Das Verbrechen sei verjährt, sein Mandant aus den USA "zwangsdeportiert": Im Prozess gegen John Demjanjuk hat der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Im Mord-Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk spielt die Verteidigung weiter auf Zeit. Rechtsanwalt Ulrich Busch beantragte am Dienstag am Landgericht München die Einstellung des vermutlich letzten großen Prozesses um Nazi-Verbrechen.
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Der alte Mann vor Gericht: John Demjanjuk wird auf einer Trage in den Gerichtssaal gebracht. (© Foto: AP)
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Das Gericht könne nicht zuständig sein, weil der gebürtige Ukrainer Demjanjuk, der im Zweiten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft geriet und laut Anklage im Vernichtungslager Sobibor Tausende Juden in die Gaskammern trieb, kein deutscher Amtsträger gewesen sei. Zudem seien die Taten, die ihm zur Last gelegt würden, seit 1963 verjährt.
Auch habe Demjanjuk bereits in Israel vor Gericht gestanden und sei dort, nachdem er zunächst zum Tode verurteilt worden war, vom höchsten Gericht freigesprochen worden. Er dürfe nicht zweimal wegen des gleichen Falles angeklagt werden, so Busch.
In Israel wurde er zunächst für "Iwan den Schrecklichen" gehalten, einen im Vernichtungslager Treblinka für seine sadistischen Taten berüchtigten Aufseher. Busch forderte Gutachten, ob das Landgericht München II zuständig sei und ob es zulässig sei, Demjanjuk erneut anzuklagen.
Sein Mandant sei trotz einer tödlichen Erkrankung zwangsweise nach Deutschland gebracht worden, sagte Verteidiger Busch weiter. Mit dieser "Zwangsdeportation aus den USA" habe sich die deutsche Justiz auf illegale Weise des Angeklagten bemächtigt.
Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz verlas am Dienstag die Anklageschrift. Demjanjuk wird demnach Beihilfe zum Mord an 27.900 Menschen überwiegend jüdischen Glaubens in Sobibor im heutigen Polen zur Last gelegt. Konkret geht es um 15 Fälle mit 9300 Todesopfern.
Befangenheitsanträge sind noch offen
Laut Anklage diente der mittlerweile staatenlose Demjanjuk, der nach dem Weltkrieg lange unbehelligt in den USA lebte und auch die US-Staatsbürgerschaft hatte, 1943 der SS als Wachmann in Sobibor. Dort wurden mindestens 250.000 Personen getötet.
Der 89-Jährige bestreitet die Vorwürfe und will sich nicht schuldig bekennen. Zum Prozessauftakt am Montag hatte ihn sein Verteidiger Busch bereits selbst als Opfer der Nazis dargestellt. Er habe Befehle der SS ausführen müssen, um zu überleben. Ranghohe Nationalsozialisten - darunter Vorgesetzte Demjanjuks - seien von der deutschen Justiz in anderen Verfahren freigesprochen oder gar nicht erst angeklagt worden.
Richter Ralph Alt stellte die Entscheidung über die Anträge der Verteidigung zunächst zurück. Offen sind auch noch Befangenheitsanträge gegen Richter und Staatsanwälte. Demjanjuk wurde erneut auf einer Trage in den Gerichtssaal gebracht.
Er wirkte unruhig und musste ärztlich untersucht werden. Nebenkläger, darunter Überlebende von Sobibor, glauben, dass er das Gericht über seinen Gesundheitszustand täuscht. Sie fordern, dass er die Wahrheit sagt. Demjanjuk droht in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe. Für den Prozess sind 35 Verhandlungstage bis Mai 2010 angesetzt.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/dpa/AP/gba)
Obama zeichnet Bob Dylan aus
Der Herr wird vom Nachfolgestaat des Staats angeklagt, von dem er (schätzungsweise) zu seinen Taten genötigt wurde.
Manomann, bereits in den USA und in Israel ist er freigesprochen und die Klageseite gibt immer noch keine Ruhe. Offensichtlich ist, dass die deutsche Justiz seitens USA und Israel zu diesem Prozess genötigt wurde, absolut skrupellos.
Zu vermuten ist aber, dass die Justiz trotz der haarigen Zusammenhänge massive Rückendeckung aus der deutschen Politik hat.
Danke für die Info, kschneidt. Aber ich wage mal zu behaupten, dass der durchschnittliche deutsche Vorfahre, der für HItler gestimmt hat, eher für den Holocaust verantwortlich ist, als Herr D. Nicht nur bei den "Mitwissern" ist die Schuld zu suchen! Oder es ist konsequent der Eventualvorsatz auf die gesamte deutsche Bevölkerung auszuweiten - denn Himmlers und Gobbels' Märchen, die Juden würden in fröhliche Arbeitslager mit freiem Ausgang deportiert, hat doch keiner damals geglaubt!
Der Bundesrepublik Deutschland ist es in 60 Jahren nicht gelungen, die Täter, Mittäter, Gehilfen und Schreibtischtäter der Morde in den Vernichtungslagern geschichtlich zu ermitteln, geschweige denn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Es war von Anfang an nicht gewollt, weil aktive Nazis zur Stütze des Staates wurden. Schreibtischtäter Globke beriet Adenauer und hatte ein Regierungsamt.Nazi-Staatsanwälte und - richter beteiligten sich an der Schaffung des Rechts und einer nazifreundlichen Rechtssprechung. Als Entlastungsgrund für die Täter an Massenmorden erfand man den "Befehlsnotstand". Wenn das Ausland nicht gewesen wäre, wäre nur Hitler als Täter übrig geblieben. Demjanjuk ist das Ende der in der Hirarchie der Nazimörderbande. Seine über ihm stehenden deutschen SS- Leute wurden von deutschen, nein von bundesdeutschen Gerichten freigesprochen, auch "Mordkollegen". Solche Täter, wie Demjanjuk wurden in der DDR mit Hilfe der Stasi ermittelt und abgeurteilt. Nach 1990 wurden die Urteile von bundesdeutschen Gerichten aufgehoben.
Die Eliten der Bundesrepublik haben versagt. Daran ändert auch der letzte Prozeß nichts.
Zu deiner Invormation,die Lager SS und die Waffen SS waren verschiedene Verbaende,die nur eine gemeinsame Univorm hatten. Die Polizei unterstand ich weiss leider nicht mehr genau in welchen Jahr,der SS. Ihr Chef war Heirich Himmler,der war auch der Innenminister des Reiches. Die Polizei hatte schon kurz nach der Machtergreifung 1933,den direckten Einfluss der SS gehabt. Die Verwandschaft zwischen der Polizei,auch der spateren Feldgandamerie war von SS stark beeinflusst. Sie verwendeten fast immer die selben Dienstsiegel.
An querschlaeger:@, Dein Bericht ist soweit in Ordnung,er beschreibt einen Teil der Situation sehr zutreffent. Nun die Aussagen der Verteidigung,sind nicht ohne Sprengstoff,es stimmt das Vorgesetzte vom Angeklagten,in frueheren Prozessen freigesprochen wurden,es stimmt das er der Angeklagte,sowohl in Israel als auch in den USA wegen der selben Delikte vor Gericht stannt und freigesprochen wurde. Auch die Umstaende seinen Auslieferung und das er kein deutscher Staatsbuerger war. Wie wird das Gericht mit diesen Dingen umgehen ? Keine Ahnung, da die Argumente von Gerichten stets mit vorsicht zu geniessen sind. Ob dieser Prozess richtig ist,die Art und Weise seiner Prozessfuehrung und das der Gesundheit des Angeklagten,ich weiss es nicht,nur bei allem wohlwollen fuer diesen Prozess,ein bitterer Beigeschmack bleibt auf allen Seiten vorhanden.
Paging