Aggressor ist.

Von Ronen Steinke, Berlin

Vor dem Neubau des Internationalen Strafgerichtshofs protestieren immer wieder Menschen – wie hier aus der Elfenbeinküste – gegen Entscheidungen. (Foto: Peter Dejong/dpa)

An diesem Dienstag bricht eine neue Phase des Völkerrechts an. Weitgehend unbeachtet ist das jahrelang vorbereitet worden. Die internationalen Regeln, vor allem aus der Charta der Vereinten Nationen (UN), wurden zuletzt oft ignoriert, gebrochen, geschwächt. Jetzt läuft es einmal umgekehrt. Das Völkerrecht wird stärker. Es bekommt mehr Biss.

Der 17. Juli 2018 ist der Stichtag: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag darf erstmals auch das Verbrechen des Angriffskriegs verfolgen. Die Richter erhalten die Autorität zu entscheiden, wer in einem militärischen Konflikt der Aggressor ist, und wer das Recht zur Verteidigung auf seiner Seite hat. Praktisch heißt das: Wenn der UN-Sicherheitsrat wieder politisch gespalten ist, so wie im Fall des Ukraine-, des letzten Gaza- oder des Syrienkrieges, werden sich die Haager Richter künftig öffentlichkeitswirksam auf eine Seite schlagen können. Sie werden sogar Haftbefehle gegen Staatsführer aussprechen können, die sie als Aggressoren sehen.

"Aus einem Menschheitstraum ist eine Realität geworden", sagt der Richter Bertram Schmitt

Bisher waren sie in solchen politischen Fragen zur Vorsicht angehalten, sie durften nur einzelnen Kriegsverbrechen nachgehen. Die grundlegende Frage der Kriegsschuld wurde ausgeklammert wie eine politische Vorfrage, aus der man sich besser heraushält. Anstatt sich daran die Finger zu verbrennen, untersuchte man in Den Haag lieber, wer sich am humanitären Völkerrecht versündigt hatte; an Regeln also, die Angreifer und Verteidiger gleichermaßen einhalten müssen. Das ändert sich nun, und das bedeutet: Der Vorwurf des Angriffskriegs könnte, siebzig Jahre nach den Nürnberger Prozessen, mit Wucht in die internationale Politik zurückkehren. Eine "Zeitenwende" nennt das einer der wenigen Juristen, die dies künftig in der Hand haben: Bertram Schmitt, 59, deutscher Richter am Weltstrafgericht.

Es ist ein etwas absurder Moment für einen solchen Machtzuwachs der internationalen Justiz. Das räumt Schmitt ein. Die Zeiten sind überhaupt nicht danach, dass die Staaten mehr Vertrauen in übergeordnete Instanzen setzen wollen. "Der Trend ist ganz klar gegen jede Form von multilateraler Organisation und globaler Rechtsordnung", sagt Schmitt im Gespräch. "Stattdessen ist Nationalismus auf dem Vormarsch, die teilweise rücksichtlose Verfolgung nationaler Interessen. Das bedeutet natürlich am Ende nicht die Herrschaft des Rechts, sondern das Recht des Stärkeren." Schmitt ist seit 2015 in Den Haag. Davor war er Richter am Bundesgerichtshof. Derzeit leitet er den Prozess gegen einen Kommandeur der ugandischen Miliz Lord's Resistance Army, Dominic Ongwen.

Aber der Machtzuwachs wurde schon vor Jahren beschlossen, auf einer Konferenz der 123 Mitgliedstaaten des Weltstrafgerichts. Den Starttermin legten sie in die Zukunft. Jetzt ist dieser Zeitpunkt gekommen. Auf eine präzise Definition, was ein Angriffskrieg ist, konnten sich die Diplomaten damals nicht einigen. Heikle Fragen lauten: Darf ein Staat zu seiner Verteidigung "präventiv" losschlagen? Gibt es ein Recht zur humanitären Intervention, wie es Regierungen immer wieder in Anspruch nehmen? Solche Probleme sind nirgends fix geregelt. Sprich: Sie werden nun ganz in die Hände der Richter gelegt.

Das birgt große Ungewissheit. Die Richter können vorerst nur Mitgliedstaaten des Gerichtshofs belangen, die sich freiwillig dem neuen, recht vagen Straftatbestand unterworfen haben. Dies sind etwa 60 Staaten, vorwiegend aus Europa und Lateinamerika. Wenn Donald Trump wieder Marschflugkörper auf einen Stützpunkt der syrischen Armee feuern lässt, ohne ein UN-Mandat einzuholen, wird nicht ermittelt werden. Die USA sind nicht dabei. Auch wenn Russland in neue Konflikte mit seinen Nachbarn eintritt, wird der Gerichtshof nicht aktiv werden. Moskau ist nicht dabei. Aber wenn zum Beispiel in einem Fall wie der amerikanischen Irak-Invasion europäische Staaten mitmachen, könnte Den Haag künftig ermitteln. Oder: Wenn die Türkei in syrische Kurdengebiete einmarschiert, könnte jemand die Frage stellen, ob sich Deutschland durch Waffenlieferungen der Beihilfe schuldig gemacht hat.

"Aus einem Menschheitstraum ist eine Realität geworden", so fasst der deutsche Richter Bertram Schmitt die Geschichte des 1998 gegründeten Strafgerichtshofs zusammen. Der Traum lautet: dass niemand über dem Gesetz steht. Dass Staatschefs überall in das Bewusstsein versetzt werden, dass ihnen ein Tribunal wie einst in Nürnberg droht, wenn sie Menschheitsverbrechen begehen. Aber die Realität, zwanzig Jahre nach der Gründung des Gerichtshofs, sieht auch so aus: Wenn Juristen wie Schmitt sich auf diesen Traum berufen, klingt es in den Ohren vieler Menschen wie Hohn. Auch deshalb ist dies ein seltsamer Moment, um dem Gerichtshof neue Befugnisse zu geben: Er steckt eigentlich in einer Vertrauenskrise.

Kritiker ziehen den Schluss, dass die Haager Juristen, rassistisch ticken

Das hat mit einem Verdacht zu tun, der immer schwerer auf den Haager Juristen lastet. 39 Personen hat der Gerichtshof bis heute angeklagt. Alle sind Afrikaner. Kritiker ziehen den Schluss, dass die Haager Juristen, die eigentlich die Menschenrechte hochhalten sollten, rassistisch ticken. Bertram Schmitt beteuert, ein unabhängiges Gericht dürfe nicht vor "politischem Druck oder aggressiver Rhetorik einknicken". Zugleich rechnet er mühevoll gegen den Rassismusvorwurf an. 23 Prozent der Mitarbeiter am Weltstrafgericht kämen selbst aus Afrika. Sowohl die Chefanklägerin als auch der Gerichtspräsident seien heute Afrikaner. "Sie werden keine internationale Organisation finden", sagt der Richter, "in der Menschen vom afrikanischen Kontinent so viel und Menschen aus dem Westen so wenig zu sagen haben."

Schmitt meint sogar: "Der Tatsache, dass die drei Supermächte" - er bezieht sich auf die USA, Russland und China - "bei uns nicht Mitglied sind, kann man vielleicht auch etwas Positives abgewinnen. Wir brauchen uns auch nicht nach deren Willen zu richten." Damit ist man allerdings bei der Frage, weshalb der Gerichtshof nach Ansicht mancher Beobachter trotzdem genau dies tut. Wieso hat er bis heute keine Entscheidung getroffen, die einer westlichen Macht ernsthaft in die Quere gekommen wäre? Wie politisch neutral ist das Gericht, das künftig auch über den Vorwurf des Angriffskriegs richten soll?

Strafanzeigen gegen westliche Politiker und Soldaten gehen in Den Haag laufend ein. Die Reaktion ist stets dieselbe. Es wird eine sogenannte Vorermittlung eingeleitet, sie läuft still und leise. Noch nie hat die Chefanklägerin, Fatou Bensouda aus Gambia, sich bereit gezeigt, auch den nächsten Schritt zu gehen, also tatsächlich eine Anklage gegen einen Nicht-Afrikaner bei den Richtern zu beantragen.

Gerade erst hat der Gerichtshof sich stattdessen mit einem Freispruch blamiert. An einem Freispruch ist normalerweise nichts blamabel. An diesem schon: Die Richter der Rechtsmittelkammer annullierten die Verurteilung des ehemaligen kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba zu 18 Jahren Haft, weil die falschen rechtlichen Maßstäbe an dessen Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen angelegt worden seien. Was heißt das? Was wären die richtigen Maßstäbe? Das Problem ist: Die fünf Richter konnten sich nicht auf eine Antwort einigen. Einige von ihnen schrieben eigenständige Urteilsbegründungen. So gab es nicht ein Urteil, sondern vier Urteile, die gleichberechtigt nebeneinander stehen. Es ist ein Bild der Zerrissenheit; so weiß niemand, was gilt. Richter Schmitt sagt, darüber sei auch er "nicht glücklich". Eigentlich sollte die Rechtsmittelkammer "die Richtung vorgeben". Mit wie viel Überzeugungskraft die Richter künftig in den wesentlich heikleren Fragen von Aggression und Kriegsschuld entscheiden werden, dürfte deshalb fürs Erste eine bange Frage sein.

© SZ vom 17.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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