Die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Verbrechers Demjanjuk wird wahrscheinlicher. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte einen Stopp der Abschiebung ab.

Schwere Niederlage für den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk im Ringen um seine Abschiebung nach Deutschland: Der Oberste US-Gerichtshof lehnte am Donnerstag den Antrag des 89-Jährigen ab, seine Abschiebung zu stoppen. Richter John Paul Stevens habe seiner Entscheidung keine Begründung beigefügt, meldete die US-Zeitung The Plain Dealer. Dem Blatt zufolge könnten die Anwälte Demjanjuks nun den Antrag aber auch noch bei anderen Richtern des Supreme Court einreichen.

Bild vergrößern

Der mutmaßliche NS- Verbrecher John Demjanjuk musste vor Gericht eine schwere Niederlage hinnehmen. (© Foto: dpa)

Anzeige

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, von März bis Ende September 1943 als 23-jähriger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Das Amtsgericht München hatte im März dieses Jahres Haftbefehl gegen ihn erlassen. Demjanjuk lebt in Seven Hills bei Cleveland (Ohio). Die USA haben ihm die Staatsangehörigkeit entzogen und wollen ihn abschieben.

Demjanjuks Anwälte machen geltend, er sei sei schwer krank, und eine Abschiebung würde daher einer Folter gleichkommen. Die Einschaltung des Supreme Court gilt als möglicherweise letzter juristischer Weg, der in den USA noch für eine Blockade der Abschiebung nach Deutschland bleibt, nachdem Demjanjuk wiederholt bei niedrigeren Gerichtsinstanzen abgeblitzt war.

Auch ein jüngster Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht wurde als unzulässig abgeschmettert. Laut einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss der 34. Kammer ist die deutsche Regierung nicht verpflichtet, eine Abschiebung Demjanjuks aus den USA zu verhindern. Denn auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung sei seine Abschiebung aus den USA weiterhin möglich, hieß es zur Begründung.

Eine Zurückschiebung Demjanjuks nach seiner Ankunft in Deutschland würde nicht in Betracht kommen, da die Bundesrepublik aufgrund des Haftbefehls verpflichtet sei, den Beschuldigten festzunehmen. Demjanjuk war schon einmal in Israel wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk aber 1993 frei, da seine Identität nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(dpa/AP/vw/af)