Die Anwälte des mutmaßlichen KZ-Wärters John Demjanjuk streiten vor Gericht: Der Wahlverteidiger wirft dem Pflichtverteidiger vor, für die falsche Seite zu arbeiten.
Zwischen den beiden Anwälten des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk ist es am Montag im Gerichtssaal zu einem lautstarken Streit gekommen. Wahlverteidiger Ulrich Busch forderte den Pflichtverteidiger Günther Maull im Landgericht München II auf: "Gehen Sie raus aus dem Verfahren, wenn Sie meinen, dass nur der Richter recht hat!"
John Demjanjuk vor Gericht. (© Foto: dpa)
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Der Vorsitzende Richter Ralph Alt hatte zuvor alle Anträge auf Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens und Freilassung Demjanjuks abgelehnt. Busch warf dem Gericht darauf einen Fehler vor und fuhr, kaum dass die Verhandlung beendet war, den Wahlverteidiger Maull aufgebracht an: "Der eigene Kollege sagt das Gegenteil von dem, was ich sage!" Maull solle aufhören, "staatsanwaltlicher als der Staatsanwalt" zu sein, forderte Busch sichtlich erregt. "Kommen Sie endlich auf unsere Seite!", rief er Maull im Gerichtssaal zu.
Das Münchner Gericht hat außerdem weitere Nebenkläger vernommen. Mehrere der betagten Zeugen brachen im Münchner Schwurgericht in Tränen aus, als sie über die Deportation ihrer Eltern und Geschwister und deren Weg in die Gaskammern berichteten.
Währenddessen hatte Wahlverteidiger Busch bereits für Empörung gesorgt, als er einen Überlebenden fragte: "War nach Ihrem Eindruck die Judenpolizei schlimmer als die Nazis?"
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Er habe gelesen, dass der jüdische Ordnungsdienst im holländischen NS-Sammellager Westerbork schlimmer als die SS gegen zum Abtransport nach Sobibor festgenommenen Juden vorgegangen sei, sagte Busch. Auf Nachfragen des Gerichts und der aufgebrachten Anwälte der Nebenkläger nannte er aber keine Quelle. "Wenn Sie's googeln, finden Sie's", sagte Busch.
Schon am ersten Prozesstag hatte er mit der Gleichsetzung Demjanjuks und der jüdischen KZ-Häftlinge als Opfer der Nazis Empörung ausgelöst.
Demjanjuk ist angeklagt, als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor 1943 Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden geleistet zu haben. In Sobibor sind mindestens 250.000 Juden getötet worden.
In Sobibor soll der nun greise Angeklagte Kinder, Frauen und Männer in die Gaskammern getrieben haben. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt sieht ihn selbst als Opfer der Nazis, weil er ihnen habe dienen müssen, um nicht selbst getötet zu werden. Wissenschaftler hatten diese Lesart als unrichtig bewertet.
Der 89-Jährige nahm mit geschlossenen Augen im Rollstuhl sitzend am dritten Verhandlungstag teil. Am 2. Dezember war die Sitzung ausgefallen, weil er Fieber hatte. Im vermutlich letzten großen Prozess um Nazi-Verbrechen belastete keiner der Zeugen Demjanjuk direkt.
"Ich wollte auch deportiert werden"
Der 87-jährige Nebenkläger Philip Jacobs aus Amsterdam sagte vor Gericht, seine Eltern und seine 21-jährige Verlobte Ruth seien von Westerbork deportiert und sofort nach ihrer Ankunft in Sobibor am 23. Juli 1943 vergast worden. "Ich habe die Liebe meines Lebens verloren", sagte Jacobs weinend.
Seine 23-jährige Schwester sei in Auschwitz, seine Freunde in Mauthausen umgebracht worden. "Ich peinige mich oft mit dem Gedanken, warum ich am Leben geblieben bin, warum ich meine Familie allein gelassen habe", sagte der 87-Jährige.
Der 83-jährige Robert Cohen sagte, er habe in Westerbork Strohmatratzen stopfen müssen, während seine Eltern und sein Bruder nach Sobibor gebracht wurden. "Ich wollte auch deportiert werden. Wir waren sehr naiv damals. Ich dachte, ich würde meine Familie dann wiedersehen", sagte Cohen, der später nach Auschwitz-Birkenau kam.
Der Nebenkläger Max Degen aus Amsterdam berichtete, er sei als Dreijähriger bei einer nichtjüdischen Tante versteckt worden und, als er entdeckt wurde, von Widerstandskämpfern "in einen Koffer gesteckt, über eine Mauer geschmissen" und gerettet worden. Sein Bruder, seine Eltern und seine Großeltern wurden in Sobibor vergast.
Etwa 40 Holocaust-Überlebende nehmen als Nebenkläger an dem Prozess teil. Demjanjuk bestreitet, in Sobibor gewesen zu sein. Wichtigstes Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind sein Dienstausweis und Listen der SS für die als Kriegsgefangene rekrutierten KZ-Wachmänner. Das Urteil soll im Mai verkündet werden.
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(AP/Roland Losch/odg/jab/gal)
Stockender Kita-Ausbau
Das man Menschen, die allein wegen Ihrer Herkunft solch ein Martyrium erleben mußten ist unbegreiflich - das Menschen, die dafür verantwortlich sind, überhaupt noch als solche behandelt werden, ist einerseits ein großer Fortschriff in diesem Rechtsstaat andererseits eine Qual für die Opfer.
Das soviele Nazis davon kamen ist eine Schande und eine Schande, das sie heute in einem Gerichtssaal die Opfer mit dümmsten Äußerungen verhöhen dürfen ist mit nichts zu rechtfertigen.
Wann endlich ist dieser Rechtsstaat in der Lage, angemessen scharf auf rechte Attacken zu reagieren und sie abzustrafen. Es gibt nicht in jedem Falle eine freie Meinungäußerung - auch nicht in einem Gericht - auch nicht von sogenannten Rechtsanwälten.
Sollte der Wahlverteidiger auf die Idee kommen das Mandat niederzulegen bzw. der Angeklagte den Wahlverteidiger aus seinem Mandat entlassen, wäre der Angeklagte ohne Verteidiger. Ein neuer Wahlverteidiger müsste sich erst einarbeiten. Gleichzeitig wäre der Angeklagte ohne Verteidiger obwohl es ein Fall der notwendigen Verteidigung ist. Der Prozess würde platzen. Insofern dient der Pflichtverteidiger nebem dem Wahlverteidiger der Sicherung des Verfahrens. Ich hoffe mal ich habe keinen Fehler gemacht.
braucht es einen amtlich bestellten Pflichtverteidiger, wenn ein ordentlicher (Wahl)Verteidiger berufen wurde ?
Im Verlaufe der letzten 60 Jahre sind viele - allzu viele - ungeschoren davon gekommen, die in NS-Verbrechen verstrickt waren. Nicht wenige davon sind später unbehelligt in höchste Ämter gelangt.
Und jetzt - 64 Jahre später - zeigt die Justiz plötzlich Mut, indem sie einen 89-jährigen anklagt, der seinerzeit selbst russischer Kriegsgefangener war und die Wahl hatte, zwischen Verhungern in deutscher Gefangenschaft oder KZ-Wächter unter SS-Aufsicht.
So kann sich die deutsche Gesellschaft nicht ihrer Verantwortung stellen. Und die Justiz? Die hatte schon lange vorher versagt.
Die Artikel tragen in der SZ zumindest bei, dass auch jüngere mit der Wirklichkeit, die damals geherrscht hat, in Kontakt kommen. Einzelberichte beleuchten wie grausam und abartig das ganze System gestickt hat. Da gabe es Juden und Nicht-Juden. Aber keine Menschen mehr!! Wenn der Prozess wenigstens eines bewirkt: Dass man sich der Grausamkeit wieder bewusst wird und des Unrechtes, das damals geschah.
Allerdings ist das nun nicht mit der Person Demjanjuks verknüpft. Das sollte sich auch das Gericht klar machen.
Paging