Demokratie in Ungarn:Europaparlament will prüfen lassen, ob Ungarn noch ein Rechtsstaat ist

Viktor Orban in Brüssel

Die Abgeordneten des Parlamentes kritisieren, dass es unter der Regierung von Viktor Orbán in den vergangenen Jahren deutliche Verschlechterungen bei der Rechtsstaatlichkeit gegeben hat.

(Foto: dpa)
  • Das Europäische Parlament will ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn vorbereiten.
  • Derartige Verfahren sollen überprüfen, ob in einem Mitgliedsstaat eine "systemimmanente" Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit besteht.
  • Der Europäische Rat muss einem solchen Verfahren mit Vier-Fünftel-Mehrheit zustimmen, in letzter Instanz könnten Sanktionen gegen Ungarn verhängt werden.

Das Europaparlament hat angesichts des Demokratieabbaus in Ungarn ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gefordert. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für den Vorschlag von Sozialdemokraten, Liberalen, Linken und Grünen.

Die Entwicklungen in Ungarn unter der rechtsnationalen Regierung von Viktor Orbán hätten in den vergangenen Jahren zu einer "erheblichen Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte geführt", heißt es in der Entschließung. So seien unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung, die akademische Freiheit, die Menschenrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.

Das Gleiche gelte für die Rechte von Minderheiten wie Roma, Juden oder Homosexuellen. Hinzu kämen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und "besorgniserregende mutmaßliche Fälle von Korruption", kritisierte das Europäische Parlament. Insgesamt bedeute diese Situation "möglicherweise eine systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit".

Wegen eines neuen Hochschulgesetzes leitete die EU-Kommission bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.In der Resolution kritisieren die Abgeordneten, dass solche Verfahren meist nicht zu wirklichen Veränderungen geführt hätten. Die EU-Kommission habe sich damit auf "technische Aspekte" fokussiert und die Auswirkung bestimmter Entwicklungen auf die Rechtsstaatlichkeit ignoriert. "Es ist Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen", sagte die französische Linken-Abgeordnete Marie-Christine Vergiat.

Ein kompliziertes, mehrstufiges Verfahren

Das EU-Prüfverfahren zu Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit wurde erst 2014 eingeführt. Es soll die EU-Kommission in die Lage versetzen, zusammen mit dem betroffenen Mitgliedstaat zu verhindern, dass sich in diesem Mitgliedstaat eine "systemimmanente" Gefahr für das Rechtsstaatsprinzip herausbildet. Das heißt konkret: "Die Gefährdung muss sich gegen die politische, institutionelle und/oder rechtliche Ordnung eines Mitgliedstaats als solche" richten. Das neue Verfahren kommt daher nicht zur Anwendung, wenn es um vereinzelte Grundrechtsverstöße oder Justizirrtümer geht.

Das EU-Parlament beauftragte nun seinen Innenausschuss damit, mögliche schwerwiegende Rechtsverstöße der ungarischen Regierung zu prüfen. Auf dieser Grundlage will das Plenum später entscheiden, ob es den Mitgliedstaaten vorschlägt, formal eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte" der EU festzustellen. Das Parlament hat dazu ebenso wie die EU-Kommission das Recht.

Ist gesichert, dass die Gefahr eindeutig besteht, kann die Kommission die Regierung Ungarns dazu auffordern, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Änderungen vorzunehmen.

Erst wenn die Regierung dies wiederholt verweigert, kann der Europäische Rat die in Artikel 7 des EU-Vertrags vorgesehenen Sanktionen gegen den Mitgliedstaat verhängen - darunter zum Beispiel der Entzug der Mitbestimmungsrechte in verschiedenen EU-Gremien.

Bisher wurde ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit erst einmal eingeleitet, im Januar 2016 gegen Polen. Anlass war die umstrittene Reform des polnischen Verfassungsgerichts. Sanktionen, wie sie unter Artikel sieben vorgesehen sind, wurden bisher aber nicht verhängt. Einige Mitgliedstaaten hatten sich dagegen ausgesprochen.

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